Berlin: Im Vorfeld des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen, der seit 1992 am 5. Mai mit vielfältigen Protestaktionen von behinderten Menschen und ihren Verbündeten begangen wird, fordert der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung behinderter Menschen - NETZWERK ARTIKEL 3 -, dass der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) endlich verbessert wird. Benachteiligungen aufgrund von Barrieren müssten endlich als Diskriminierung sanktioniert und angemessene Vorkehrungen zur Beseitung von Benachteiligungen verbindlich vorgeschrieben werden. Noch immer warten die Organisationen eines breiten Bündnisses zur AGG-Reform auf entsprechende Eckpunkte für die Gesetzesreform aus dem Bundesjustizministerium, kritisiert Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3.
Berlin: Am 3. Mai 2008 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) weltweit in Kraft getreten, nachdem dieses von 82 Staaten unterzeichnet wurde. 15 Jahre nach diesem Erfolg in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen fordert die LIGA Selbstvertretung als bundesweiter Zusammenschluss von Organisationen von behinderten Menschen die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene auf, endlich längst überfällige und im Koalitionsvertrag versprochene Gesetzesreformen für eine umfassende Barrierefreiheit und zur Sicherstellung der Inklusion anzupacken und schnellstmöglich zu verabschieden.
Berlin: "Warum es dringend notwendig ist, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren", so lautet der Titel der 111. Episode des Podcast Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL). Der Macher des IGEL-Podcast, Sascha Lang, hat dabei eine Veranstaltung des NETZWERK ARTIKEL 3 und der LIGA Selbstvertretung im Rahmen des von der Aktion Mensch unterstützten Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen zur geforderten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufgezeichnet und nun als Podcast veröffentlicht. Gesprächspartnerinnen bei der von Sascha Lang und Ottmar Miles-Paul moderierten Online-Veranstaltung am 24. April waren Ferda Ataman, Christiane Möller, Natalie Rosenke, Sandra Vukovic und Dr. Sigrid Arnade.
Berlin: Rechtzeitig zum Start der Aktionen zum diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen bietet die Kampagnenseite zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nun die Möglichkeit, die bereits von über 100 Organisationen unterstützte Stellungnahme für eine AGG-Reform online mitzuzeichnen. Das NETZWERK ARTIKEL 3 freut sich, dass es zusammen mit der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung und anderen Akteur*innen sowie mit der Unterstützung der Aktion Mensch im Rahmen des Protesttags gelungen ist, dass die Aktivitäten des Bündnisses AGG Reform Jetzt sichtbarer werden und besser vernetzt werden können. Sowohl Organisationen als auch Einzelpersonen können sich auf der Kampagnenseite als Unterstützer*innen eintragen und regelmäßig informieren lassen. Vor allem kann man durch die Unterstützung deutlich machen, wie wichtig die Reform des AGG ist.
Berlin: Rechtzeitig zum Start der Aktivitäten zum diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen in der Zeit vom 22. April bis 7. Mai bietet nun die Kampagnenseite zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Reihe von Informationen und einen Fokus für weitere Aktivitäten für die längst überfällige Reform. Das NETZWERK ARTIKEL 3 freut sich, dass es zusammen mit der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung und anderen Akteur*innen sowie mit der Unterstützung der Aktion Mensch im Rahmen des Protesttags gelungen ist, dass die Aktivitäten des Bündnisses AGG Reform Jetzt sichtbarer werden und besser vernetzt werden können.
Berlin: Zum Auftakt der von der Aktion Mensch unterstützten Aktionen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen haben die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, das NETZWERK ARTIKEL 3 und die LIGA Selbstvertretung heute am 22. April vor dem Bundesparteitag der FDP Flagge gezeigt und sich für eine schnelle Veröffentlichung von Eckpunkten für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingesetzt. Die Zuständigkeit für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform liegt bei Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP. "Wir wünschen Ihnen viel Energie bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages und für eine gute AGG-Reform." Dies war eine der Begrüßungssätze, die den FDP-Delegierten für den Parteitag neben Informationen und einer kleinen Stärkung in Form von Süßigkeiten von den im Bündnis AGG-Reform Jetzt Engagierten mit auf den Weg gegeben wurde.
Berlin: "Liebe FDP, wir warten auf euren Entwurf und mit uns Millionen Betroffene in Deutshland, die wir vertreten: Unsere Änderungsvorschläge für die Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet ihr unter www.agg-reform.jetzt. Euer Bündnis AGG-Reform Jetzt!" So lautet die Aufschrift eines Plakates des Bündnisses AGG-Reform Jetzt, in dem sich über 100 Organisationen zusammengeschlossen haben. Mit einem entsprechenden Roll-Up, einem Infoblatt und süßen Leckereien als Energiespender für die Reform werden die Parteitagsdelegierten und Gäste des FDP-Bundesparteitags heute am Eingang zum Parteitag in der STATION am Gleisdreieck in Berlin begrüßt. Unter dem Hashtag #bpt23 und #fdp wird auf Twitter und Facebook zudem auf die Notwendigkeit der AGG-Reform hingewiesen.
Berlin; "Deutschland nach vorne bringen“, so lautete das Motto der Fachkonferenz der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am 20. April in Berlin stattfand. Im Zentrum stand die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Einladung zur Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes folgten über 400 Gäste. So viele wie noch nie zuvor. Dass es eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes braucht, hat bereits eine Evaluierung aus dem Jahr 2016 gezeigt. Jetzt gäbe es keine Zeit mehr zu verlieren, sagte Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, in ihrer Begrüßungsrede, wie es in einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes heißt. Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 war bei der Tagung mit dabei und hat an einem Workshop zum Thema Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen mitgewirkt.
Leipzig: Rebecka Pohland, Studierende an der Uni Leipzig, hat 2022 als Prüfungsleistung einen 10-minütigen Podcast zur deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention produziert. Dabei hat sie mit einigen Akteur*innen aus der Behindertenpolitik gesprochen, eine von Ihnen ist Dr. Sigrid Arnade vom NETZWERK ARTIKEL 3.
Berlin: Ein Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, an dem auch das NETZWERK ARTIKEL 3 mitwirkt, hat heute am 25. Januar unter dem Motto "AGG Reform-Jetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Beide Papiere werden am Nachmittag an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben und auch an die zuständigen Ministerien versenden.
Berlin: Gemeinsam weisen Handicap International, vier Landesbehindertenbeauftragte, zahlreiche Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen sowie Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen in einem Appell darauf hin, dass grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders eine Identifizierung ihrer Unterstützungsbedarfe findet bei Ankunft nicht statt. Im Folgeprozess werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, zum Beispiel beim Erhalt von Hilfsmitteln oder bei der Entscheidung über Wohnort und -form. Das hat sich insbesondere bei der Ankunft ukrainischer Geflüchteter als großes Problem herausgestellt.
Berlin: Mit einer Schweigeminute bringen behinderte Menschen ihren Ärger und Protest über die geplanten Regelungen im Falle einer Triage vor dem Reichstag zum Ausdruck. Am Nachmittag des 10. November findet die Debatte mit anschließendem Beschluss über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Plenum des Bundestages statt. Dabei geht es vor allem darum, wie eine Nichtdiskriminierung im Falle von Triage-Situationen sichergestellt werden kann. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und die LIGA Selbstvertretung laden daher zu einer Aktion mit einer Schweigeminute am 10. November von 14:30 – 14:45 Uhr an der Westseite des Reichstags auf dem Rasen in Berlin ein.
Berlin/Nürnberg: Der derzeit diskutierte Gesetzentwurf zu einem „Triage“-Gesetz wurde am Samstag, den 22. Oktober, in Nürnberg im Rahmen des Kongresses „Medizin und Gewissen“ als praxisuntauglich abgelehnt. Die Veranstaltung erinnerte an den Nürnberger Ärzteprozess vor 75 Jahren und befasste sich mit unterschiedlichen Aspekten des Themas „LebensWert“. „Nach Ansicht der Teilnehmenden im Diskussionsforum zum Thema Triage – hauptsächlich Ärzt*innen – helfen die im Gesetzentwurf festgelegten Regeln kaum weiter, da die jeweiligen Prognosen viel zu unsicher seien“, berichtet Annett Löwe von der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), eine der Referent*innen in dem Diskussionsforum.
Berlin: Mythen, die sich in der Diskussion um eine diskriminierungsfreie Zuteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen hartnäckig halten, werden heute am 18. Oktober durch das NETZERK ARTIKEL 3 e.V. entzaubert. Morgen, am 19. Oktober, wird in einer öffentlichen Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags über ein Gesetz zur Regelung der Triage debattiert. Von Triage-Situationen spricht man bei Zuteilungsentscheidungen, wenn die Ressourcen nicht mehr für alle ausreichen und entschieden werden muss, wer stirbt und wer dank Behandlung eine Überlebenschance erhält.
Berlin: Bei der geplanten „Triage-Regelung“ im Infektionsschutzgesetz, das am Donnerstag, den 13. Oktober, in erster Lesung im Bundestag beraten wird, darf das Verbot der Ex-Post-Triage keinesfalls aufgeweicht werden. Vielmehr ist es durch konkrete Strafandrohungen zu erhärten. Bei der Ex-Post-Triage wird eine begonnene Behandlung zugunsten einer anderen Person mit vermeintlich besseren Erfolgsaussichten abgebrochen, obwohl der nun zum Sterben verurteilte Mensch ohne Therapieabbruch möglicherweise noch eine Überlebenschance gehabt hätte. Vorschläge zur Strafbarkeit der Ex-Post-Triage im derzeit diskutierten Infektionsschutzgesetz enthalten die neuen erweiterten Gesetzesformulierungen des Runden Tisch Triage: „Wir positionieren uns damit gegen das Votum des Bundesrats, der eine Überprüfung des Verbots der Ex-Post-Triage angemahnt hat“, erläutert Dr. Sigrid Arnade, Mitinitiatorin des Runden Tisch Triage.
Berlin: Über 100 gute Nachrichten zur Inklusion wurden im letzten Jahr im Rahmen des von der Aktion Mensch geförderten Projektes „Gute Nachrichten zur Inklusion“ vom Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter - NETZWERK ARTIKEL 3 – recherchiert und veröffentlicht. Nach dem ersten von insgesamt vier Projektjahren zog der Verein eine positive Zwischenbilanz des Projektes, das am 1. Oktober 2021 an den Start ging. "Bei dem Projekt ist der Name Programm, denn Schwerpunkt ist die Veröffentlichung guter Nachrichten zur Inklusion und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", teilte der Projektleiter Ottmar Miles-Paul mit. Mit dem Projekt will das NETZWERK ARTIKEL 3 gute Entwicklungen in Sachen Inklusion behinderter Menschen aufzeigen. Andererseits sollen die guten Nachrichten zur Inklusion und die damit verbundenen Schulungen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen zur Nachahmung anregen.
Berlin: Mit eigenen Formulierungsvorschlägen belebt der „Runde Tisch Triage“ die kontroverse Diskussion um eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung von Zuteilungsentscheidungen bei zu knappen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Ressourcen. „Dabei haben wir uns auf einige Kernpunkte konzentriert,“ erläutert Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen, die zu den erfolgreichen Beschwerdeführer*innen vor dem Bundesverfassungsgericht gehört. Dieses hatte den Gesetzgeber in seinem Beschluss vom Dezember 2021 aufgefordert, Menschen mit Behinderungen im Falle einer Triage vor Diskriminierung zu schützen.
Berlin: "Der am 24. August vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zu einem 'Triage'-Gesetz verfehlt völlig sein selbst gestecktes Ziel, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen." Zu dieser Einschätzung kommt das NETZWERK ARTIKEL 3 und kritisiert, dass die vielen Hinweise und Verbesserungsvorschläge aus den Stellungnahmen und der mündlichen Anhörung nur marginal umgesetzt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im Dezember 2021 aufgefordert, behinderte Menschen im Fall einer Triage, also bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen, vor Diskriminierung zu schützen.
Berlin: Als zynischen Etikettenschwindel bezeichnet der Runde Tisch Triage einen Vorschlag, der von Seiten der beteiligten Ärzt*innen bei der Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einem Triage-Gesetz am 28. Juli unterbreitet wurde: Statt von der umstrittenen Ex-Post-Triage solle bei den künftigen gesetzlichen Regelungen zur Triage von einer "Therapiezieländerung“ die Rede sein. BMG-Abteilungsleiter Joachim Becker sagte zu, diese Idee bei der Gesetzesüberarbeitung zu bedenken. "Wenn das BMG diesen üblen Taschenspielertrick realisiert, ist ihm die Gunst der Ärzteschaft offensichtlich wichtiger als die Menschenwürde der Betroffenen und die deutsche Verfassung“, konstatiert Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der LIGA Selbstvertretung, die als Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. an der Anhörung teilgenommen hat.
Berlin: "Inhaltlich entspricht der vorliegende Gesetzentwurf in keinster Weise den Vorgaben des zugrundeliegenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn das Vokabular aus dem Beschluss häufig verwendet wird", heißt es in der von Dr. Sigrid Arnade für das NETZWERK ARTIKEL 3 verfassten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 2. Juni 2022, der den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde.
Berlin: "Nichts als Scheinpartizipation beim BMG!?" So titelt die Behindertenrechtlerin Dr. Sigrid Arnade ihren Kommentar zur Partizipation in Sachen Triage-Gesetzgebung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der in den kobinet-nachrichten veröffentlicht wurde.
