Legislative Herausforderungen

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Vereinte Nationen, Menschenrechte,

Aktualisiert (Sonntag, 27. Dezember 2009 um 12:41 Uhr)

Prof. Dr. Theresia Degener:
Welche legislativen Herausforderungen

bestehen in Bezug auf die nationale Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern?

(Erstveröffentlichung in: behindertenrecht 2/2009, S. 34 ff - Wir danken dem Boorberg-Verlag für die freundliche Bereitstellung dieses Dokuments!)

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Interpretationsstandard

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Vereinte Nationen, Menschenrechte,

Interpretationsstandard zur UN-Konvention aus Frauensicht

Interpretationsstandard der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) aus Frauensicht (Kurz- und Langfassung). Arbeits- und Argumentationspapier zur Bedeutung der Frauen- und Genderreferenzen in der Behindertenrechtskonvention.

Erstellt von Dr. Sigrid Arnade und Sabine Häfner (Berlin, 2009, 24 S. und 115 S.)

Die Kurzfassung ist auch als Printversion erhältlich. Sie kann gegen die Erstattung der Versandkosten bei der Geschäftsstelle des Netzwerks bestellt werden.

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Schattenübersetzung

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Vereinte Nationen, Menschenrechte,

UN-Behindertenrechtskonvention — Schattenübersetzung


Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert.

Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. dazu entschlossen, eine sogenannte "Schattenübersetzung" zu veröffentlichen. Der Begriff „Schattenübersetzung“ wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte“ (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben: Die Vertragsstaaten von UN-Konventionen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Parallel dazu werden von den Nichtregierungsorganisationen Schattenberichte erstellt, die ebenfalls in die Bewertung des überwachenden Komitees einfließen. Wenn die Bundesrepublik beispielsweise einen Bericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention veröffentlicht, verfassen der Deutsche Frauenrat und andere Frauenorganisationen parallel einen Schattenbericht, in dem Fakten aufgelistet werden, die im Regierungsbericht nicht auftauchen.

Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der Konvention beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung.
Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung in blauer Farbe hinterlegt und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen durchgestrichen.

Dr. Sigrid Arnade (Vorstand NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.)

Die Broschüre kann  zum Preis von 1,- Euro pro Exemplar (plus Versandkosten) bei der Geschäftsstelle des Netzwerks bestellt werden.



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