Logo: Gute Nachrichten zur Inklusion Copyright: Marleen Soetandi

Logo: Gute Nachrichten zur InklusionBerlin: Was das Jahr 2024 bringen wird, das steht noch weitgehend in den Sternen. Aber eines ist schon einmal gewiss. Bei all den vielen Problemen, mit denen sich behinderte Menschen herumplagen müssen, wird es auch 2024 eine Reihe von guten Nachrichten zur Inklusion geben. Das teilte der Koordinator des Projektes "Gute Nachrichten zur Inklusion" des NETZWERK ARTIKEL 3, Ottmar Miles-Paul, zum Jahresbeginn mit. Das seit Oktober 2021 von der Aktion Mensch geförderte Projekt läuft noch bis zum 30. September 2025. Bisher wurden ca. 250 gute Nachrichten zur Inklusion aufgespürt und auf der Projekthomepage darüber berichtet. Allein 2023 waren es über 110 Berichte über gute Nachrichten zur Inklusion, teilte Ottmar Miles-Paul mit. Ihm ist wichtig, dass wir neben all dem, wofür wir uns noch im Sinne der Achtung der Menschenrechte einsetzen müssen, auch gesehen wird, was erreicht wurde, bzw. wofür sich behinderte und nichtbehinderte Menschen engagieren.

„Ich hoffe, dass wir von den guten Nachrichten zur Inklusion lernen und diese viele Nachahmer*innen finden. Denn oft lernt man von Positivem mehr als von bloßer Kritik, so wichtig diese auch ist. Das Positive aufzuspüren, ist zuweilen gar nicht so einfach, denn nur selten sind Lösungen oder Projekte perfekt. Aber es gibt viele gute Entwicklungen, die im Alltag nicht oder kaum gesehen werden“, betonte Ottmar Miles-Paul. Hoffnung geben ihm beispielsweise die Initiativen für stille Stunden in Geschäften zum Einkaufen. Das ist nicht nur für autistische Menschen, sondern für viele hilfreich. Und so freut er sich, dass aus der vermeintlichen kleinen Initiative aus der Schweiz, über die das Projekt früh berichtete, mittlerweile eine kleine Welle geworden ist und ständig mehr Geschäfte dazu kommen, die stille Stunden anbieten.

Aber auch politische Erfolge bzw. Bemühungen dafür, zeigt das Projekt mit Berichten über gute Nachrichten zur Inklusion auf. Die Initiative für einen europäischen Behindertenausweis und für einen europäischen Parkausweis, die nun in die Zielgerade geht, oder die Einführung der vierten Staffel der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Betriebe, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen, seien hierfür gute Beispiele. Dabei bemüht sich das NETZWERK ARTIKEL 3 die Balance zu wahren und auch aufzuzeigen, dass solche Lösungen noch längst nicht perfekt sind. Die Abschaffung der Möglichkeit, Bußgelder zu erheben, wenn Betriebe ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, bleibt für Ottmar Miles-Paul ein Wermutstropfen im vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes.

Das Engagement von Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen aufzuzeigen, liegt dem NETZWERK ARTIKEL 3 bei den guten Nachrichten zur Inklusion ebenfalls sehr am Herzen. Denn eine engagierte Partizipation bei Entscheidungen und das Engagement für behinderte Menschen ist nicht selbstverständlich und fordert gerade behinderten Menschen, die sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen, so manche Mühen und Kosten ab. Deshalb begleitet das Projekt auch einige behinderte Menschen in ihrem Engagement und berichtet über deren Aktivitäten und vor allem über deren Erfolge, von denen gelernt werden kann.

Man darf also gespannt sein, welche gute Nachrichten das NETZWERK ARTIKEL 3 mit Unterstützung durch die Förderung der Aktion Mensch 2024 aufspürt und darüber berichtet. „Tipps sind herzlich willkommen“, betont Ottmar Miles-Paul. Ihm ist dabei aber wichtig, dass es konkrete Verbesserungen für behinderte Menschen gibt, denn über Projekte könnte das NETZWERK ARTIKEL 3 massenhaft berichten. Für Ottmar Miles-Paul zählt aber, was hinten ganz konkret für die Menschen rauskommt. Tipps für gute Nachrichten zur Inklusion können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt werden.

Link zu den guten Nachrichten zur Inklusion