Schutz 0811

Berlin, 12. Mai 2026: Heute vor zehn Jahren, am 12. Mai 2016, hat nicht nur der Deutsche Bundestag die damalige Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und mit den Stimmen fast aller Abgeordneten der Koalition aus CDU, SPD und CSU die Verpflichtung privater Anbieter zu angessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit abgelehnt. Heute vor zehn Jahren hatten sich auch Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen in der Bannmeile am Spreeufer in der Nähe des Reichstages angekettet, um über 22 Stunden hinweg für Barrierefreiheit und ein gutes Bundesteilhabegesetz zu demonstrieren. Die Parallelen von damals zur heutigen Situation sind nach Ansicht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul, der damals mit vielen Aktivist*innen bei den Protesten mit dabei war, offensichtlich. Denn wieder steht eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz an, wieder traut sich die Regierung nicht, Unternehmen ernsthaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten und leider gilt es derzeit auch die Erfolge des Bundesteilhabegesetzes gegen Vorschläge zu Leistungskürzungen und zur Einschränkung der Rechte behinderter Menschen zu verteidigen.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Über 22 Stunden harrten die Aktivist*innen vom 11. Mai 2016 ab 17:15 Uhr bis zum 12. Mai um 15:15 Uhr am Spreeufer am Reichstag aus und erreichten damit zwar nicht ihr politisches Ziel, aber ein enormes Medienecho, durch das die zwiespältige Behindertenpolitik der damaligen Bundesregierung bloßgestellt wurde. Ähnlich wie bei den vielen Protestaktionen, die in den letzten Tagen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen vom 2. – 10. Mai 2026 durchgeführt wurden, hatten die Betroffenen zwar die Argumente auf ihrer Seite, aber nicht die Mehrheit des Parlaments.

Die damalige Ankettaktion bildete den ersten Höhepunkt einer Vielzahl von Aktionen, die im Laufe des Jahres 2016 folgenden sollten, um für ein gutes Bundesteilhabegesetz und gegen die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zu protestieren. Trotz der 68 Änderungsanträge, die letztendlich beim Bundesteilhabegesetz erkämpft wurden, blieb ein halbherziges Bundesteilhabegesetz, das weit davon entfernt ist, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Deshalb müssten wir heute dafür streiten, dass dieses Gesetz verbessert wird, anstatt dass wir derzeit aufgrund von unsäglichen Vorschlägen für Leistungskürzungen und die Einschränkung von Rechten behinderter Menschen in eine Verteidigungsposition gedrängt werden.

In Sachen Barrierefreiheit hat sich 2016 außer kosmetischen Änderungen wie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten oder die Einführung Leichter Sprache bei Bundesbehörden vor Ort nichts getan, denn nach wie vor dürfen private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten frei heraus behinderte Menschen benachteiligen, in dem sie weiterhin kräftig Barrieren aufbauen können. Das Getue so mancher Abgeordneten von CDU, SPD und CSU, die damals gegen Vorschriften zur Barrierefreiheit im privaten Bereich gestimmt hatten, scheint sich zehn Jahre danach zu wiederholen. Und auch heute werden wieder Vorschläge vorgelegt, die blenden sollen, statt echte Verbesserungen in Sachen Barrierefreiheit zu bringen. Wenn Unternehmen pauschal von Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen aufgrund von vermeintlichen unverhältnismäßigen und unbilligen Belastungen ausgenommen werden, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vom 11. Febraur 2026, dann hat sich nichts wesentliches in Deutschland geändert.

Wenn wir jetzt beispielsweise von Wilfried Oellers von der CDU/CSU-Fraktion hören, dass der Gesetzentwurf ja nur ein Diskussionsvorschlag sei und noch Änderungen am Gesetz vorgenommen werden können, klingt das zwar nett, aber die Realität des Abstimmungsverhaltens vom 12. Mai 2016 sprach damals eine andere Sprache. Wer sich darüber informieren möchte, wie die Bundestagsabgeordneten vor zehn Jahren, am 12. Mai 2016, in Sachen Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zu angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit abgestimmt haben, kann dies im Protokoll des Deutschen Bundestages der damaligen Sitzung nachlesen. Dort steht ab Seite 16758 das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Davor sind die Debattenbeiträge zur Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes nachzulesen. Der einzige, der sich damals übrigens von der Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU enthalten hat, war Hubert Hüppe. Alle anderen anwesenden Abgeordneten der Koalition haben sich gegen die Verpflichtung Privater zur Barrierefreiheit ausgesprochen.

Link zum Protokoll mit dem Ergebnis der Namentlichen Abstimmung ab Seite 16758