Berlin, 7. September 2026: Menschen sollten nicht allein gegen Diskriminierung vor Gericht kämpfen müssen. Ein Rechtsstreit kann Zeit, Kraft und Geld kosten. Gleichzeitig betrifft Diskriminierung häufig nicht nur einzelne Personen, sondern weist auf strukturelle Probleme hin. Deshalb brauchen Antidiskriminierungsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! die Möglichkeit, statt der betroffenen Person zu klagen und Diskriminierung gerichtlich feststellen zu lassen. Doch ein solches Verbandsklagerecht fehlt auch im aktuellen Reformentwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das aktuell im Bundestag beraten wird. Wenn das AGG jetzt reformiert wird, muss sich das nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! ändern. Deshalb hat das Bündnis eine Petition zu diesem und weiteren Kritikpunkten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 18. August 2006 in Deutschland gilt, gestartet.






