Berlin: "Von Brüssel über Berlin an deinen Computer – Die Reise des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes", so lautet der Titel eines Beitrags von Sarah Krümpelmann vom Projekt Barrieren Brechen der Sozialhelden auf Die Neue Norm. Heute, am 12. Mai, da den Bundestagsabgeordneten noch 9 Tage verbleiben, um bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 20. Mai umfassende Regeln für ein gutes Barrierefreiheitsrecht mit aufzunehmen, gibt Sarah Krümpelmann einen Überblick über den Hintergrund, die Inhalte und die Schwächen des vorliegenden Gesetzenwurfs.
"Deutschland ist eines der wenigen OECD-Länder, der 37 Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die keine allgemeingültige Gesetzgebung zur Barrierefreiheit – insbesondere für wirtschaftliche Akteur*innen – besitzt. Die größte Einschränkung für Menschen mit Behinderung sind daher noch immer alltägliche Barrieren: Stufen vor Geschäften, fehlende zugängliche WC-Anlagen oder zugestellte Leitstreifen. Damit könnte das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das derzeit im Bundestag debattiert wird, das erste Gesetz in Deutschland werden, dass private Akteur*innen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Bisher gibt es gesetzlich keinerlei Verpflichtungen der Privatwirtschaft in Deutschland, barrierefrei zu sein, obwohl wir die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bereits 2009 ratifiziert haben, die dies eigentlich vorschreibt", schreibt die Politikwissenschaftlerin Sarah Krümpelmann zur Einführung ihres Beitrags.