Berlin: Das NETZWERK ARTIKEL 3 ist Teil eines Bündnisses für ein gutes Barrierefreiheitsrecht. In diesem Zusammenhang setzt sich das Netzwerk in den nächsten Wochen nicht nur für eine gute Umsetzung des European Accessiblity Acts (EAA) ein, sondern auch für Nachbesserungen beim Gesetzentwurf für ein Teilhabestärkungsgestz in Sachen Barrierefreiheit ein, das im März 2021 in erster Lesung im Bundestag behandelt werden dürfte.
Von der Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber*innen, die keine behinderte Menschen beschäftigen, über dringend nötige Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus bis zur längst überfälligen Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) damit auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, so gibt es nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 in dieser Legislaturperiode noch viel zu tun, um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerechter zu werden. Damit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Hausaufgaben bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gut machen können, will sich das NETZWERK ARTIKEL 3 zusammen mit anderen Verbänden in den nächsten Wochen verstärkt einmischen. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen habe bereits einen Vorschlag für die Verbesserung der Regelungen zur Barrierefreiheit gemacht, der sich vor allem an die Regelungen in Österreich anlehnten, betonte Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. Was dort funktioniere, könne hierzulande ja nicht vom Teufel sein.
Link zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zur Barrierefreiheit