Berlin, 5. Mai 2026: Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai ruft der Deutsche Behindertenrat (DBR) zu entschlossenem Handeln auf. Auch in diesem Jahr gehen bundesweit Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände auf die Straße – ein deutliches Zeichen dafür, dass Deutschland noch immer weit von echter Gleichstellung entfernt ist. "Dass wir auch 2026 noch demonstrieren müssen, zeigt, wie groß die Lücken bei Inklusion und Teilhabe weiterhin sind. Nicht nur, dass wir im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht gut vorankommen. Viele Menschen mit Behinderungen befürchten inzwischen sogar Rückschritte", erklärt Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sprecherinnenrates des DBR.
Mit großer Sorge blickt der DBR insbesondere auf aktuelle politische Entwicklungen im Bereich der Barrierefreiheit. Zwar wird die angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundsätzlich begrüßt, doch bleibt der vorliegende Entwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück. Zentrale Kritikpunkte sind unter anderem, dass künftig alle baulichen Maßnahmen für Unternehmen als unverhältnismäßig gelten sollen, sowie die massive Beschränkung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffenen lediglich eine Feststellungsklage gegenüber privaten Unternehmen zur Verfügung stehen – ohne Anspruch auf Beseitigung von Barrieren oder Schadensersatz. „Ein Gesetz, das Barrieren nicht wirksam beseitigt und Rechte nicht durchsetzbar macht, bleibt wirkungslos. Barrierefreiheit darf nicht unter einen generellen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt gestellt werden“, so Engelmeier.
Darüber hinaus warnt der DBR vor möglichen Einschnitten bei Sozialleistungen, insbesondere bei der Eingliederungshilfe. Vor dem Hintergrund politischer Vorschläge nach Kostendämpfung wächst die Sorge, dass zentrale Fortschritte der vergangenen Jahre infrage gestellt werden könnten. Die Eingliederungshilfe ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung personenzentrierter Unterstützung in Bildung, Arbeit und Freizeit. „Wer die Eingliederungshilfe infrage stellt, stellt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen infrage. Eine Abkehr von der Personenzentrierung wäre ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“, betont Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert die Bundesregierung daher auf, bestehende Rechte nicht nur zu sichern, sondern konsequent auszubauen. Gleichstellung darf nicht auf dem Papier stehen bleiben – sie muss im Alltag der Menschen ankommen. Der 5. Mai bleibt damit ein Tag des Protests – und ein Tag der Mahnung.






