Bremen: Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat einen Vorschlag zur Verbesserung der Barrierefreiheit gemacht. Die behinderten Juristinnen und Juristen, die in der Vergangenheit schon mehrfach wichtige Impulse für Gesetzgebungsverfahren gegeben haben, schlagen dabei die Erweiterung des Gesetzentwurfes zum Teilhabestärkungsgesetz um Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der privaten Produkte und Dienstleistungen, der angemessenen Vorkehrungen in diesem Bereich und des Schlichtungsverfahrens vor. Das NETZWERK ARTIKEL 3 unterstützt den von Horst Frehe entwickelten Vorschlag ausdrücklich.
"Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz von Österreich wird der Geltungsbereich des Gesetzes in § 2 Absatz 2 BBGG-AT auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, erweitert. Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches des BGG in Deutschland auf die privatrechtlich organisierten Unternehmen, die vom Bund beherrscht werden, die öffentlichen Stellen des Bundes und nun bei den Assistenzhunden auf alle Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen und unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen, enthält das BGG zunehmend auch für Private verpflichtende Regelungen zur Barrierefreiheit", heißt es in der Einleitung des Vorschlags des Forums zu den geplanten Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Und weiter heißt es dort zu den Vorschlägen für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Teilhabestärkungsgesetz: "Getreu dem österreichischen Vorbild soll diese Erweiterung vor allem mit einer Überforderungsklausel und einer Regelung zu angemessenen Vorkehrungen versehen werden und durch die Einbeziehung ins Schlichtungsverfahren vor allem auf konsensuale Lösungen setzen. Dabei soll der Artikel 9 zu den Assistenzhunden um weitere Punkte erweitert werden, die in die bestehenden Vorschriften des BGG eingreifen."
Link zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zur Barrierefreiheit
Link zur Kampagnenseite für ein gutes Barrierefreiheitsrecht