Berlin: "Von Fragen und keinen Antworten – ein Gespräch mit dem Bundesministerium für Gesundheit", so lautet der Titel eines Berichts von H.-Günter Heiden vom Runden Tisch Triage über die jüngsten Beratungen in Sachen Triage. Wie der Bericht zeigt, gibt es viele Fragen im Hinblick auf den mittlerweile vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Sachen Triage.
Berlin: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nun den erwarteten Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Sachen Triage an über einhundert Verbände versandt. Es handelt sich dabei um die Einfügung eines Artikels 5c unter der Überschrift „Verfahren im Falle pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten“. Die Frist für die Einreichung einer Stellungnahme wurde auf den 22. Juli 2022 festgelegt. Damit wird das parlamentarische Verfahren erst ab September diesen Jahres beginnen können, da der Bundestag ab dem 8. Juli in die Sommerpause geht.
Berlin: Das NETZWERK ARTIKEL 3 setzt seine Arbeit mit dem bewährten Vorstandsteam von Dr. Sigrid Arnade, Prof. Dr. Gisela Hermes und Barbara Vieweg in die nächsten beiden Jahre fort. Bei der Mitgliederversammlung am 13. Mai 2022 wurden die engagierten Frauen, die bereits in den letzten Jahren im Vorstand des Vereins aktiv waren, für weitere zwei Jahre in den Vorstand des Vereins gewählt. Wichtig ist ihnen und dem NETZWERK ARTIKEL 3, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland konsequent vorangetrieben wird. Dabei will sich das Netzwerk auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten behindertenpolitischen Maßnahmen konzentrieren.
Berlin: Entsetzt hat die LIGA Selbstvertretung auf die Ankündigung reagiert, dass bei neuen gesetzlichen Regelungen die sogenannte "Ex-Post-Triage“ ausdrücklich erlaubt sein soll, wie der Tagesspiegel am 6. Mai vermeldet hatte. Das NETZWERK ARTIKEL 3 schließt sich dieser Kritik an. Bei einer Triage wird im Fall knapper medizinischer Ressourcen entschieden, wer behandelt wird und wer nicht. Bei einer Ex-Post-Triage wird die Behandlung eines Menschen zugunsten eines anderen abgebrochen, der vermeintlich bessere Überlebenschancen hat. Ersterer stirbt, was nach Ansicht der meisten Jurist*innen als Totschlag zu werten und von der letzten Bundesregierung als verboten bezeichnet wurde. Damit verleihe der Bundesjustizminister Ärzt*innen die Lizenz zum Töten, kritisiert Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbstvertretung.
Berlin: Zum diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2022 übermittelt der Runde Tisch Triage fünf Thesen zur Erarbeitung und zu den Inhalten gesetzlicher Triage-Regelungen an den Deutschen Bundestag. So soll vermieden werden, dass behinderte Menschen durch eine unzureichende oder gar diskriminierende gesetzliche Regelung bei Triage-Entscheidungen benachteiligt werden.
Berlin: Mit einem Live-Blog berichten die kobinet-nachrichten in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) über die Situation behinderter Geflüchteter und entsprechender Hilfsangebote. "Wir hoffen, damit einen Ein- und Überblick über verschiedene Initiativen und Berichte zum Thema Flucht und Behinderung bieten zu können", heißt es im Einführungsbeitrag zum neuen Live-Blog, der vom NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt wird.
Bremen / Berlin: In den vergangenen Tagen hat das Büro des Landesbehindertenbeauftragten von Bremen in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Akteur*innen, wie beispielsweise dem Martinsclub Bremen, der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), der Bundesvereinigung Lebenshilfe, den Sozialhelden oder Handicap International, eine Datenbank zu Hilfsangeboten für geflüchtete behinderte Meschen auf www.hilfsabfrage.de erstellt. Die Internetseite soll dazu beitragen, die bestehenden Wohn- und Unterstützungsangebote sowie Transferangebote für behinderte Menschen aus der Ukraine zu bündeln und übersichtlich aufzuführen, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen flächendeckend zu nutzen.
Bonn: Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht. Für Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche ist die Situation besonders dramatisch. Die Aktion Mensch hat daher einige wichtige Informationen und Hilfsangebote gesammelt und auf ihrer Internetseite gebündelt.
Berlin: Mit Erleichterung reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. auf den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage: „Indem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu unverzüglichem Handeln auffordert, hat es ein klares Stoppschild gegen dessen bisherige Untätigkeit aufgestellt“, kommentiert Dr. Sigrid Arnade vom Netzwerkvorstand und erläutert: „Vielmehr argumentieren die Karlsruher Richter*innen, dass der Staat Schutzpflichten gegenüber behinderten Menschen habe, die sich aus dem Benachteiligungsverbot im Grundgesetz ergeben.“ Diesen Schutzpflichten ist er bislang in 20 Monaten Pandemie nicht nachgekommen.
Berlin: Am Freitag, den 19. November, wird das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Außerklinische Intensivpflegerichtlinie entscheiden. Auch Selbstvertretungsorganisationen und behinderte Aktivist*innen haben an der Verbesserung des bestehenden Entwurfes mitgewirkt. Wie geht es nun aus und zu wessen Gunsten fällt die Richtlinie am Ende aus? Das fragt sich u.a. die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), das NETZWERK ARTIKEL 3 und die LIGA Selbstvertretung.
Berlin: Dank der Förderung durch die Aktion Mensch kann heute zum 1. Oktober 2021 das neue Projekt des NETZWERK ARTIKEL 3 mit dem Titel "Gute Nachrichten zur Inklusion" an den Start gehen. "Dabei ist der Name Programm, denn Schwerpunkt des Projektes ist die Veröffentlichung guter Nachrichten zur Inklusion und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", wie Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 mitteilte. Mit dem Projekt will das NETZWERK ARTIKEL 3 neben seinen anderen Aktivitäten zur Gleichstellung behinderter Menschen einerseits gute Entwicklungen aufzeigen. Anderseits sollen die guten Nachrichten zur Inklusion und die damit verbundenen Schulungen und Veranstaltungen zur Nachahmung anregen, wie der Koordinator des Projektes, Ottmar Miles-Paul, betont.
Berlin: "Selbstvertretungsorganisationen werden organisatorisch und finanziell unterstützt, um die Regierungsarbeit auf Bundes- und Länderebene kritisch zu begleiten. Entscheidungen, die unter Nichtbeachtung zuvor festgelegter Partizipationsstandards zustande kommen, sind nichtig." So lautet das zente und letzte der 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur heute am 26. September stattfindenden Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ein Video veröffentlicht, auf dem Wiebke Schär von der ISL das zehnte Gebot vorträgt.
Berkeley, CA. / Berlin (kobinet) Marilyn Golden gilt nicht nur in den USA als wichtige Bürgerrechtsaktivistin für die Gleichstellung behinderter Menschen, sondern hat auch in Deutschland im Hinblick auf die Gleichstellungsgesetzgebung viele Spuren hinterlassen. Zu Beginn der Hybrid-Mitgliederversammlung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erinnerte Horst Frehe gestern an das Wirken von Marilyn Golden, die am 21. September gestorben ist, der mit einer Schweigeminute gedacht wurde.
Berlin: Unter dem Motto "Du hast die Wahl für eine menschenrechtliche Behindertenpolitik haben die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und die LIGA Selbstvertretung am 15. September eine Aktion zur Wahl am Brandenburger Tor in Berlin durchgeführt. Nun haben die Kellerkinder, die die Aktion unterstützen, die Aktion und die behindertenpolitischen Forderungen zur Bundestagswahl in einem 18minütigen Video zusammengefasst.
Berlin: Für einen inklusiven Arbeitsmarkt und ein inklusives Gesundheitswesen werden Masterpläne mit den relevanten Akteur*innen und Selbstvertreter*innen entwickelt und umgesetzt." So lautet das neunte der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Video veröffentlicht, auf dem Thomas Künneke das neunte Gebot vorträgt.
Berlin: "Das Menschenrecht auf inklusive Bildung, orientiert an qualitativen Maßstäben, wird umgesetzt, unterstützt durch einen Masterplan, der in einem partizipativen Prozess von Bund, Ländern und Selbstvertreter*innen erarbeitet wird." So lautet das achte der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Video veröffentlicht, auf dem Alexander Ahrens, Bela und Sina Gebhardt das achte Gebot vortragen.
Berlin: "Gewaltschutzstrategien und unabhängige Beschwerdestellen werden erarbeitet und eingerichtet, um vulnerable Gruppen wie behinderte Mädchen und Frauen effektiv zu schützen." So lautet das siebt der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Video veröffentlicht, auf dem Franziska Keil und Peggy Turan das siebte Gebot vorträgt.
Berlin: "In psychiatrischen Zusammenhängen werden Zwangsmaßnahmen und Zwangsmedikation unterbunden und durch Alternativen ersetzt." So lautet das sechste der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Video veröffentlicht, auf dem Eileen Friesecke von den Kellerkindern das sechste Gebot vorträgt.
Berlin: "Gebärdensprachdolmetschung, Untertitelung, Audiodeskription und Leichte Sprache werden in allen Bereichen der Kommunikation und der Medien selbstverständlich umgesetzt." So lautet das fünfte der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Video veröffentlicht, auf dem Daniel Büter vom Deutschen Gehörlosen-Bund (DGB) das fünfte Gebot vorträgt.
Berlin: "Digitalisierung wird barrierefrei umgesetzt. Digitale Teilhabe wird für alle Menschen möglich gemacht." So lautet das vierte, der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Video veröffentlicht, auf dem Jessica Schröder von der ISL das vierte Gebot in herkömmlicher und in Leichter Sprache vorträgt.
Berlin: "Private Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen werden zu Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen verpflichtet." So lautet das dritte, der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Video veröffentlicht, auf dem der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) das dritte Gebot in herkömmlicher und in Leichter Sprache vorträgt.
Berlin: "Das Menschenrecht auf Inklusion durch eine freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform mit der entsprechenden Unterstützung wird gewährleistet und nicht aus Kostengründen eingeschränkt. Die erforderliche Unterstützung für die Teilhabe an allen Lebensbereichen wird als echter Nachteilsausgleich einkommens- und vermögensunabhängig erbracht." So lautet das zweite, der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat nun in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das zweite Video veröffentlicht, auf dem Jenny Bießmann vom Vorstand der ISL das zweite Gebot in herkömmlicher und in Leichter Sprache vorträgt.
Berlin: "Behindertenpolitik, die keine Menschenrechtspolitik ist, ist keine Behindertenpolitik." So lautet das erste, der insgesamt 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik zur Bundestagswahl, die von der LIGA Selbstvertretung veröffentlicht wurden. Der Verein Kellerkinder hat nun in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das erste Video veröffentlicht, auf dem die Sprecherin der LIGA Selbstvertretung, Dr. Sigrid Arnade, das erste Gebot in herkömmlicher und in Leichter Sprache vorträgt.
Berlin: Anlässlich der am 26. September 2021 anstehenden Bundestagswahl sowie der weiteren Wahlen auf Landes- und kommunaler Ebene in diesem Jahr hat die LIGA Selbstvertretung 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik formuliert. „Daran müssen sich die politischen Parteien, ihre Programme sowie die Koalitionsverträge künftiger Regierungen messen lassen“, erläutert die LIGA-Sprecherin Dr. Sigrid Arnade. Alle Gebote orientieren sich nach Angaben der LIGA-Sprecherin an der UN-Behindertenrechtskonvention und damit an einer Behindertenpolitik als Menschenrechtspolitik.
München: Mittlerweile wurde der im sport1 Magazin Normal ausgestrahlte und von der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien erstellte Film über die von der Aktion Mensch geförderte Tour von Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 im Rahmen des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen auch ins Internet eingestellt.
Berlin: Die Reaktionen auf die Bundestagsdebatte und vor allem auf den Inhalt des am späten Abend des 20. Mai mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verabschiedeten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind vielfältig. Vonseiten derjenigen, die tagtäglich mit Barrieren konfrontiert und dadurch massiv behindert werden, reicht dies von massivem Frust, über Polemik bis unglaublichem Ärger. So hat sich auch die Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Dr. Sigrid Arnade mit einem äusserst verärgerten Kommentar nach dem Beschluss des Bundestages in Anlehnung an die Wutrede von Greta Thunberg zu Wort gemeldet und an die verantwortlichen Abgeordneten gewandt. In ihrem Aufschrei fragt bzw. sagt Dr. Sigrid Arnade, die über zwei Wochen mit dem Mehr Barrierefreiheit Wagen durch Deutschland getourt ist, um für ein gutes Barrierefreiheitsgesetz zu werben: "How dare you?!" was sich mit "Wie konnten Sie es wagen?!" in deutsch übersetzen lässt.
Berlin: Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat mit einer polemischen Amtlichen Bekanntmachung zur Verlängerung des Lockdown für behinderte Menschen bis 2040 aufgrund des am 20. Mai verabschiedeten sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, das viele Schwächen ausweist, reagiert. Darin heißt es u.a.: "Mit Beschluss der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag am 20. Mai 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Folgendes entschieden: Die Nutzung von Bankautomaten und anderen Terminals kann behinderten Menschen weiterhin bis 2040 nicht barrierefrei zugesichert werden. Für diejenigen, die keine Stufen zum Geldautomaten oder zu anderen Terminals überwinden können, ist noch nicht absehbar, ob und wann dieser Lockdown überhaupt beendet werden kann."
