Logo: Gute Nachrichten zur Inklusion Copyright: Marleen Soetandi

Wappen der EUBrüssel: Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 final über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises abgestimmt. Diese wegweisende Entscheidung markiert nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren und zugänglicheren Gesellschaft in der Europäischen Union und ist eine gute Nachricht zur Inklusion. Der Europäische Behindertenausweis wird die Anerkennung des Behindertenstatus erleichtern und einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen in der EU fördern, heißt es im Newsletter des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband dbsv-direkt. Die Europaabgeordnete der Grünen, Katrin Langensiepen, die sich für den Europäischen Behindertenausweis starkt gemacht hat, teilte auf X mit: "Yezz das Verhandlungsergebnis zur #EU Disability Card wurde heute im Parlament beschlossen. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten in die Umsetzung kommen." Ein Bild von ihrem Abstimmungsgerät zeigt das Abstimmungsergebins: 607 dafür, 8 dagegen und 17 haben sich enthalten.

„Menschen mit Behinderungen stellen häufig fest, dass ihre nationalen Behindertenausweise nicht anerkannt werden, wenn sie in andere EU-Länder reisen. Der neue Europäische Behindertenausweis soll dies künftig ändern und überall in der EU als Nachweis des Behindertenstatus dienen. Mit dem Ausweis sollen Menschen mit Behinderungen Zugang zu denselben Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen erhalten wie die Bürger und Bürgerinnen des Landes, in das sie reisen. EU-Länder bieten in der Regel Nachteilsausgleiche für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Vergünstigungen bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen und -aktivitäten, zum Beispiel beim Besuch eines Museums oder eines Konzerts. Nach intensiven Verhandlungen wird damit eine langjährige Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes rechtzeitig vor den bevorstehenden Europawahlen 2024 umgesetzt (www.dbsv.org/europawahlforderungen.html). Der DBSV hat sich seit langem für diese Idee eingesetzt und sieht darin ein starkes Signal für Inklusion“, heißt es im dbsv-Newsletter.

Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV, betont die Bedeutung dieses Schrittes: „Der neue EU-Behindertenausweis ist ein Meilenstein für die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer zugänglicheren und gerechteren Gesellschaft – aber es bleibt noch viel zu tun für die EU“, so DBSV-Präsident Lange. In Zukunft wird der Europäische Behindertenausweis die bestehenden nationalen Ausweise ergänzen und eine wichtige Rolle spielen. Dieser Ausweis wird Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Privilegien gewähren wie Staatsangehörigen mit Behinderungen, und zwar nicht nur im eigenen Land, sondern auch bei Kurzaufenthalten bis zu drei Monaten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, den Ausweis kostenfrei auszustellen und zu verlängern. Zusätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Vorschriften nicht eingehalten oder durchgesetzt werden. Die Karte wird sowohl in einer physischen als auch in einer digitalen Version erhältlich sein, auch die Eintragung eines A für Assistenz wird möglich sein. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern bis der Ausweis tatsächlich Realität wird. Die Mitgliedstaaten haben zweieinhalb Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und weitere dreieinhalb Jahre, um die Ausweise auszugeben, heißt es weiter im dbsv-direkt-Bericht.

Diese Richtlinie ist Teil der „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ der EU und basiert auf den Erkenntnissen aus einem Pilotprojekt für einen EU-Behindertenausweis.