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InfozeichenBerlin: Ab sofort können Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung einfacher in der Berliner Verwaltung tätig werden. Ob in einem Bezirk, einer nachgeordneten Dienststelle wie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) oder in einer Senatsverwaltung – bislang musste immer eine entsprechende vakante Stelle vorhanden sein, um zum Beispiel eine Person aus einer Werkstatt für behinderte Menschen im Land Berlin zu beschäftigen. Das dies nun anders ist, das ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion. Gibt es einen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder einer sogenannten Gleichstellung, so kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diese Person ohne vorhandene Stelle und ohne freie Mittel beschäftigen. Dieses Beschäftigungsverhältnis ist vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet, ermöglicht in dieser Zeit jedoch das Finden einer freien Stelle und eine fundierte Einarbeitung. Ziel ist es, ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu schaffen, heißt es in einer Presseinformation der Berliner Finanzverwaltung.

Alternativ sei es auch möglich, Menschen einen sogenannten ausgelagerten Arbeitsplatz über die Inklusionsmittel zu finanzieren. Im kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 werden die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.

Finanzsenator Stefan Evers wirbt mit einem Rundschreiben an die Berliner Verwaltung: „Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, mehr Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen und wirken darauf hin, dass die Inklusionsmittel künftig in größerem Maße abgerufen werden. Das Land Berlin muss auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleiben — für alle Menschen.“

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