Berlin: Ohne nennenswerte Änderungen wurde heute am 20. Mai 2021 um 22:45 Uhr das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nach ca. 35minütiger Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Dagegen stimmten die FDP und die Grünen bei Enthaltungen der LINKEN und der AfD. Ein Antrag für umfassendere Regelungen zur Barrierefreiheit von Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Das Gesetz entfaltet seine Wirkung erst ab 2025 und bis alle Terminals barrierefrei nutzbar sein müssen, müssen die Betroffenen zum Teil bis 2040 warten. Zudem gab es keinerlei Bewegung bei CDU/CSU und SPD die von den Behindertenverbänden geforderte Verpflichtung zur Barrierefreiheit des baulichen Umfelds zu regeln. Rollstuhlnutzer*innen müssen also wahrscheinlich noch viel länger warten, bis sie an alle Terminals barrierefrei rankommen, vom Zugang zu Läden, Kinos, Gaststätten etc. ganz zu schweigen.
Berlin: Heute, am 20. Mai, ist es soweit. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmen über den Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und damit verbundene Änderungsanträge ab. Zudem steht ein Antrag der Grünen zur umfassenden Barrierefreiheit zur Abstimmung. Da die sicherlich sehenswerte Debatte derzeit von 22:50 bis 23:30 Uhr im Bundestagsplenum terminiert ist und es häufig noch zu Verschiebungen nach hinten kommt, bleibt die Frage offen, ob die Debatte und die Beschlüsse zu einer Sternstunde oder zu einer Geisterstunde des Parlaments in Sachen Barrierefreiheit wird. Der schwache Gesetzentwurf und die minimalen Änderungen im Antrag der CDU/CSU und SPD Fraktion deuten nach Ansicht vieler Akteur*innen allerdings eher auf eine Geisterstunde des Parlaments hin.
Berlin: Besser hätte der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel die Überschrift für seinen Inklusions-Newsletter für diesen Monat nicht wählen können: "Handeln ist erforderlich". Dies gilt besonders heute am 19. Mai, da die Bundestagsabgeordneten nur noch 2 Tage Zeit haben, den Rahmen für ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu setzen, bevor das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz morgen am 20. Mai im Bundestag verabschiedet wird. Ab 9:00 Uhr werden die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales auf Tagesordnungspunkt 3 Änderungsanträge beraten und beschließen.
Kassel / Berlin: Heute, am 18. Mai, verbleiben den Bundestagsabgeordneten nur noch 3 Tage für die Verabschiedung eines guten Barrierefreiheitsrechts. Die Weichen dafür werden aber heute schon von den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD mit der endgültigen Formulierung ihrer Änderungsanträge zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gestellt. Während wir noch im Dunkeln tappen, wie schwach oder stark das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am Ende wird, passt eine Karikatur von Maria Stafyllaraki gut zum heutigen Tag. Die Kasseler Stadtverordnete der Grünen fragt dabei, wie es wäre, wenn die Installation von Lichtschaltern ebenfalls als zu teuer angesehen würde.
Berlin: Heute, am 17. Mai, biegt das Gesetzgebungsverfahren zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages von 10:30 bis 11:30 Uhr in die Zielgerade ein. Denn nun sind es nur noch 4 Tage, die den Bundestagsabgeordneten verbleiben, um aus dem schwachen Gesetzentwurf der Bundesregierung durch entsprechende Änderungsanträge ein umfassendes und gutes Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu schaffen, das diesen Namen verdient. Viele behinderte Menschen und ihre Verbände haben sich in den letzten Wochen an ihre Abgeordneten gewandt und werden die heutige Anhörung und mögliche Änderungsanträge unter dem Motto "We are watching you!" sehr genau verfolgen.
Berlin: Über 100 Milliarden Euro Corona-Wirtschaftshilfen wurden bereits seit Beginn der Pandemie von staatlicher Seite an Unternehmen gezahlt. Dass Solidarität keine Einbahnstraße ist, darauf hat der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel mit Verweis auf Artikel 14 des Grundgesetzes, wonach Eigentum verpflichtet, im Zusammenhang mit der Beschäftigungspflicht Schwerbehinderter immer wieder hingewiesen. Heute, am 16. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 5 Tage bis zur Abstimmung über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 20. Mai verbleiben, hoffen viele behinderte Menschen und ihre Verbände, dass gemäß dieses Grundsatzes endlich auch Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistungen und Produkte gesetzlich verpflichtet werden.
Köln / Berlin: Bald soll es in Deutschland ein Gesetz geben, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen regelt. Nur, was regelt das eigentlich? Sind die Regeln auch gut und wann gelten sie endlich? Darum geht's im neuesten Podcast der Deutschen Welle "Echt behindert!" mit der Juristin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Christiane Möller. Heute, am 15. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 6 Tage bis zur Abstimmung im Bundestag am 20. Mai über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verbleiben, lohnt ein genauerer Blick darauf, was im Gesetzentwurf drin ist und wie stark das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirklich ist.
Berlin: Wenn die Bundestagsabgeordneten wollten, wäre es nicht schwer, Unternehmen angemessen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistungen und Produkte zu verpflichten. Hierfür hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen entsprechende Vorschläge gemacht, die sich u.a. an den schon lange in Österreich geltenden Regelungen orientieren. Heute, am 14. Mai, bleiben den Bundestagsabgeordneten noch 7 Tage bis zur Abstimmung am 20. Mai im Bundestag Zeit, aus dem schwachen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein gutes und umfassendes Barrierefreiheitsrecht zu machen. Dafür könnte ein Blick auf die Vorschläge des Forums behinderter Juristinnen und Juristen helfen.
Berlin: Nächste Woche wird über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Deutschen Bundestag entschieden. Den Auftakt bildet dafür am Montag, den 17. Mai von 10:30 - 11:30 Uhr eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und einem Antrag der Grünen für umfassende Barrierefreiheit. Die Anhörung wird online im Parlamentsfernehen und auch mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen. Viele behinderte Menschen, die sich zum Teil schon seit Jahrzehnten für Barrierefreiheit einsetzen, haben bereits angekündigt, die Sitzung und die Haltung der einzelnen Fraktionen sehr aufmerksam zu verfolgen.
Berlin: Während in Sonntagsreden meist das gemeinsame Miteinander behinderter und nichtbehinderter Menschen beschworen wird, tun die Regierenden nur wenig dafür, dass Barrieren, die eine solche Begegnung behindern, umfassend abgebaut werden. Deshalb ärgert sich die Referentin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Jessica Schröder, über das mangelnde Engagement der Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD. Heute, am 13. Mai, haben diese noch 8 Tage Zeit, um bis zur geplanten Abstimmung über das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 20. Mai Änderungen im Gesetzentwurf vorzunehmen, die auch Unternehmen umfassend zur Barrierefreiheit verpflichten, so dass deren Angebote und Dienstleistungen barrierefrei werden müssen.
Berlin: "Von Brüssel über Berlin an deinen Computer – Die Reise des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes", so lautet der Titel eines Beitrags von Sarah Krümpelmann vom Projekt Barrieren Brechen der Sozialhelden auf Die Neue Norm. Heute, am 12. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 9 Tage verbleiben, um bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 20. Mai umfassende Regeln für ein gutes Barrierefreiheitsrecht mit aufzunehmen, gibt Sarah Krümpelmann einen Überblick über den Hintergrund, die Inhalte und die Schwächen des vorliegenden Gesetzenwurfs.
Berlin: Jetzt steht es fest und geht plötzlich ganz schnell: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden voraussichtlich am 20. Mai über den Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Bundestagsplenum debattieren und entscheiden. Damit verbleiben heute am 11. Mai nur noch 10 Tage für die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf entscheidend zu verbessern. Auch für behinderte Menschen tickt die Uhr, denn der zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages wird voraussichtlich schon am 19. Mai über entsprechende Änderungsanträge zum Gesetzentwurf entscheiden. Diese Woche gilt es also, den Abgeordneten deutlich zu machen, dass wir auch in Deutschland endlich ein gutes Barrierefreiheitsrecht brauchen und der bestehende Gesetzentwurf dem nicht gerecht wird.
Kassel: "Die Tour mit dem Mehr Barrierefreiheit Wagen ist beendet - die heiße Phase für die Lobbyarbeit für ein gutes Barrierefreiheitsrecht beginnt nun", so brachte Dr. Sigrid Arnade es zum Abschluss der Tour mit dem Mehr Barrierefreheit Wagen des NETZWERK ARTIKEL, die sie mit Hans-Günter Heiden am 22. April in Berlin gestartet und durchgeführt hat, auf den Punkt. Heute, am 10. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 47 Tage verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden, zogen Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden Bilanz über die Tour mit dem Mehr Barrierefreiheit Wagen.
Kassel: Am 22. April haben Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 ihre Tour mit dem beschilderten VW Bus - dem Mehr Barrierefreiheit Wagen - in Berlin gestartet. Am 9. Mai haben sie nun ihre Tour in Kassel mit den letzten Terminen abgeschlossen und dabei mit zwei Bundestagsabgeordneten und Interessenvertreter*innen über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gesprochen. Das letzte Gespräch fand aber mit Marleen Soetandi statt, die die Logos für die Aktion "Noch 100 Tage für ein gutes Barrierefreiheitsrecht entwickelt hat und aus eigener Erfahrung weiß, auf welche Barrieren sie stößt, wenn sie mit ihrem Elektrorollstuhl unterwegs ist.
Berlin: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat sich das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genauer angeschaut und ist der Frage, wie stark das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirklich ist, mittels kurzen Animationsfilmen auf den Grund gegangen. Beim barrierefreien Shoppen sieht es dabei gerade für blinde und sehbehinderte Menschen auch zukünftig ziemlich mau aus. Heute, am 9. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 48 Tage in dieser Legislaturperiode zur Schaffung eines guten Barrierefreiheitsrechts verbleiben, macht der Kurzfilm des DBSV deutlich, dass noch kräftig beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nachgebessert werden und der Druck auf die Abgeordneten erhöht werden muss.
Stuttgart: Der Mehr Barrierefreiheit Wagen machte heute in der Landeshauptstadt von Baden-Württembergs Stuttgart vor dem Schloss Station. Dort trafen Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 bei ihrer Tour für ein gutes Barrierefreiheitsrecht auf Stephanie Aeffner. Die engagierte Rollstuhlnutzerin ist Landesbehindertenbeauftragte von Baden-Württemberg und hat sehr gute Chancen, dem nächsten Bundestag anzugehören, nachdem sie bei der Listenaufstellung der baden-württembergischen Grünen mit Listenplatz 16 eine sehr gute Ausgangsposition für die Bundeswahl hat.
Saarbrücken: Im Zusammenhang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird viel und leider viel zu oft sehr abgehoben über Übergangsfristen, Marktüberwachung, Ausnahmen für Kleinstunternehmen etc. diskutiert. In einem Filmbeitrag des ARD Mittagsmagazin hat Dunja Fuhrmann am 5. Mai aufgezeigt, mit welchen Barrieren sie noch konfrontiert ist. Heute, am 8. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 49 Tage in dieser Legislaturperiode verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden, schildert sie in einem Beitrag, was die vielen Barrieren ganz praktisch im Leben bedeuten. Der Beitrag zeigt, wie wichtig es gerade jetzt ist, den Abgeordneten klar zu machen, dass wir ein gutes Barrierefreiheitsrecht nicht übermorgen, sondern Jetzt brauchen.
Regensburg: Mit Platz 23 auf der bayerischen Landesliste von Bündnis 90/Die Grünen für die Bundestagswahl hat Wiebke Richter aus Regensburg gute Chancen, in den nächsten Bundestag einzuziehen. Heute machten Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 mit dem Mehr Barrierefreiheit Wagen in Regensburg Station und sprachen mit der Stadträtin und lebenslangen Rollstuhlfahrerin, wie sich Wiebke Richter bei der Listenaufstellung zur Wahlversammlung der bayerischen Grünen vor kurzem vorstellte, über den Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und was zukünftig nötig ist.
Lenggries: Passend zur aktuellen Debatte und heute im Bundesrat angstehenden Entscheidung über Lockerungen bzw. Privilegien für Geimpfte und Genesene im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich Markus Ertl vom Verein UNgehindert mit Privilegien aus der Sicht behinderter Menschen beschäftigt und eine provokante Forderung erhoben. Denn heute am 7. Mai haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags noch 50 Tage in dieser Legislaturperiode Zeit, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden, damit eine Vielzahl von Aktivitäten nicht nur Privilegien nichtbehinderter Menschen bleiben.
Nürnberg: Heute am 6. Mai machte der Mehr Barrierefreiheit Wagen bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Station. Anstatt wie sonst üblich draußen bei Wind und Wetter, fand dieses Mal das Gespräch auf Einladung des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, in den warmen Räumen der Bundesagentur für Arbeit statt. Detlef Scheele machte dabei im Gespräch deutlich, dass bei Barrierefreiheit nicht zwischen dem Kunden- und Geschäftsbereich unterscheiden werden darf.
