Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat anlässlich des dem Bundestag zuir Beratung vorliegenden Gesetzesentwurfs für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts einen Vorschlag für eine noch fehlende Rechtsnorm zur Verpflichtung privater Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit und der Umsetzung angemessener Vorkehrungen entwickelt.
"Das Leben behinderter Menschen ist im Alltag meist stärker von der allgemeinen privaten Infrastruktur geprägt als vom Umgang mit Behörden. So zum Beispiel beim Einkaufen, beim Restaurantbesuch, bei der Wohnungssuche, im Kino, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bei der Hotelzimmersuche oder im Urlaub. Immer treffen behinderte Menschen auf Barrieren, die von den Eigentümern oder Betreibern der Einrichtungen geschaffen wurden, für die sie häufig aber rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können", erklärte Horst Frehe, Sprecher des Forum behinderter Juristinnen und Juristen.
Deshalb und nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrem derzeitigen Gesetzesenwurf die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit nicht vorgesehen hat, hat der Zusammenschluss behinderter JuristInnen und Juristen nun einen konkreten Vorschlag gemacht. Dabei hoffen sie zusammen mit vielen Verbänden behinderter Menschen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diesen Vorschlag aufgreifen und endlich eindeutige und verbindliche Regelungen zur Schaffung von Barrierefreiheit auch für private Anbieter festschreibt.