Logo des NETZWERK ARTIKEL 3Berlin: Am Freitag, den 19. November, wird das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Außerklinische Intensivpflegerichtlinie entscheiden. Auch Selbstvertretungsorganisationen und behinderte Aktivist*innen haben an der Verbesserung des bestehenden Entwurfes mitgewirkt. Wie geht es nun aus und zu wessen Gunsten fällt die Richtlinie am Ende aus? Das fragt sich u.a. die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), das NETZWERK ARTIKEL 3 und die LIGA Selbstvertretung.

Im September 2021 gab es eine nicht-öffentliche Anhörung zum Richtlinienentwurf. Wieviel vom Protest nun wirklich in die Richtlinie gelangt und ob diese sich an der UN-Behindertenrechtskonvention messen kann, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass viele Betroffene und ihre Organisationen gespannt auf das Ende der Verhandlungen blicken.

Bisherige Knackpunkte für die Liga Selbstvertretung waren vor allem

- Die Frage, wie es um die Selbstbestimmung über den Wohnort und die Wohnform bestellt ist und wie eine im Entwurf durchgeklungene Schwächung ambulanter Versorgung entgegengewirkt werden kann.

- Generell die Frage, ob eine Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention vorliegt.

Wer Interesse hat, dem Prozess zu folgen, kann dies online tun über die Mediathek des G-BA: https://www.g-ba.de/service/livestream-mediathek/

Laut derzeitiger Tagesordnung befasst sich der G-BA unter Tagesordnungspunkt 8.3.3. mit dem Thema: https://sitzungsanmeldung.g-ba.de/downloads/964/2_Tagesordnung_Plenum_2021-11-19_%C3%96ffentlicher%20Teil_Stand%202021-11-08.pdf

Wer noch einmal nachlesen möchte, um was es geht – die ISL hatte im September dazu ein Positionspapier veröffentlicht, das Bezug nahm auf den Stellungnahmenentwurf:

https://www.isl-ev.de/attachments/article/2577/20210723_ISL_Position_AKI_RL_final.pdf