Berlin/München: Größer könnte die Parallelwelt zwischen behinderten Menschen, die gestern am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen u.a. in einer Online Live-Sendung aus München ihre Stimme für Barrierefreiheit und Inklusion erhoben, und den Abgeordneten der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nicht sein, die sich gleichzeitig in der gestrigen Debatte zur Inklusion und Teilhabe im Bundestag in Berlin äusserten. So das Resümee von Ottmar Miles-Paul, der sich heute am 6. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 51 Tage in dieser Legislaturperiode verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden, mit dieser Parallelwelt beschäftigt.
Saarbrücken/Berlin: Trotz Corona-Pandemie fanden behinderte Menschen und ihre Verbände auch dieses Jahr Mittel und Wege zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ihre Stimmen zu erheben und die Forderungen nach Inklusion in die Medien zu tragen. Die Berichterstattung reicht dabei vom Bericht des ARD-Mittagsmagazin über Barrieren, mit denen Dunja Fuhrmann in Saarbrücken zu kämpfen hat, bis zur rbb-Abendschau, die u.a. über das Berliner Behindertenparlament berichtete. Und dann ist da noch der Online Live-Event zum Protesttag, der von Raul Krauthausen und Constantin Grosch moderiert wurde.
Bonn / Kassel: Die Aktion Mensch hat heute eine große Social Media Aktion zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gestartet. Sie ruft dazu auf, heute massenhaft die sozialen Medien mit Stimmen zur Inklusion zu fluten und diese kräftig zu teilen. Der langjährige Behindertenrechtsaktivist Ottmar Miles-Paul ist dem Ruf gefolgt und hat seine Stimme erhoben: "Ich fordere ein gutes Barrierefreiheitsgesetz! Damit alle dabei sein können", so die Aussage des in Kassel lebenden Streiters für die Menschenrechte, der hofft, dass möglichst viele bei der Aktion mitmachen, damit auch die Verantwortlichen sehen, dass behinderte Menschen inklusiv und barrierefrei leben wollen und dafür endlich die nötigen Rahmenbedingungen schaffen.
Berlin: Heute begehen wir den mittlerweile 30. Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen. Und heute wird mehr denn je unser volles Engagement gebraucht, um Druck auf die Bundestagsabgeordneten für ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu machen. Denn bereits in zwei Wochen dürften im Ausschuss für Arbeit und Soziales die Würfel fallen, welche Änderungsanträge zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen werden. Deshalb ist es gerade heute wichtig, dass wir die vielen Aktivitäten zum Protesttag unterstützen, so die Einschätzung vieler Organisationen. Um 10:00 Uhr findet beispielsweise eine symbolische Aktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin mit einem Geldautomaten mit Stufen statt und ab 17:00 Uhr startet der Online-Event zum Protesttag mit vielen Stimmen aus dem In- und Ausland, der von Raul Krauthausen und Constantin Grosch moderiert wird.
Brandenburg: Bei windigem, aber noch trockenem, Wetter machte der Mehr Barrierefreiheit Wagen heute am 4. Mai Station in der Stadt Brandenburg. Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden, die mit dem beschilderten VW Bus noch bis 9. Mai im Rahmen des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen unterwegs sind, sprachen dort mit Dr. Volker Sieger, dem Leiter der Fachstelle Barrierefreiheit u.a. über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und was es für ein gutes Barrierefreiheitsrecht braucht.
Kassel: Hinweise auf eine freie Arztwahl klingen für viele behinderte Menschen wie Hohn, denn ihre Arztwahl richtet sich meist nicht nach der passenden Qualität der Ärzt*innen, sondern sie müssen oft froh sein, überhaupt eine barrierefreie Arztpraxis zu finden. Und diejenigen Ärzte, die ihre Praxen barrierefreier machen wollen, enden oft im Nirgendwo des behindernden Zuständigkeitswirrwarrs, wie Uwe Frevert aus Kassel von seiner Zahnarztpraxis zu berichten weiß. Er hofft, dass die Bundestagsabgeordneten, denen heute am 4. Mai noch 53 Tage für die Verabschiedung eines guten Barrierefreiheitsrechts in dieser Legislaturperiode verbleiben, endlich konsequent und umfassend handeln.
Berlin: Bei Gesprächen zum Barrierefreiheitsrecht am Mehr Barrierefreiheit Wagen vor dem Reichstag in Berlin waren heute am 3. Mai Peter Weiß von der CDU/CSU Bundestagsfraktion sowie Dr. Britta Schlegel und Dr. Leander Palleit von der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention zu Gast. Dabei reichte die Bandbreite der Diskussion von Chancen für das deutsche Barrierefreiheitsrecht, über den Hinweis auf ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft bis zu möglichen Veränderungen, die noch am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorgenommen werden könnten.
Berlin: Die Aktivitäten zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen, der traditionell seit 1992 um den 5. Mai herum begangen wird, nehmen nun Fahrt auf. So auch der #MehrBarrierefreiheitWagen, der nach dem Bergfest heute mit dem zweiten Teil seiner Tour beginnt und dabei gleich mit Peter Weiß von der CDU und Jens Beeck von der FDP auf zwei wichtige Bundestagsabgeordnete trifft. Heute, am 3. Mai, haben die Bundestagsabgeordneten noch 54 Tage Zeit, um noch in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. Am 5. Mai findet übrigens um 17:00 Uhr ein Online-Event zum Protesttag statt, das von Raul Krauthausen und Constantin Grosch moderiert wird.
Lenggries: Mit einem Plakat mit der Aufschrift "Barrierefreiheit für alle, anstatt alle Freiheit den Barrieren" bringt es der Verein UNgehindert auf den Punkt, worum es in der aktuellen Debatte um ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geht. Heute, am 2. Mai, haben die Bundestagsabgeordneten noch 55 Tage Zeit, um auch endlich in Deutschland diesem Anspruch gerecht zu werden und in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. In der kommenden Woche finden dazu im Rahmen des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen viele Aktionen statt, um vor allem die Abgeordneten von CDU/CSU und der SPD zu überzeugen.
Berlin: "Hallo #GroKo, was nützt der barrierefreie Geldautomat, wenn man nicht rankommt? Wir fordern, dass im #Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch 'das Drumherum' geregelt wird!" Mit diesem Tweet macht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) auf die Schwächen des Gesetzentwurfs für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aufmerksam und zeigt mittels eines Kurzvideos ganz praktisch auf, wo es hapert. Heute, am 1. Mai, haben die Bundestagsabgeordneten nur noch 56 Tage Zeit, um den Gesetzentwurf zu verbessern und in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.
Berlin: Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich bei der ersten Lesung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes um die sonst übliche Debatte im Bundestag gedrückt. Zudem findet am 17. Mai nur eine verkürzte Anhörung statt, für die sich die Opposition noch besonders stark machen musste. Nun steht das Thema Barrierefreiheitsrecht aufgrund eines umfassenden Antrags der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen doch auf der Tagesordnung - und das sogar in der Woche des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen am 6. Mai. Und auch sonst ist behindertenpolitisch in der kommenden Woche viel im Bundestagsplenum und im Ausschuss für Arbeit und Soziales los.
Bonn: Die sozialen Medien haben in der Corona-Pandemie eine noch größere Bedeutung bekommen, als schon vorher, was u.a. die letzten Wahlkämpfe gezeigt haben. Daran knüpft auch eine Social Media Aktion der Aktion Mensch an, durch die am 5. Mai gezielt Visuals und Botschaften zur Inklusion und Barrierefreiheit über Facebook, Twitter und Co verbreitet und geteilt werden. Diese Aktivitäten sind dringend nötig, denn gerade die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD, denen heute noch 57 Tage verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu beschließen, müssen noch von den nötigen Änderungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz überzeugt werden.
Ritterhude: Trotz Dauerregen sprach Dr. Sigrid Arnade heute mit der Landesbehindertenbeauftragten von Niedersachsen, Petra Wontorra, im Rahmen der Tour des Mehr Barrierefreiheit Wagens über das geplante Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Vor dem Rathaus im niedersächsischen Ritterhude betonte Petra Wontorra die Wichtigkeit der Einbeziehung des baulichen Umfelds und der Verkürzung der Fristen.
Bremen: Der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen, Arne Frankenstein, betonte im Rahmen eines Gesprächs zum Barrierefreiheitsrecht am Mehr Barrierefreiheit Wagen, wie wichtig es ist, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen verbindlich vorzugeben. Gerade Mobilitätsketten müssten durchgängig barrierefrei sein. Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 sind seit dem 22. April noch bis zum 9. Mai mit dem #MehrBarrierefreiheitWagen unterwegs und werben für ein gutes Barrierefreiheitsrecht. Heute machten sie Station in Bremen, wo das Gespräch mit Arne Frankenstein auf dem Programm stand.
Berlin: "Stell dir vor, du hast eine wichtige Videokonferenz. Doch du kannst weder das Mikro steuern, noch deinen Bildschirm teilen, weil die Anwendung nicht barrierefrei ist. Dein Meeting muss dann wohl warten - und deine Karriere wahrscheinlich auch", so macht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in einem aktuellen Kurzvideo deutlich, dass wir in Deutschland endlich ein gutes Barrierefreiheitsrecht brauchen. Heute, am 29. April, haben die Bundestagsabgeordneten noch 58 Tage Zeit, um in dieser Legislaturperiode ein gutes und umfassendes Barrierefreiheitsrecht zu beschließen und den Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entscheidend zu verbessern.
Bochum: Der Mehr Barrierefreiheit Wagen machte heute nicht nur bei Wilfried Oellers in Heinsberg Station, sondern fuhr auch bei Prof. Dr. Theresia Degener in Bochum vor. Die renommierte Juristin war lange Zeit Mitglied des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und zeitweise sogar dessen Vorsitzende. Im Gespräch mit Dr. Sigrid Arnade vom NETZWERK ARTIKEL 3 betonte sie das Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe und damit auch die Notwendigkeit zur Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit.
Heinsberg: Das gute am Mehr Barrierefreiheit Wagen ist, dass dieser zu den Bundestagsabgeordneten kommt. So machten heute Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden auch Station am Wahlkreisbüro des Behindertenbeauftragten der CDU/CSU Bundestagsfraktion Wilfried Oellers in Heinsberg. Dort sprachen sie mit ihm über den aktuellen Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wilfried Oellers betonte dabei, dass er sich die langen Übergangsfristen noch einmal anschauen werde.
Heinsberg/Berlin: Heute am 28. April, da den Bundestagsabgeordneten noch 59 Tage für die Verabschiedung eines guten Barrierefeiheitsrechts in dieser Legislaturperiode verbleiben, stehen Gespräche mit Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition im Mittelpunkt der Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht. Am Morgen besuchen Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 den Behindertenbeauftragten der CDU/CSU Bundestagsfraktion Wilfried Oellers in seinem Wahlkreis in Heinsberg mit dem #MehrBarrierefreiheitWagen. Am Nachmittag lädt die SPD Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert ab 16:30 Uhr zu einer Online-Veranstaltung mit dem Titel "Zukunft ohne Barrieren?! zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein.
Bonn: "Barrierefreiheit ist keine Privatsache". Ein Schild mit dieser Aufschrift hatte heute, am 27. April, die Geschäftsführerin der Behinderten-Gemeinschaft Bonn, Marion Frohn, zum Gespräch mit Dr. Sigrid Arnade am Mehr Barrierefreiheit Wagen mitgebracht. Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3, die mit ihrem beschilderten VW Bus noch bis zum 9. Mai in verschiedenen Regionen Deutschlands unterwegs sind und für ein gutes Barrierefreiheitsrecht werben, konnten heute auf dem Bonner Marktplatz zu den corona-konformen Einzelgesprächen eine Reihe von Gesprächspartner*innen in Sachen Barrierefreiheit begrüßen, so auch Christina Marx und Dagmar Greskamp von der Aktion Mensch und die Bonner Stadträtin Dr. Annette Standop.
Berlin: Heute, am 27. April, verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 60 Tage, um noch vor Ende der Legislaturperiode ein gutes und umfassendes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. Der bisherige Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezieht sich in erster Linie auf digitale Barrierefreiheit und die dazugehörigen Produkte. Leider hat der Gesetzentwurf jedoch erhebliche Schwächen, wie man einem neuen Kurzvideo des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) entnehmen kann.
Köln: Der #MehrBarrierefreiheitWagen hat heute am 26. April in Köln Station gemacht und hat in der Nähe des Kölner Doms für Aufmerksamkeit gesorgt. Dabei wurde u.a. die Frage des Tages von Dr. Sigrid Arnade, die mit Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 noch bis zum 9. Mai mit ihrem entsprechend beschilderten VW Bus auf Tour für ein gutes Barrierefreiheitsrecht ist, diskutiert. Diese lautete "Sind behinderte Menschen zu fordernd oder zu bescheiden, wenn es um Barrierefreiheit geht?"
Bonn / Berlin: Alexander Ahrens weiß wovon er redet, wenn er fordert, dass die Barrierefreiheit am Spielplatz anfangen muss. Der Geschäftsführer der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland nutzt nicht nur selbst einen Rollstuhl, sondern auch sein Sohn. Das Problem sind aber hauptsächlich die Barrieren, auf die sie beispielsweise an Spielplätzen immer stoßen. Heute, am 26. April, haben die Bundestagsabgeordneten noch 61 Tage Zeit, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. In Sachen inklusive Spielplätze führte die Aktion Mensch derzeit auch eine aktuelle Umfrage zu Ideen hierfür durch.
