ParagrafenzeichenIm Rahmen der Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes hat das NETZWERk ARTIKEL 3 eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs angemahnt. Hautpkritikpunkt ist der in § 7 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 enthaltene Satz: "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als unbillige und unverhältnismäßige Belastung“. Mit diesem Satz werde das Konzept der angemessenen Vorkehrungen ausgehebelt.

"Da die im vorliegenden Entwurf vorgesehenen gesetzlichen Änderungen jedoch mit der Gefahr nicht unerheblicher Verschlechterungen der Gesetzeslage für behinderte Menschen verbunden sind und etliche ungeklärte Überschneidungen mit bestehenden Regelungen mit sich bringen, raten wir dringend dazu, den Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten. Dabei muss es das Ziel sein, dass die Regelungen mit den Vorgaben des deutschen Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention kompatibel werden sowie weder Verschlechterungen noch Unklarheiten mit sich bringen", schrieb Prof. Dr. Sigrid Arnade in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für die BGG-Reform für das NETZWERK ARTIKEL 3. 

Anhänge
251208 NW3 Stellungnahme BGGÄndG 25.pdf [219.87Kb]
Hochgeladen vor 6 Tagen von Ottmar Miles-Paul