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Teilnehmende der 25. Peer Counseling WeiterbildungUder: Vom 4. - 7. Mai fand der Auftakt der nunmehr 25. Peer Counseling Weiterbildung des Bildungs- und Forschungsinstituts zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) in Uder statt. 14 Teilnehmer*innen und 2 Trainerinnen trafen sich, um sich mit der Beratungsmethode des Peer Counseling zu befassen, berichtet Karolin Rixecker, die an dieser Weiterbildung teilnimmt. Dass es die Aktiven über die letzten 20 Jahre hinweg geschafft haben, mittlerweile bereits 25 Peer Counseling Weiterbildungen zu ermöglichen, das ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion.

Peer sind wir und darum sind wir hier!

25. Weiterbildung Peer Counseling gestartet

Bericht von Karolin Rixecker

Vom 4. – 7. Mai 2023 fand der Auftakt der 25. Peer Counseling Weiterbildung des Bildungs- und Forschungsinstituts zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) in Uder statt. 14 Teilnehmer*innen und 2 Trainerinnen trafen sich, um sich mit der Beratungsmethode Peer Counseling zu befassen. Peer Counseling ist eine qualifizierte Form der Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung. Die Teilnehmenden kamen aus ganz unterschiedlichen Regionen, aus unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen und leben mit unterschiedlichen Behinderungen, wie auch Herausforderungen. Die Gruppe war also wahrhaft bunt und lebendig! Diese Energie war an allen Tagen zu spüren und lässt die Vorfreude auf die weiteren Termine groß sein.

Seit 1994 bietet das bifos diese Weiterbildung an. Inzwischen wurden im Rahmen dieser Weiterbildungen bereits über 300 Peer Counselor*innen ausgebildet. Sie arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen, um Menschen mit Behinderungen zu stärken, ihre Wege in der Gesellschaft zu gehen und so Inklusion weiter mehr Wirklichkeit werden zu lassen. „Es ist toll, bei dieser Jubiläumsrunde dabei sein zu können“, waren sich die Teilnehmenden und Trainerinnen einig.

Die Beratungsmethode des Peer Counseling hat ihre Wurzeln in den 1960er Jahren in den USA. In Deutschland nahm das Peer Counseling mit der Gründung der Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in den 80er Jahren Fahrt auf. Erstmals wurde das Peer Counseling 2016 im Bundesteilhabegesetz gesetzlich geregelt und ist inzwischen Teil von weiteren Gesetzen. Ebenso ist die Methode des Peer Counseling in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Sie wird in Deutschland vor allem in den Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZSL) sowie in den Ergänzenden, unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) angewandt und erweist sich immer wieder als mega Methode. Die Peer Counseling Weiterbildungen werden von der Aktion Mensch gefördert.