Ziele und Aufgaben des NETZWERK ARTIKEL 3

  • Vernetzung:
    überparteiliche, verbands- und behinderungsübergreifende Vernetzung aller Einzelpersonen, Projekte und Organisationen, die sich für Gleichstellung und die Umsetzung des Artikel 3 GG und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einsetzen.

  • Beschwerdestelle:
    Dokumentation und Weiterleitung von Diskriminierungstatbeständen, Erarbeitung von regelmäßigen Berichten zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes unter besonderer Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen.

  • Gesetzesvorbereitung:
    Sammlung und Koordinierung konkreter Vorschläge zur Schaffung von kommunalen, landes- und bundesweiten Regelungen zur Gleichstellung für behinderte Menschen. Die Anliegen behinderter Frauen finden darin besondere Beachtung.