Logo: Gute Nachrichten zur Inklusion Copyright: Marleen Soetandi

Logo EUTB - Foto: BMASOberteuringen / Berlin: Seit Anfang 2023 gibt es eine Reihe von ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB), die keinen weiteren Zuschlag für eine Förderung bekommen haben. Einige wenige haben diese Entscheidung vor Gericht angefochten. Dass es nun einen ersten Erfolg gibt, das ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion. In seinem Urteil vom 10. Mai 2023 bestätigte nun das Verwaltungsgericht (VG) Berlin die Rechtsauffassung des Vereins Bürger für Bürger aus Oberteuringen am Bodensee, wonach die Ablehnung der Weiterbewilligung der Förderung deren ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstelle (EUTB) rechtswidrig war. Damit folgt das Gericht dem Beschluss vom Ende des letzten Jahres, wonach das VG Berlin schon dem Verein recht gab und die Bewilligung der Mittel für den Verein Ipebo, der den Zuschlag bekommen hatte, aussetzte. Dies teilte Thomas Schalski vom Verein Bürger für Bürger mit.

Schon damals zeichnete sich nach Ansicht von Thomas Schalski das nun gefällte Urteil ab, so dass der Verein die Entscheidung aus Berlin freudig aufgenommen hat. „Wann wir wieder mit der EUTB, dann in Friedrichshafen, weitermachen können, muss noch mit unserer Anwältin geklärt werden, denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Wir sind aber sicher, dass das Urteil auch in höheren Instanzen Bestand haben wird. Gegebenenfalls werden wir die vorläufige Vollstreckbarkeit beantragen“, erklärte Thomas Schalski. Der Verein, der nur über wenig Eigenmittel verfügt, ging mit dem Rechtsstreit ein großes Risiko ein. Umso erfreuter zeigt sich die Szene von EUTBs, die auf konsequentes Peer Counseling in der Beratung behinderter Menschen setzen, über das Urteil.