Berlin, 7. Mai 2026: Heute, am 7. Mai 2026 ab 9:00 Uhr, findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag statt, nachdem der Termin bereits einmal verschoben wurde. Der Gesetzgebungsprozess wurde von Anfang an von Jürgen Dusel als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, den Verbänden und der Zivilgesellschaft kritisch begleitet. Der vorliegende Entwurf steht stark in der Kritik, denn er löst aus Sicht Jürgen Dusels nicht ein, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich, dass die Koalition auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinwirken wolle. Daher fordert der Bundesbehindertenbeauftragte im Vorfeld der Debatte, die auf www.bundestag.de live übertragen wird, die Bundestagsabgeordneten auf, für ein Gesetz zur Barrierefreiheit zu sorgen, dass diesen Namen verdient.
„Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sogenannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, z. B. Arztpraxen, Kinos oder Geschäfte, damit sie Zugang zu den Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substanziell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir langfristig nicht weiter und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen! Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keine Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt“, teilte Jürgen Dusel am 6. Mai 2026 im Vorfeld der heutigen Debatte auf Facebook mit.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG wurde am 11. Februar vom Kabinett verabschiedet. Im folgenden parlamentarischen Verfahren können noch Änderungen durch die Abgeordneten vorgenommen werden. Ein Beschluss wird erst nach der parlamentarischen Sommerpause erwartet, teilte der Beauftragte mit.






