Titelbild StaatenprüfungDas NETZWERK ARTIKEL 3 hat auf Basis einer Videoaufzeichnung der „International Disability Alliance“  eine Dokumentation des Staatenprüfungsprozess aus dem März 2015 in Genf erstellt. „Dies wäre eigentlich Aufgabe der Bundesregierung gewesen“ betont H.- Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3. „Da es aber von Seiten unterschiedlicher Regierungsstellen abgelehnt wurde, eine Abschrift zu erstellen,  sind wir als Zivilgesellschaft aktiv geworden, damit eine gravierende Lücke in der Aufarbeitung des Prüfungsprozesses geschlossen werden kann.“ Somit liegen nun auch dank der Förderung durch die Aktion Mensch alle Dokumente schriftlich vor: der Staatenbericht, der Parallelbericht der Zivilgesellschaft sowie die die „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses und, was bislang noch  fehlte, die Dokumentation des eigentlichen Prüfungsverlaufes.

Mit der Erstellung einer Abschrift und der Veröffentlichung der Fragen und Antworten während des konstruktiven Dialogs sowie den entsprechenden abschließenden Bemerkungen soll nach Ansicht des Netzwerks einerseits dokumentiert werden, was Deutschland noch zu tun hat und wie die derzeitige Situation vom UN-Fachausschuss eingeschätzt wird. Andererseits sollen die Ergebnisse der Staatenprüfung und die Eindrücke derjenigen, die in Genf beim konstruktiven Dialog dabei sein konnten, in Veranstaltungen, Presseberichte, Schulungen und Gremien eingebracht werden. Sie können dazu beitragen, dass die Empfehlungen des Ausschusses im weiteren politischen Prozess entsprechend Beachtung finden und sich eine menschenrechtliche Sichtweise von Behindertenpolitik verstärkt durchsetzt.

Die hier vorliegende Dokumentation, so Heiden, stellt deshalb einen wichtigen Beitrag für Politik, Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Forschung dar, da neben den Fragen der Ausschussmitglieder und den Ausführungen der Regierungsdelegation auch der mündliche Vortrag der BRK-Allianz vor dem Ausschuss am Vormittag des 26. März 2015 („Thematic Briefing“) und ein zusammenfassendes UN-Dokument aufgenommen wurden. Die „Abschließenden Bemerkungen“, die für Deutschland zum Ende des konstruktiven Dialogs vom Ausschuss beschlossen wurden, sind in dieser Dokumentation sowohl in Englisch als auch in Deutsch zu finden. Einige Fotos verdeutlichen darüber hinaus den Charakter dieser beiden Märztage in Genf.

Wann  die nächste Staatenprüfung Deutschlands, zu der vom Vertragsstaat bis zum 24. März 2019 der kombinierte zweite und dritte Bericht vorzulegen ist, stattfinden wird, ist zwar noch offen. „Vielleicht kann diese Dokumentation aber mit dazu beitragen, den Prozess der stattgefundenen Prüfung besser zu verstehen und die nächste Staatenprüfung  gut vorzubereiten“, so Heiden.

Download des barrierefreien Dokuments (3,7 MB, 152 Seiten)

Printexemplare können gegen eine Schutzgebühr von 5,- Euro (Einzelexemplar inkl. Porto und Verpackung) beim NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. bestellt werden. Für Mehrfachexemplare bitte Preis anfragen.

Kontakt: NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., Krantorweg 1, 13503 Berlin. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fax: 030-4364442, Telefon: 030-4364441