Vereinte Nationen, Menschenrechte,
UN-Konvention — Dokumente und Berichte
Aktualisiert (Sonntag, 27. Dezember 2009 um 12:41 Uhr)
Prof. Dr. Theresia Degener:
Welche legislativen Herausforderungen
bestehen in Bezug auf die nationale Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern?
(Erstveröffentlichung in: behindertenrecht 2/2009, S. 34 ff - Wir danken dem Boorberg-Verlag für die freundliche Bereitstellung dieses Dokuments!)
UN-Behindertenrechtskonvention — Schattenübersetzung
Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert.
Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. dazu entschlossen, eine sogenannte "Schattenübersetzung" zu veröffentlichen. Der Begriff „Schattenübersetzung“ wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte“ (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben: Die Vertragsstaaten von UN-Konventionen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Parallel dazu werden von den Nichtregierungsorganisationen Schattenberichte erstellt, die ebenfalls in die Bewertung des überwachenden Komitees einfließen. Wenn die Bundesrepublik beispielsweise einen Bericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention veröffentlicht, verfassen der Deutsche Frauenrat und andere Frauenorganisationen parallel einen Schattenbericht, in dem Fakten aufgelistet werden, die im Regierungsbericht nicht auftauchen.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der Konvention beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung.
Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung in blauer Farbe hinterlegt und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen durchgestrichen.
Dr. Sigrid Arnade (Vorstand NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.)
Die Broschüre kann zum Preis von 1,- Euro pro Exemplar (plus Versandkosten) bei der Geschäftsstelle des Netzwerks bestellt werden.
Interpretationsstandard zur UN-Konvention aus Frauensicht
Interpretationsstandard der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (CRPD) aus Frauensicht (Kurz- und
Langfassung). Arbeits- und Argumentationspapier zur Bedeutung der
Frauen- und Genderreferenzen in der Behindertenrechtskonvention.
Erstellt von Dr. Sigrid Arnade und Sabine Häfner (Berlin, 2009, 24 S. und 115 S.)
Die Kurzfassung ist auch als Printversion erhältlich. Sie kann gegen
die Erstattung der Versandkosten bei der Geschäftsstelle des Netzwerks
bestellt werden.
Englisch
www.un.org/disabilities ( Aktuelle Informationen zur UN-Konvention)
Convention on the Rights of Persons with Disabilities,
adopted by the General Assembly, 2006-12-13
www.un.org/esa/socdev/enable/rights/ahcfinalrepe.doc
| Draft Convention on the Rights of Persons with Disabilities -(Advance Unedited Version - adopted 2006-08-25) | |
Entwurf zu einer » UN-Konvention über die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderung «
Entwurf der UN-Konvention im RTF-Format, ca. 230 KByte
Entwurf der UN-Konvention im PDF-Format, ca. 312 KByte
Weitere Informationen sind zu finden bei:
www.un.org/esa/socdev/enable/rights/ahcwgreportax1.htm
(Textentwurf zur Konvention vom 16. Januar 2004)
www.un.org/esa/socdev/enable/rights/adhoccom.htm
(Tagungsberichte zu den Sitzungen des Ad-Hoc-Komitees)
Deutsch
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung der UN-Konvention
| Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Dokument vom 30.01.2008 |
Deutsche Übersetzung der UN-Konvention
Quelle: kobinet-nachrichten vom 23.02.2007
Website zur Kampagne » Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen! « von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. in Kooperation mit dem Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), in Deutsch, Englisch und Spanisch.
Website
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
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