Trier: Auf ihrer Tour mit dem Mehr Barrierefreiheit Wagen haben sich Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 heute mit der behindertenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Corinna Rüffer, und mit Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen heute in Trier zu Gesprächen getroffen. Die starken Stimmen aus Trier plädieren dabei eindeutig dafür, dass es endlich an der Zeit für ein gutes Barrierefreiheitsrecht ist, wie im Live-Blog zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen berichtet wird.
Lenggries (kobinet) "Heute unsere Barrieren, morgen schon deine?" Diese Frage ist für den erfahrenen Banker Markus Ertl vom Verein UNgehindert schon rein statistisch gesehen relevant. Doch wie Barrieren behindern und was sie konkret bedeuten, das beschreibt Markus Ertl heute sehr konkret. Denn heute, am 25. April, verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 62 Tage, um noch in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. Daran erinnert übrigens auch der #MehrBarrierefreiheitWagen, der heute im Rahmen der Aktionen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen in Trier unterwegs ist.
Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter NETZWERK ARTIKEL 3 fahren zwischen dem 22. April und dem 9. Mai 2021 mit einem entsprechend geschmückten VW-Bus durch Deutschland und werben in Gesprächen mit Politiker*innen und anderen Verantwortungsträger*innen dafür, dass der Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erheblich nachgebessert und noch in dieser Legislaturperiode ein gutes und umfassendes Barrierefreiheitsrecht vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Am Samstag, den 24. April, machte der #MehrBarrierefreiheitWagen Station in Mainz und Wiesbaden, wo unter anderem Gespräche mit den Landesbehindertenbeauftragten von Rheinland-Pfalz und Hessen auf dem Programm standen.
Wiesbaden / Mainz: Vom 24. April bis 9. Mai finden dieses Jahr die Aktionen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen statt. Passend zum Start der Aktionen hat der #MehrBarrierefreiheitWagen Fahrt aufgenommen und wird heute in Wiesbaden und Mainz Station machen und mit Gesprächspartner*innen für ein gutes Barrierefreiheitsrecht werben. Heute, am 24. April, verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 63 Tage um ein umfassendes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Krautheim: Unter dem Motto "Rote Karte für Barrieren" zeigt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) allen baulichen Barrieren anlässlich des Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung die rote Karte. Heute, am 23. April, haben die Bundestagsabgeordneten noch 64 Tage Zeit, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, so dass die rote Karte immer weniger nötig wird. Auf der roten Karte des BSK steht der bezeichnende Text: "Keine Barrierefreiheit ist wie Draußen-bleiben"
Berlin: Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 sind heute mit ihrem umgestalteten VW Bus als #MehrBarrierefreiheitWagen in Berlin gestartet. Bei eiskaltem Berliner Wind, aber guten Mutes, haben Sie den Auftakt ihrer Tour für ein gutes Barrierefreiheitsrecht bis zum 9. Mai mit Gesprächen mit dem Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel und mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Rolf Schmachtenberg an zwei verschiedenen Stationen in Berlin begonnen.
Berlin: Als eine der letzten Amtshandlungen in dieser Legislaturperiode soll in den kommenden Wochen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet werden. Es geht um ein Gesetz, das großen Einfluss darauf hat, ob Menschen mit Behinderungen endlich selbstständig ihre Bankgeschäfte erledigen, online einkaufen oder Mobiltelefone nutzen können. Leider wird nun deutlich, welchen Stellenwert die Stärkung der Barrierefreiheit für die Große Koalition hat. Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag ist ganz offensichtlich nicht mehr als eine lästige Pflichtübung, denn sie soll ohne Debatte stattfinden. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hin. Heute, am 22. April, sind es noch 65 Tage, die den Bundestagsabgeordneten noch für die Verabschiedung eines guten Barrierefreiheitsrechts in dieser Legislaturperiode verbleiben.
Berlin: Bereits um 8:00 Uhr beginnt heute am 21. April die Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages und dabei geht es für behinderte Menschen um einiges. Dort fallen nämlich die Würfel, welche Änderungsanträge zum Teilhabestärkungsgesetz vom Ausschuss beschlossen werden und evtl. auch, ob und wann eine Anhörung des Ausschusses zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stattfindet. Heute, am 21. April, haben die Bundestagsabgeordneten in dieser Legislaturperiode noch 66 Tage Zeit, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.
Berlin-Tegel: Was von vielen mal schnell nebenher erledigt wird, kann für behinderte Menschen zum Hürdenlauf werden. Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 haben sich in Berlin-Tegel umgeschaut, wie es dort mit der Barrierefreiheit von Banken bestellt ist und wie leicht bzw. schwer es für mobilitätsbehinderte Menschen ist, mal schnell Geld abzuheben. Heute, am 20. April, verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 67 Tage in dieser Legislaturperiode, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. Dass es dringend nötig ist, nicht nur Geldautomaten selbst barrierefrei nutzbar zu gestalten, sondern dass auch der Zugang dazu barrierefrei sein muss, das zeigen die Erfahrungen der beiden.
Kassel: Auch für die Generation der 68er, die mit ihren Protesten vor über 50 Jahren begann, die Gesellschaft zu verändern, hat Barrierefreiheit eine zunehmend wichtige Bedeutung. Darauf weist Markus Ertl vom Verein UNgehindert heute am 19. April hin. Denn nun sind es nur noch 68 Tage, die den Bundestagsabgeordneten verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.
Bonn: "Deine Stimme für Inklusion - mach mit!" So lautet das von der Aktion Mensch gewählte und zum Superwahljahr 2021 passende Motto für die Aktivitäten zum diesjährigen Europäishen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vom 24. April bis 9. Mai. Heute, am 18. April, ist schon klar, dass es vieler lauter Stimmen bedarf, damit die Bundestagsabgeordneten in den ihnen noch verbleibenden 69 Tagen bis zum letzten regulären Sitzungstag des Bundestagsplenums in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht verabschieden. Bisher scheint es dafür in den Fraktionen der CDU/CSU und SPD wenig Bewegung zu geben, obwohl allen klar ist, dass Inklusion Barrierefreiheit braucht.
Berlin: Heute am 17. April, da den Bundestagsabgeordneten eigentlich noch 70 Tage zur Verabschiedung eines guten Barrierefreiheitsrechts bis zur letzten regulären Sitzung des Bundestages in dieser Legislaturperiode verbleiben, fragen sich viele, ob die Abgeordneten die Debatte zu diesem Thema scheuen. Denn mit Verwunderung mussten Vertreter*innen von Behindertenorganisationen nach Einstellung der Tagesordnung des Bundestagsplenums für die kommende Sitzungswoche feststellen, dass es keine Debatte zur 1. Lesung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 22. April geben wird. Der Gesetzentwurf wird lediglich im vereinfachten Verfahren ohne Debatte eingebracht und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verwiesen.
Berlin: Gehbehinderte Menschen sind häufig nicht nur bei der Nutzung von Bussen und Bahnen aufgrund von Barrieren eingeschränkt, sondern können meist acuh nicht so einfach ein barrierefreies Taxi nutzen, denn in den meisten Städten sind diese Mangelware. Heute, am 16. April, haben die Bundestagsabgeordneten noch 71 Tage bis zur letzten regulären Sitzung des Bundestagsplenums in dieser Legislaturperiode Zeit, um mit Hilfe eines guten Barrierefreiheitsrechts auch die Mobilität behinderter Menschen zu verbessern.
Berlin: "Kerstin Tack, Mitglied des Deutschen Bundestages gibt zu, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz physische Barrieren in Form von Stufen oder nicht rollstuhlgerechten Toiletten nicht bekämpft. Sie verspricht aber ein Förderprogramm zum Abbau von Barrieren für die kommende Legislaturperiode." Über diese Antwort an Leon Amelung, der bei der Abgeordneten nachgefragt hatte, berichtet das Projekt #Barrieren Brechen der Sozialhelden. Heute am 15. April verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 72 Tage, um nicht erst in der nächsten, sondern in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu beschließen.
Berlin: "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2021: Barrierefreie Check-In Terminals ab 2040!" So bringt das Projekt #Barrieren Brechen der Sozialhelden mit einem Sharepic für die Verbreitung in den sozialen Medien die Kritik an den viel zu langen Fristen zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf den Punkt. Mit dem Sharepic wird auch darauf hingewiesen, dass den Bundestagsabgeordneten heute, am 14. April, noch 73 Tage verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.
Berlin: "Zum ersten Mal gibt es in Deutschland Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ... aber erst ab 2040 und nur für bestimmte Produkte und nicht für das bauliche Umfeld." So bringt das Projekt der Sozialhelden mit einem Sharepic für die Verbreitung in den sozialen Medien die Kritik am Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf den Punkt. Den Bundestagsabgeordneten verbleiben heute, am 13. April, noch 74 Tage um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.
Kassel: Am 18. März hat ein Bündnis von Behindertenorganisationen damit begonnen, die Tage herunterzuzählen, die den Bundestagsabgeordneten noch verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. Heute, am 12. April, ist ein Viertel der Zeit abgelaufen und sind es noch 75 Tage bis zum letzten regulären Plenumstag des Bundestages am 25. Juni. Ein guter Anlass für Ottmar Miles-Paul vom Bündnis für ein gutes Barrierefreiheitsrecht, eine Zwischenbilanz über die bisherigen Aktivitäten der Kampagne, über bisherige Reaktionen aus dem Bundestag zu ziehen und einen Ausblick auf weitere Aktivitäten zu wagen.
Mill Valley, Kalifornie: Im Rahmen eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens erreichte eine blinde Frau aus Nordkalifornien, der von Uber-Fahrer*innen immer wieder die Beförderung mit ihrem Blindenführhund verweigert oder erschwert wurde, dass das Unternehmen nun 1,1 Millionen Dollar für ihr diskriminierendes Verhalten zahlen muss. Sie stützte sich dabei auf die Regelungen des Americans with Disabilities Act, dem US-amerikanischen Antidiskriminierungsgestz für behinderte Menchen, das in den USA bereits seit 1990 gilt. Dies zeigt auf's Neue den Unterschied zu Deutschland, wo die Bundestagsabgeordneten heute, am 11. April, noch 76 Tage Zeit haben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Hameln: Dass eine Abendplanung wegen fehlender Barrierfreiheit leicht ins Wasser fallen kann, das haben Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen sicherlich schon öfter erlebt. Das Projekt #Barriere Brechen der Sozialhelden hat dies in einem 14 Sekunden dauernden Satire-Werbespot in Anlehnung an eine andere Werbung dargestellt. Heute, am 10. April, verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 77 Tage, um bis zum letzten regulären Sitzungstag des Plenums des Bundestages in dieser Legislaturperiode für ein längst überfälliges gutes Barrierefreiheitsrecht zu sorgen. Dann dürfte es nämlich auch beim Dating leichter für alle werden.
London/Kassel: "Barrierefreiheitsregelungen in Großbritannien: Was dort Gesetz ist und in Deutschland anscheinend nicht geht", so lautet der Titel eines 17minütigen auf YouTube eingestellten Interviews mit der Journalistin und Behindertenrechtsaktivistin Christiane Link aus London. Sie ist in Deutschland aufgewachsen und wohnt seit einigen Jahren in London: u.a. auch wegen der besseren Barrierefreiheit. Damit das, was in Großbritannien schon seit vielen Jahren Gesetz ist, auch in Deutschland Wirklichkeit wird, dafür haben die Bundestagsabgeordneten heute, am 9. April, noch 78 Tage Zeit, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.
Berlin: "Die Wirtschaft darf behinderte Menschen weiter ausschließen", so fasst der Verein Sozialhelden mit seinem Projekt Barrieren brechen seine Einschätzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zusammen. Heute, am 8. April, verblieben den Bundestagsabgeordneten noch 79 Tage bis zum letzten regulären Sitzungstag des Bundestages, um den Gesetzentwurf so zu ändern, dass auch Deutschland ein gutes und umfassendes Barrierefreiheitsrecht bekommt.
Berlin: Nachdem der Deutsche Behindertenrat (DBR) bereits im Herbst letzten Jahres mit einer ausführlichen Stellungnahme für ein gutes Barrierefreiheitsrecht geworben hat, unterstützt das Aktionsbündnis der maßgeblichen Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen auch die Kampagne für ein gutes Barrierefreiheitsrecht und deren Kernpunkte. Heute, am 7. April, verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 80 Tage bis zum letzten regulären Sitzungstag des Bundestages in dieser Legislaturperiode, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden.
Bonn: "Barrierefreiheit für alle!", so heißt es auf einer Postkarte, die die Aktion Mensch in ihrem Aktionsmittelpaket zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai anbietet. Eine gute Gelegenheit, diese den Bundestagsabgeordneten zuzusenden, denen heute, am 6. April, noch 81 Tage in dieser Legislaturperiode verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. Die Postkarte kann heruntergeladen oder mit dem Aktionsmittelpaket von Organisationen kostenlos bestellt werden. Zudem fördert die Aktion Mensch Aktivitäten zum Protesttag in der Zeit vom 24. April bis 9. Mai bis zu 5.000 Euro.
