|
NETZWERK ARTIKEL 3 |
Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert.
Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. dazu entschlossen, eine sogenannte "Schattenübersetzung" zu veröffentlichen. Der Begriff „Schattenübersetzung“ wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte“ (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben: Die Vertragsstaaten von UN-Konventionen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Parallel dazu werden von den Nichtregierungsorganisationen Schattenberichte erstellt, die ebenfalls in die Bewertung des überwachenden Komitees einfließen. Wenn die Bundesrepublik beispielsweise einen Bericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention veröffentlicht, verfassen der Deutsche Frauenrat und andere Frauenorganisationen parallel einen Schattenbericht, in dem Fakten aufgelistet werden, die im Regierungsbericht nicht auftauchen.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der Konvention beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung.
Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung in blauer Farbe hinterlegt und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen durchgestrichen.
Dr. Sigrid Arnade
(Vorstand NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.)
Schattenübersetzung als RTF-Dokument
Die Broschüre kann ab sofort zum Preis von 1,- Euro pro Exemplar (plus Versandkosten) bei der Geschäftsstelle des Netzwerks bestellt werden.
Interpretationsstandard der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) aus Frauensicht (Kurzfassung). Arbeits- und Argumentationspapier zur Bedeutung der Frauen- und Genderreferenzen in der Behindertenrechtskonvention.
Erstellt von Dr. Sigrid Arnade und Sabine Häfner (Berlin, März 2009, 24 S.)
Die Broschüre ist kostenlos und kann gegen die Erstattung der Versandkosten bei der Geschäftsstelle des Netzwerks bestellt werden.
Da europäische und internationale Behindertenpolitik für viele noch ein "Buch
mit sieben Siegeln" ist, hat das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. eine neue Broschüre
erarbeitet, die u.a. von der Aktion Mensch gefördert wurde.
Unter dem Titel
"Einfach Europa?! - Einführung in die europäische und internationale
Behindertenpolitik" ist die Broschüre am 5. Mai 2006 erschienen. Sie ist in zwei
Fassungen (Standardsprache + Leichte Sprache) geschrieben, die bei der
Printausgabe zusammengefasst sind. Man kann die Broschüre deshalb von vorne oder
von hinten lesen.
Die Broschüre ist kostenlos, es wird jedoch für den
Einzelversand der Printversion eine Schutzgebühr von 2,- Euro für Porto/Verpackung
erhoben.
![]()
Diese Seite wurde aktualisiert am Mittwoch, 29.04.2009, 17:41