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Daumen hochMainz, 10. Oktober 2025: Menschen mit seelischen Erkrankungen in Rheinland-Pfalz können künftig auf eine wichtige zusätzliche Unterstützung zurückgreifen: EX-IN Genesungsbegleiterinnen und -begleiter (EX-IN = Experienced Involvement) sind ab sofort durch eine offizielle Vereinbarung mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als qualifizierte Assistenz nach § 78 SGB IX anerkannt. Diese Anerkennung ermöglicht es, Leistungen von EX-IN Genesungsbegleiterinnen und -begleitern – bei Vorliegen einer entsprechenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarung – über die kommunale Eingliederungshilfe nach dem SGB IX abzurechnen. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um den Einsatz von erfahrenen Genesungsbegleiterinnen und -begleitern in professionellen Unterstützungsstrukturen rechtssicher und vergütungskonform zu verankern.

„Das ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und individueller Unterstützung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“, heißt es vonseiten des Vereins. Genesungsbegleiter:innen bringen eigene Krisenerfahrungen ein und begleiten Betroffene auf Augenhöhe – ein Ansatz, der sich in vielen Bereichen bereits bewährt hat.

Nach Hessen hat nun auch Rheinland-Pfalz diesen Weg eingeschlagen. Die Anerkennung durch das LSJV stellt eine wichtige Weichenstellung für die weitere Verbreitung und strukturelle Einbindung von EX-IN-Angeboten dar. Es ist zu erwarten, dass Leistungserbringer und Kostenträger durch diese Regelung künftig einfacher imstande sind, EX-IN in ihre bestehenden Angebote – beispielsweise analog zur Soziotherapie – zu integrieren.

Ein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die diesen wichtigen Schritt möglich gemacht haben – insbesondere einem EX-IN-Genesungsbegleiter aus dem Raum Landau und der Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e. V. (SHPE), die sich aktiv für die Anerkennung eingesetzt haben.

Weitere Informationen gibt es unter: www.shpe-rlp.de/ex-in.html