Kassel: Uwe Frevert ärgert sich immer wieder über vielfältige Barrieren und die damit verbundene fehlende Verlässlichkeiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Seit über 40 Jahren versucht der Rollstuhlnutzer gleichberechtigt, wie seine Mitbürger*innen auch, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen - leider oft vergeblich. Er hofft, dass die Bundestagsabgeordneten die ihnen noch in dieser Legislaturperiode verbleibenden 82 Tage für die Verabschiedung eines guten Barrierefreiheitsrechts nutzen.
Kassel: Heute am Ostersonntag, da den Bundestagsabgeordneten noch 83 Tage verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. lohnt sich die Frage, wie es um die Barrierefreiheit und Inklusion bei Aktivitäten von religiösen Gemeinschaften steht. Sind Kirchen, Moscheen oder andere Orte religiöser Gemeinschaften und Angebote barrierefrei zugänglich und inklusiv ausgerichet? Eine Frage, über die es sich an den Ostertagen lohnt, nachzudenken, bzw. in den Gemeinden Anstöße zu geben.
Berlin/Bonn: Dass mal schnell Klamotten kaufen für behinderte Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, gar nicht so einfach ist, zeigt ein Kurzvideo. Heute, am 3. April, sind es noch 84 Tage, die den Bundestagsabgeordneten noch verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu beschließen, damit sich dieser Zustand bald ändert. Das Video wurde vor fünf Jahren von der Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erstellt als die Behindertenbewegung schon einmal - leider vergeblich - dafür kämpfte, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Berlin/Hameln: Wie im letzten Jahr wird auch dieses Jahr eine digitale Protestveranstaltung zur Gleichstellung behinderter Menschen stattfinden. Heute am 2. April, da den Bundestagsabgeordneten noch 85 Tage für die Verabschiedung eines guten Barrierefreiheitsrechts in dieser Legislaturperiode verbleiben, rufen Raul Krauthausen und Constantin Grosch dazu auf, bis spätestens 11. April Kurzvideos für die Online-Protestveranstaltung am 5. Mai ab 17:00 Uhr zu erstellen und einzusenden. Vielleicht bietet das bevorstehende Osterwochenende hierfür ja entsprechende Inspiration.
Berlin: Nachdem immer wieder von Bundeskanzlerin Angela Merkel gefordert wurde, durchzugreifen und bundesweit einheitliche Regelungen sicherzustellen, hat sie sich nun Luft verschafft und nach langen Beratungen verkündet, dass Deutschland endlich ein gutes Barrierefreiheitsrecht bekommt. "Deutschland wird barrierefrei", teilte sie in den frühen Morgenstunden des heutigen 1. April mit. Nun verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 86 Tage um den als unveränderlich eingeschätzten Gesetzentwurf der Kanzlerin für ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu beschließen.
Kassel: "Wir wollen ein gutes Gesetz. Barriere-Freiheit ist für alle Menschen wichtig. Barriere-Freiheit hilft Menschen mit Behinderung. Damit sie selbst-bestimmt leben können", so bringt Mensch zuerst, das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten, die Notwendigkeit für ein gutes Barrierefreiheitsrecht auf den Punkt. Heute, am 31. März, da den Bundestagsabgeordneten noch 87 Tage verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Wahlperiode zu verabschieden, erinnert Mensch zuerst daran, dass auch das Recht auf Leichte Sprache zu einem guten Barrierefreiheitsrecht gehört. "Damit alle Menschen verstehen können, worum es geht."
Halle/Hamburg: Warum Barrierefreiheit dringend gesetzlich festgeschrieben werden muss, zeigt ein neuestes Beispiel: Die Luca-App, die bei der Kontaktverfolgung in der Corona-Pandemie helfen soll, ist für blinde und sehbehinderte Menschen bisher nicht barrierefrei zugänglich, wie der mdr berichtet. Heute, am 30. März, verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 88 Tage, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu beschließen. Darauf weist ein Bündnis von Behindertenorganisationen angesichts der vielfältigen Diskriminierungen hin.
Halle: Heute, am 29. März, da den Bundestagsabgeordneten noch 89 Tage verbleiben, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu beschließen, fordert die blinde Journalistin Jennifer Sonntag aus Halle, dass endlich das Licht für Barrierefreiheit angeschalten wird. "Als blinde Journalistin darf ich das sagen: 'Da, wo die Barrierefreiheit noch im Dunkeln steht, müssen wir ihr (symbolisch gesprochen) das Licht einschalten.' Barrierefreiheit ist kein 'hehres' Ziel, sondern ein Menschenrecht. Aber wir haben uns hier gerade mal die Schuhe angezogen, viel zu oft die Hemmschuhe", betonte Jennifer Sonntag.
Kassel: Am 18. März hat ein Bündnis von Behindertenorganisationen damit begonnen, täglich daran zu erinnern, wieviel Tage den Bundestagsabgeordneten noch bis zur letzten regulären Bundestagssitzung in dieser Legislaturperiode am 25. Juni verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. Heute, am 28. März, da es nur noch 90 Tage sind, blickt Ottmar Miles-Paul auf die bisherigen Aktivitäten der Kampagne zurück und darauf, welche Zeichen es dazu bisher von der Politik gibt. Zudem greift er einige Tipps auf, was getan werden kann, um den politischen Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen.
Berlin/Ellmau, Österreich: "Die Veranstaltung machte wieder einmal deutlich: Barrierefreiheit geht uns alle an, schadet Niemandem und muss endlich zum Standard werden." So fasst Jessica Schröder von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ihren Bericht über die Online-Veranstaltung "Mit Herz und Verstand barrierefrei" der gabana Online-Akademie zusammen. Heute, am 27. März, verbleiben den Bundestagsabgeordneten noch 91 Tage, um in dieser Legislaturperiode ein gutes Barrierefreiheitsrecht zu verabschieden. Die Expert*innen sind sich einig: "Barrierefreiheit muss auch in der gebauten Umwelt zum Standard werden."
Berlin/Lenggries: Heute, am 26. März, blicken viele behinderte Menschen auf die gegen 11:40 Uhr beginnende Debatte zum Teilhabestärkungsgesetz im Deutschen Bundestag. So auch Markus Ertl vom Verein UNgehindert, der sich zum heutigen 12jährigen Jubiläum des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention mit einem Appell zu mehr Mut und mit einigen Fragen an die Abgeordneten wendet, denen nun noch 92 Tage verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. In seinem Kommentar erhofft er sich u.a. von der heutigen Bundestagsdebatte eindeutige Zeichen für ein gutes Barrierefreiheitsrecht.
Berlin: Du möchtest dich für Barrierefreiheit engagieren? Hier erklären wir, wie du in 3 Schritten einen wichtigen Beitrag leisten kannst", heißt es in einem Beitrag des Projektes Barrieren brechen der Sozialhelden. Und weiter heißt es dort: "Schreibt jetzt euren lokalen Bundestagsabgeordneten eine E-Mail!" Nachdem gestern der Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, bleiben heute, am 25. März, den Bundestagsabgeordneten noch 93 Tage, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Berlin: Heute, am 24. März, an dem den Bundestagsabgeordneten noch 94 Tage verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, sind die Augen und Ohren vieler behinderter Menschen und ihrer Verbände auf das Bundeskabinett gerichtet. Auf der Tagesordnung der Ministerinnen und Minister der Bundesregierung steht heute nämlich der Beschluss für einen Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Mit dem Gesetz, das dann in den Bundestag zur Beratung und zur Beschlussfassung eingebracht wird, soll eine EU-Richtlinie zum European Accessibility Act in deutsches Recht umgesetzt werden. Offen ist noch, ob und welche Vorschläge der Verbände in den Gesetzentwurf eingeflossen sind und ob der Gesetzentwurf den Namen verdient.
Wien/Kassel: "Barrierefreiheitsregelungen in Österreich - Was dort Gesetz ist und hier anscheinend nicht geht", so lautet der Titel eines Interviews auf YouTube, das Ottmar Miles-Paul mit Martin Ladstätter aus Wien geführt hat. Die Bundestagsabgeordneten, denen heute, am 23. März, noch 95 Tage verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, könnten in Deutschland ähnliche Regelungen wie in Österreich beschließen. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat hierzu bereits einen konkreten Vorschlag entwickelt.
Bremen: Dass es gar nicht so kompliziert ist, Anbieter von Dienstleistungen und Produkten wie in Österreich angemessen zur Barrierefreiheit zu verpflichten, zeigt ein Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen. Die Bundestagsabgeordneten, denen heute, am 22. März, noch 96 Tage verbleiben, um ein gutes Barrierefreiheitsrecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, könnten diese Woche ein erstes Zeichen setzen, dass ihnen Barrierefreiheit wichtig ist, und den Vorschlag ernsthaft aufgreifen. Denn am Freitag, den 26. März, wird im Bundestag voraussichtlich über den Gesetzentwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz zum ersten Mal debattiert.
Bonn: Nicht nur Geldautomaten, sondern auch der Weg dorthin, müssen zukünftig barrierefrei werden, so die Forderung von Behindertenverbänden für ein gutes Barrierefreiheitsrecht. Auf die Wichtigkeit des barrierefreien Zugangs zu Bankgebäuden weist ein humorvoller Kurzfilm hin. Heute, am 21. März, sind es noch 97 Tage, die den Bundestagsabgeordneten noch verbleiben, um in dieser Legislaturperiode gute gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten zu beschließen.
Bremen: Dr. Joachim Steinbrück ist es leid, am digitalen Katzentisch zu sitzen und ständig durch immer neue Barrieren an der digitalen Teilhabe gehindert zu werden. Deshalb fordert er klare gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit. Dass es nicht nur dem blinden ehemaligen Landesbehindertenbeauftragten von Bremen so geht, zeigt ein Fernsehbericht der Sendung buten un binnen von Radio Bremen. Heute, am 20. März, sind es noch 98 Tage, die den Bundestagsabgeordneten noch verbleiben, um in dieser Legislaturperiode längst überfällige gute gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten zu beschließen.
Hameln/Berlin: "Es ist skandalös: In Deutschland gibt es kein Gesetz, das die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet! Hierzulande darf die Wirtschaft ausgrenzen und diskriminieren. Nahezu 90% aller Einzelhandelsgeschäfte sind nur über Stufen erreichbar und die meisten Medien sind für Gehörlose und Blinde nicht nutzbar", kritisieren die Aktivitsten Raul Krauthausen und Constantin Grosch von #BarrierenBrechen und haben deshalb eine Petition für ein gutes Barrierefreiheitsrecht gestartet. Heute, am 19. März 2021, sind es 99 Tage, die den Bundestagsabgeordneten noch verbleiben, um in dieser Legislaturperiode gute gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten privater Anbieter zu beschließen.
Berlin: Heute, am 18. März 2021, sind es 100 Tage, die den Bundestagsabgeordneten noch verbleiben, um in dieser Legislaturperiode gute gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten privater Anbieter zu beschließen. Ab heute werden die Abgeordneten und die Öffentlichkeit täglich an die noch verbleibende Zeit und daran erinnert, dass die Abgeordneten hierbei an ihren Taten gemessen werden. Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht, die von einem breiten Bündnis von Organisationen und Einzelpersonen untestützt werden, und das heutige Online-Treffen des Deutschen Behindertenrates mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stehen im Fokus des ersten Kampagnentages.
Im Rahmen der Corona-Pandemie wird vor der Überlastung unseres Gesundheits-Systems gewarnt, wenn nicht mehr alle Menschen behandelt werden können. Für diese schreckliche Situation ist im Frühjahr 2020 ein neuer Begriff aufgetaucht: Triage! Bisher diskutieren aber nur wenige Fachleute über dieses schwierige Thema. Damit aber alle mitreden können, hat das NETZWERK ARTIKEL 3 eine digitale Broschüre in verständlicher Sprache geschrieben. In insgesamt 12 kleinen, illustrierten Abschnitten wird erklärt, was Triage für Menschen mit Behinderungen bedeutet. Der Text stammt von H.- Günter Heiden. Die Illustrationen dazu hat Marleen Soetandi gezeichnet.
Berlin: Anlässlich der Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 14. März sowie der weiteren Wahlen auf Landes- und Bundesebene in diesem Jahr hat die LIGA Selbstvertretung 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik formuliert, die das NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt. "Daran müssen sich die politischen Parteien, ihre Programme sowie die Koalitionsverträge künftiger Regierungen messen lassen“, erläutert die LIGA-Sprecherin Dr. Sigrid Arnade. Alle Gebote orientieren sich nach Angaben der LIGA-Sprecherin an der UN-Behindertenrechtskonvention und damit an einer Behindertenpolitik als Menschenrechtspolitik.
Berlin: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 2. März den bereits erwarteten "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen" den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Dabei handelt es sich um das Gesetz zur Umsetzung der Regelungen des European Accessibilities Act (EAA) in deutsches Recht. Der Gesetzentwurf soll nach der Anhörung der Verbände am 24. März im Bundeskabinett beschlossen werden, damit der Bundestag das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet kann.
Berlin: Das NETZWERK ARTIKEL 3 ist Teil eines Bündnisses für ein gutes Barrierefreiheitsrecht. In diesem Zusammenhang setzt sich das Netzwerk in den nächsten Wochen nicht nur für eine gute Umsetzung des European Accessiblity Acts (EAA) ein, sondern auch für Nachbesserungen beim Gesetzentwurf für ein Teilhabestärkungsgestz in Sachen Barrierefreiheit ein, das im März 2021 in erster Lesung im Bundestag behandelt werden dürfte.
