Berlin, 15. November 2025: Seit Jahrzehnten setzen sich Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter außerhalb und innerhalb der Lebenshilfe dafür ein, dass der Begriff "geistige Behinderung" nicht mehr verwendet werden soll. Die Bezeichnung wird von ihnen als abwertend, verletzend und ausgrenzend empfunden. Mehr als ein Jahr wurde in der Lebenshilfe über passende neue Begriffe diskutiert. Nun traf die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe am 15. November 2025 eine Entscheidung: Die Lebenshilfe spricht künftig in der Regel von "Menschen mit Unterstützungsbedarf". Das ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 im Hinblick auf das jahrzehntelange Engagement behinderter Menschen, die nicht als geistig behindert bezeichnet werden wollen, eine gute Nachricht.
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Um etwa gegenüber Ministerien und Behörden den Personenkreis klarer zu beschreiben, kann es auch "Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung" heißen. Die Lebenshilfe baut darauf, dass sich die neuen Begriffe Schritt für Schritt in der Gesellschaft einbürgern, wie es in einer Presseinformation vom 15. Novmeber 2025 zur in Berlin stattfindenden Mitgliederversammlung der Lebenshilfe heißt.