Berlin: Nachdam das Forum behinderter Juristinnen und Juristen einen Vorschlag zur Stärkung der Regelungen zur Barrierefreiheit im Teilhabestärkungsgesetz gemacht hat, haben erste Organisationen an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales appelliert, diese am österreichischen Modell angelehnten Vorschläge ins Teilhabestärkungsgesetz mit aufzunehmen. Das NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt den Appell der Organisationen an die Bundestagsabgeordneten.
Bremen: Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat einen Vorschlag zur Verbesserung der Barrierefreiheit gemacht. Die behinderten Juristinnen und Juristen, die in der Vergangenheit schon mehrfach wichtige Impulse für Gesetzgebungsverfahren gegeben haben, schlagen dabei die Erweiterung des Gesetzentwurfes zum Teilhabestärkungsgesetz um Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der privaten Produkte und Dienstleistungen, der angemessenen Vorkehrungen in diesem Bereich und des Schlichtungsverfahrens vor. Das NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt den von Horst Frehe entwickelten Vorschlag ausdrücklich.
Berlin: Angesichts der anstehenden Umsetzung des European Accessibiliy Acts (EAA) in deutsches Recht hat ein Bündnis von 30 Organisationen, darunter auch das NETZWERK ARTIKEL3, Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht vorgelegt. Einzelpersonen und Organisationen, die in den Verteiler für weitere Informationen und Aktivitäten für ein gutes Barrierefreiheitsrecht mit aufgenommen werden möchten, können dies per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitteilen. Im Folgenden dokumentieren wir die Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht:
Berlin: Nachdem den Verbänden immer noch kein Referentenentwurf für ein Barrierefreiheitsgesetz zur Anhörung zugeleitet wurde, haben die LIGA Selbstvertretung und das NETZWERK ARTIKEL 3 die Forderung bekräftigt, dass die Barrierefreiheit für öffentliche und private Angebote sowie für Dienstleistungen und Produkte noch in dieser Legislaturperiode umfassend festgeschrieben werden sollte. Die Tatsache, dass die Regelungen des European Accessibility Acts bis zum 28. Juni 2022 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, bietet nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung und des NETZWERK ARTIKEL 3 einen guten Anlass Deutschland endlich auf den Weg für eine echte Barrierefreiheit zu führen und dafür den Schwung nach der Corona-Krise zu nutzen.
Berlin: Die Entscheidung über Leben oder Tod darf nicht einzelnen Ärzt*innen oder medizinischen Fachgesellschaften überlassen werden. Vielmehr muss der Gesetzgeber in einer so wesentlichen Grundrechtsfrage endlich aktiv werden und darf nicht länger schweigen. Dies fordern mehrere Behindertenverbände angesichts der aktuellen Berichte über Triage-Entscheidungen in Sachsen und die zunehmende Auslastung der Intensivstationen.
Berlin: Das NETZWERK ARTIKEL 3 war vom Bundesverfassungsgericht um eine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde von Vertreter*innen von AbilityWatch angefragt worden. Nun haben Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden die 15seitige Stellungnahme zur Triage abgegeben und hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht angesichts der angespannten Corona-Situation bald mit dem Thema befasst und der Gesetzgeber entsprechend Verantwortung übernimmt und diskriminierungsfreie Regelungen schafft.
Berlin: Das NETZWERK ARTIKEL 3 gratuliert der LIGA Selbstvertretung zu ihrem 5. Geburtstag. Die LIGA hat sich nach Ansicht des Netzwerks in den letzten fünf Jahren zu einem engagierten Sprachrohr behinderter Menschen in Deutschland entwickelt. Die LIGA Selbstvertretung wurde am 2. Dezember 2015 in Berlin als Bündnis von 13 bundesweit tätigen Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen gegründet. Das NETZWERK ARTIKEL 3 gehört zu ihren Gründungsmitgliedern.
Berlin: Die LIGA Selbstvertretung und das NETZWERK ARTIKEL 3 fordern im Vorfeld des Welttages von Menschen mit Behinderungen, der traditionell am 3. Dezember begangen wird, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Barrierefreiheitsgesetz verabschiedet wird. Damit fordern die politischen Interessenvertretungen der Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz vorzulegen und dies unter Beteiligung der Verbände behinderter Menschen auf den Weg zu bringen. Vor allem gelte es sicherzustellen, dass endlich auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Berlin: Die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht war das Topthema bei der 35. Verbändekonsultation der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, die gestern am 11. November 2020 online stattfand. Bei dem Treffen, an dem Ottmar Miles-Paul für das NETZWERK ARTIKEL 3 teilgenommen hat, wurde deutlich, dass die Verbände ihre Kräfte schnell bündeln müssen, dass das Barrierefreiheitsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird und diesen Namen auch verdient. Im Februar könnte ein entsprechender Referentenentwurf, der noch erstellt werden muss, im Kabinett zur Abstimmung durch die Bundesregierung auf der Tagesordnung stehen, so dass dieser noch vor der Sommerpause vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.
Kassel: Die Corona-Pandemie hat das Fenster für die Durchführung von Online-Veranstaltungen weit aufgestoßen, so dass sich nun viele neue Möglichkeiten der Teilhabe bieten. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem NETZWERK ARTIKEL 3 auf ihrer Internetseite eine Reihe von Tipps für Online-Veranstaltungen zur Inklusion und Selbstbestimmung zusammengestellt, die demnächst stattfinden. Bereits heute finden zwei Online-Veranstaltungen statt, weitere spannende folgen in den nächsten Tagen.
Berlin: Vor wenigen Tagen, am 5. Mai, dem europaweiten Aktionstag behinderter Menschen haben die LIGA Selbstvertretung, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) den digitalen Runden Tisch "Triage“ gestartet. Nun haben die Initiator*innen einen Aufruf zur Beteiligung an den Diskussionen des Runden Tisches auf www.runder-tisch-triage.de verbreitet.
Kassel: Mit der Einstellung von Links zu Medienberichten über die Aktionen zum diesjährigen Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen hat Ottmar Miles-Paul heute den Live-Blog zum Protesttag abgeschlossen. Trotz Corona-Pandemie sei es der Behindertenbewegung und den Verbänden auch dieses Jahr gelungen, Zeichen für die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Inklusion zu setzen. Höhepunkt war nach Ansicht des Aktivisten der Behindertenbewegung die bundesweite Live-Online-Kundgebung am 5. Mai.
Berlin: Die LIGA Selbstvertretung, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) haben zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai zu einer Online-Diskussion über die ethische Fragestellung "Triage“ aufgerufen. Hierzu haben Dr. Sigrid Arnade und H.-Günter Heiden auch ein Video erstellt.
Berlin: "Behinderung macht #UNsichtbar!" Anläßlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung veranstalten Behinderte und Krüppel unter diesem Motto Deutschlands breiteste Behindertenrechts-Demo als Online-Livestream am 5. Mai ab 14:00 Uhr auf www.maiprotest.de. Darauf hat Raul Krauthuasen von AbilityWatch in einer Presseinformation aufmerksam gemacht. Das NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt diese Aktion und ruft dazu auf, reinzuschauen und mitzmachen. Ein Dank gilt auch der Aktion Mensch, die viele der Aktionen unterstützt.
Berlin: Anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai bekräftigen der Selbstvertretungsverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das NETZWERK ARTIKEL 3, dass es auch 28 Jahre nach dem ersten Protesttag am 5. Mai 1992 gerade in Zeiten der Corona-Pandemie nötiger denn je ist, gegen Diskriminierungen behinderter Menschen zu protestieren. Corona-bedingt finden die diesjährigen Veranstaltungen dieses Jahr anstatt auf der Straße, weitgehend im virtuellen Bereich, also Online, statt.
Hameln/Berlin: Mit einer Online-Kundgebung wollen eine Reihe von Aktiven aus der Behindertenbewegung zum diesjährigen Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai ab 14:00 Uhr auf www.maiprotest.de dazu beitragen, dass Behinderungen in Corona-Zeiten nicht #UNsichtbar bleiben. Constantin Grosch hat nun dazu aufgerufen, Beiträge für die Online-Kundgebung per Video einzusenden.
Berlin, 31. März 2020. Ein Kommentar zu den klinisch-ethischen Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen…“ der Fachgesellschaften vom 25. März 2020 von NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Gleichstellung und Menschenrechte Behinderter e.V. (NW3) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL).
Berlin: Nachdem die 3. Auflage der Schattenübersetzung der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischenzeitlich vergriffen war, kann diese nun wieder beim NETZWERK ARTIKEL 3 bestellt werden. Ein Nachdruck war nötig geworden, da sich die Broschüre nach wie vor großer Beliebtheit sowohl als Download als auch in der Printversion erfreut.
Der 30. Juni 1994 war ein entscheidender Tag für die Menschenrechte und die Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland. Damals hat der Deutsche Bundestag nach anfänglich massiven Widerständen aus der CDU/CSU und FDP der Aufnahme des Benachteiligungsverbotes behinderter Menschen im Rahmen der Reform des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung zugestimmt. Am 15. November 1994 trat das geänderte Grundgesetz nach der Zustimmung des Bundesrates schließlich in Kraft. Dieses 25jährige Jubiläum des Bundestagsbeschlusses nimmt der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter, NETZWERK ARTIKEL 3, zum Anlass, um die konsequente Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ einzufordern.
Berlin: Anlässlich des 70jährigen Jubiläums des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai hat sich Ottmar Miles-Paul im Namen des NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter – an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Wolfgang Schäuble, gewandt und die bessere Sichtbarmachung des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gefordert. Auf Glastafeln an der Rückseite des Jakob-Kaiser-Hauses an der Spree sei nur die Version des Grundgesetzes von 1949 aufgebracht, so dass der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" dort nicht zu finden ist.
Berlin: Die aktuelle Diskussion um die Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen von Menschen, die gesetzliche Betreuung in allen Bereichen nutzen oder wegen Schuldunfähigkeit im Strafvollzug sind, ist nach Ansicht des Forums behinderter Juristinnen und Juristen nur ein Beispiel dafür, welcher gesetzliche Handlungsbedarf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch besteht. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Konvention am 26. März 2009 in Deutschland hat das Forum im Vorfeld des Jubiläums Vorschläge für Gesetzesänderungen zur Verwirklichung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen am 25. März in Berlin vorgestellt.
Eine Reihe von Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sind schon in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 folgen weitere. Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag bewilligten und aus dem Partizipationsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projektes "Förderung der Partizipation und Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes" bietet das NETZWERK ARTIKEL 3 auf der Internetseite des Projektes www.teilhabegesetz.org Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dessen Umsetzung.
Berlin: Die dritte Auflage der Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist kürzlich vom NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. veröffentlicht worden. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat dazu mit Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsfrau im Netzwerk, ein Interview geführt.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat auf Basis einer Videoaufzeichnung der „International Disability Alliance“ eine Dokumentation des Staatenprüfungsprozess aus dem März 2015 in Genf erstellt. „Dies wäre eigentlich Aufgabe der Bundesregierung gewesen“ betont H.- Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3. „Da es aber von Seiten unterschiedlicher Regierungsstellen abgelehnt wurde, eine Abschrift zu erstellen, sind wir als Zivilgesellschaft aktiv geworden, damit eine gravierende Lücke in der Aufarbeitung des Prüfungsprozesses geschlossen werden kann.“ Somit liegen nun auch dank der Förderung durch die Aktion Mensch alle Dokumente schriftlich vor: der Staatenbericht, der Parallelbericht der Zivilgesellschaft sowie die die „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses und, was bislang noch fehlte, die Dokumentation des eigentlichen Prüfungsverlaufes.
Zu Beginn der 17. Sitzung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf ist Prof. Dr. Theresia Degener am Montag, den 20. März, per Akklamation zur Vorsitzenden gewählt worden. Ihre Amtsperiode als derzeit einzige Frau im Ausschuss wird bis Ende 2018 dauern: "Ich bin sehr dankbar dafür, dass mir der Vorsitz des BRK-Fachausschusses für die nächsten zwei Jahre anvertraut wurde", so Degener nach ihrer Wahl. "Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, das menschenrechtliche Modell von Behinderung in der zweiten Dekade der UN-Behindertenrechtskonvention aufrecht zu erhalten. Als einziges weibliches Mitglied des Ausschusses verstehe ich diese Wahl auch als Verpflichtung zur Gleichberechtigung der Geschlechter durch meine Ausschusskollegen." Als stellvertretende Vorsitzende wurden Damjan Tatic aus Serbien, Coomaravel Pyaneandee aus Mauritius und Danlami Umaru Basharu aus Nigeria gewählt.
Ein Kommentar von H.- Günter Heiden - NETZWERK ARTIKEL 3
Wie einfach es gehen kann, die völkerrechtswidrigen Wahlausschlüsse von behinderten Menschen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten eine Betreuung bestellt ist, zu beseitigen, hat jetzt das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgemacht. In seinem neuen Landesgesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion, das am heutigen 1. Juli in Kraft tritt, steht bei der Änderung des Landes- und des Kommunalwahlgesetzes jeweils lapidar: "Nummer 1 wird aufgehoben". In der "Nummer 1" war der bisherige Wahlausschluss festgeschrieben. Damit setzt NRW als erstes Bundesland um, was der UN-Fachausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands im April 2015 festgehalten hat. Dort heißt es in Ziffer 54: "Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, alle Gesetze und Vorschriften aufzuheben, durch die Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht vorenthalten wird..."
Am Tag nach der Abstimmung des Deutschen Bundestages für ein reformiertes Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ohne die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit hat das NETZWERK ARTIKEL 3 eine Traueranzeige zu dieser vertanen Chance der Abgeordneten der CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktion veröffentlicht.
"Trotz vielfältiger Gespräch, Appelle und konkreter Formulierungsvorschläge für die Gesetzesreform, trotz Pfeifaktionen vor den Parteizentralen der CDU und SPD, trotz einer 22stündigen Ankettaktion von Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen, haben die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD wider besseren Wissens so abgestimmt. Und das trotz konkreter und machbare Alternativen und namentlicher Abstimmung. Das hat uns zu einer Traueranzeige veranlasst, die hoffentlich von vielen Verbänden und Internetangeboten aufgenommen und verbreitet werden", erklärte Dr. Sigrid Arnade vom NETZWERK ARTIKEL 3 heute in Berlin.
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat anlässlich des dem Bundestag zuir Beratung vorliegenden Gesetzesentwurfs für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts einen Vorschlag für eine noch fehlende Rechtsnorm zur Verpflichtung privater Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und der Umsetzung angemessener Vorkehrungen entwickelt.
Im Vorfeld des UN-Welttages der Menschen mit Behinderungen hat sich am 2. Dezember die "LIGA Selbstvertretung - Die Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland)" gegründet. Die Selbstvertretung von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen spielte bei den Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine entscheidende Rolle, ist im Text der UN-BRK festgeschrieben und wurde bei der Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr diesen Jahres vom UN-Fachaussschuss zur UN-BRK wieder angemahnt.
Die "Abschließenden Bemerkungen" des UN-Fachausschusses für Deutschland sind auf die einhellige Zustimmung der Verbände der BRK-Allianz gestoßen: "Die Mühen der letzten vier Jahre haben sich gelohnt, das Ziel ist erreicht", betonte Allianzsprecherin Dr. Sigrid Arnade auf dem Abschlussplenum der Allianz in den Räumen der Diakonie Deutschland. In den Empfehlungen seien zum Beispiel die fehlende Menschenrechtsperspektive, die Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Fragen der intersektionalen Diskriminierung etwa bei Behinderung und Migrationsgeschichte, Barrierefreiheit im Bereich privater Rechtsträger, das Betreungsrecht oder die inklusive Bildung gezielt angesprochen worden. "Aber ohne die Fachkenntnis der unterschiedlichen Verbände, die wir in unserem Parallelbericht und allen weiteren Dokumenten vereint dargestellt haben, wären die Empfehlungen des Ausschusses nicht so klar ausgefallen. Damit sind für die nächsten Jahre eindeutige Meilensteine für die Behindertenpolitik in Deutschland gesetzt worden." In insgesamt fünf Arbeitsgruppen wurden die Empfehlungen des Ausschusses und Fragen der deutschen Übersetzung diskutiert. Dazu forderten die Verbände erneut die Bildung einer gemeinsamen Redaktionsgruppe aus Regierung, Monitoring-Stelle und Zivilgesellschaft.
Die klaren menschenrechtlichen Empfehlungen des UN-Fachausschusses, die am späten Freitag nachmittag veröffentlicht wurden, stoßen auf große Zustimmung bei der BRK-Allianz: "Wir begrüßen die deutlichen Worte zur Abkehr von den Sonderwelten", betont Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der Allianz. "Das betrifft die Deinstitutionalisierung, die Hinwendung zu einer inklusiven Bildung sowie die Aufforderung, die Werkstätten für behinderte Menschen schrittweise abzuschaffen."
Genf (kobinet) Sechs VertreterInnen der BRK-Allianz haben heute Morgen bei einem Treffen mit Mitgliedern des UN-Fachausschusses zur Staatenprüfung Deutschlands aus Sicht der Zivilgesellschaft auf zentrale Probleme bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland aufmerksam gemacht. Dies teilten Dr. Sigrid Arnade und Hans-Günter Heiden von der BRK-Allianz in einem Gespräch mit den kobinet-nachrichten aus Genf mit.
"Wir haben bei unserem Gespräch mit den Mitgliedern des UN-Fachausschusses das aktuelle Thema angesprochen, dass fünf Milliarden Euro aus dem Sozialetat entfernt und für allgemeine Investitionen der Kommunen eingesetzt werden, die als Entlastung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Koalitionsvertrag verankert sind. Dies wirft die Frage auf, wieviel noch für substantielle Verbesserungen für behinderte Menschen im Rahmen des dringend nötigen Bundesteilhabegesetzes übrig bleibt", so Dr. Sigrid Arnade. In diesem Zusammenhang wurden auch die Probleme für behinderte Menschen beschrieben, die die Anrechnung des Einkommens- und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen mit sich bringen. Die Tatsache, dass ein behinderter Mensch, der beispielsweise auf Assistenz angewiesen ist, nur 2.600 Euro ansparen darf, sei ein Trauerspiel.
In einem Monat ist es soweit: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist am 26. März in Deutschland seit sechs Jahren in Kraft und genau an diesem Tag beginnt auch das Staatenberichtsprüfungsverfahren für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf. Deshalb hat die BRK-Allianz jetzt ihren letzten Bericht beim zuständigen UN-Fachausschuss eingereicht. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf die sogenannte "Frageliste", die der Ausschuss im vergangenen Jahr an Deutschland gerichtet hatte. "Bei der Bewertung der Antwort der Bundesregierung kommt die BRK-Allianz zum Schluss, dass die Antworten sehr unbefriedigend sind", so Allianzsprecherin Dr. Sigrid Arnade. "Die BRK-Allianz ist der Ansicht, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung zur Umsetzung der UN-BRK nur halbherzig wahrnimmt und vielfach nur auf die Länder verweist. Ferner behauptet die Bundesregierung, dass ein großer Teil der Vorgaben der UN-BRK zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zähle, für die der Progressionsvorbehalt nach Artikel 4, Abs. 2 gelte. Auf die naheliegende Frage, welche Artikel der UN-BRK direkt umzusetzen beziehungsweise unmittelbar anzuwendendes Recht für Deutschland darstellen, wird jedoch mit keinem Wort eingegangen."
Am 15. November 1994, also genau vor 20 Jahren, ist der neue Satz in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes in Kraft getreten: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." "Mit diesen schlichten sieben Worten ist ein Perspektivenwechsel in Gang gesetzt worden, der behinderte Menschen als Trägerinnen und Träger von Rechten und nicht als Objekte der Fürsorge betrachtet", erinnert H.- Günter Heiden, Pressesprecher des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. an diesen bedeutsamen Tag. Mit dem Sozialbesetzbuch IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist dieser Perspektivenwechsel dann auch in Einzelgesetze eingeflossen, so Heiden. Doch mit der Ratifikation des UN-Behindertenrechtskonvention sei es nun an der Zeit, alle Einzelgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Konvention zu überprüfen. So orientiere sich beispielsweise die Regelung der Selbsthilfeförderung im Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) immer noch an einem veralteten Verzeichnis von "Krankheitsbildern", ist also dem medizinischen Modell von Behinderung verhaftet.
Die Bundesregierung hat jetzt ihre Antwort auf die Frageliste des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf ihrer Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de veröffentlicht. Am 23. April 2014 hatte der Fachausschuss die sogenannte “List of Issues” mit insgesamt 25 Fragen übersandt, die den ersten deutschen Staatenbericht aus dem Jahr 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzen soll. Bis zum 31. August 2014 mussten die Fragen, die eine Vielzahl von Themen und damit auch unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung und der Länder beinhalteten, beantwortet werden.
Dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 1994, den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, muss nun endlich ein gutes Bundesteilhabegesetz folgen. Dies bekräftigte Dr. Sigrid Arnade vom Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 bei einer Kundgebung zum 20jährigen Jubiläum des Bundestagsbeschlusses in Berlin.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat in einer neuen Handreichung ein Paket von insgesamt 10 Maßnahmen für eine verbesserte Partizipation für Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungs-Organisationen vorgelegt. Diese Maßnahmen reichen von der gesetzlichen Verankerung der Partizipation in einem neuen Abschnitt im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bis hin zur Gründung einer eigenen Selbstvertretungs-Organisation von Kindern mit Behinderungen. "Wir haben natürlich auch die Frage der dafür notwendigen Ressourcen in einer Maßnahme angesprochen", betont H.- Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3, der Autor der Broschüre. "Diese müssen, ähnlich wie beim gemeinsamen Bundesausschuss, rechtlich garantiert werden." Neben den finanziellen Mitteln müssten aber auch zeitliche und personelle Ressourcen vorhanden sein, damit die Organisationen überhaupt in die Lage versetzt werden, dem Partizipationsgebot aus Artikel 4, Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Dabei gehe es, so Heiden, nicht um ein Mehr an bislang unzureichender Beteiligung, sondern um die Schaffung einer ganz neuen Qualität der Mitentscheidung.
Am 30. Juni 1994 hat der Deutsche Bundestag die Aufnahme des Satzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes beschlossen. Unter dem Motto "Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz" nimmt ein Bündnis von Behindertenverbänden diesen vor 20 Jahren erfolgten Beschluss zum Anlass für eine Aktion und Kundgebung am 30. Juni in Berlin, um auf noch bestehende Benachteiligungen behinderter Menschen hinzuweisen.
Der UN-Fachaussschuss in Genf, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht, hat jetzt die Frageliste für Deutschland veröffentlicht, die am 14. April beschlossen wurde. Insgesamt ist die vorliegende vierseitige Liste mit insgesamt 25 Fragen auf Englisch in drei große Bereiche gegliedert: A) Die "generellen Verpflichtungen" (Artikel 1-4), B) die "spezifischen Rechte (Artikel 5-30) und C) die "spezifischen Verpflichtungen" (Artikel 31 bis 33).
Der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention hat am Montag, dem 14. April, im Genfer Palais Wilson die Frageliste (die sogenannte "List of Issues") für die Staatenprüfung von Deutschland beschlossen. Sie wird in Kürze auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht. Diese Liste muss nun von der Bundesregierung schriftlich beantwortet werden. Die Zivilgesellschaft kann zu diesem Dokument wiederum Stellung nehmen, bevor es in die eigentliche Staatenprüfung geht. Ursprünglich war diese für den Herbst 2014 geplant. Der Ausschuss hat jedoch am 11. April beschlossen, die Staatenprüfung Deutschlands zu verschieben. Da der Ausschuss streng nach dem Datum des Eingangs der Staatenberichte vorgeht, ist Deutschland bei der Terminierung für den Herbst "herausgefallen". Der sogenannte "konstruktive Dialog" mit Deutschland wird deshalb erst in der 13. Sitzung des Ausschusses, also im April 2015 stattfinden.
Am heutigen Montag, dem 14. April, findet in Genf der Auftakt zur Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) statt. In einer vorbereitenden Sitzung des Fachausschusses wird zunächst die Frageliste (die sogenannte "List of Issues") für Deutschland zusammengestellt. Die Zivilgesellschaft in Form der BRK-Allianz und die Monitoring-Stelle haben am Montagvormittag die Gelegenheit, kurz ihre Sicht auf die Umsetzung der Konvention darzulegen. Anschließend werden sie von den Ausschussmitgliedern intensiv befragt, bevor die Frageliste dann endgültig beschlossen wird. Im Vorfeld zu dieser Sitzung wurden bereits Vorschläge für eine Frageliste an den Fachausschuss unterbreitet: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=911&Lang=en
Termin-Update: Staatenprüfung jetzt doch schon 2014!
Erfreuliche Nachrichten kommen aus Genf! Sah es zunächst so aus, als ob die Staatenprüfung für Deutschland vor dem UN-Fachausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erst im Jahr 2015 stattfinden könnte, so hat der Ausschuss am letzten Freitag nun die endgültige Terminierung und die Benennung der Länderberichterstatter vorgenommen. Danach wird die "List of Issues", also die Frageliste der Vorprüfung bereits in der 11. Sitzung beschlossen, die vom 31. März bis 11. April 2014 in Genf stattfindet. Die eigentliche Prüfung erfolgt dann im September 2014. Berichterstatterin für Deutschland ist das Ausschussmitglied Diane Mulligan aus Großbritannien.
In Berlin wurde am 19. Januar 2012 ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft, die „BRK-Allianz“ gegründet. Diese Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch einen „Parallelbericht“ kritisch zu kommentieren.
Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CRPD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.
Vernetzung: überparteiliche, verbands- und behinderungsübergreifende Vernetzung aller Einzelpersonen, Projekte und Organisationen, die sich für Gleichstellung und die Umsetzung des Artikel 3 GG und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einsetzen.
Beschwerdestelle: Dokumentation und Weiterleitung von Diskriminierungstatbeständen, Erarbeitung von regelmäßigen Berichten zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes unter besonderer Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen.
Gesetzesvorbereitung: Sammlung und Koordinierung konkreter Vorschläge zur Schaffung von kommunalen, landes- und bundesweiten Regelungen zur Gleichstellung für behinderte Menschen. Die Anliegen behinderter Frauen finden darin besondere Beachtung.