Netzwerk Artikel 3 sucht „Schatten-Motto“ zur Umsetzung der BRK

Das Netzwerk Artikel 3 hat das Motto des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention kritisiert.

Auf dem Kongress „Teilhabe braucht Visionen“ Ende Juni wurde den Anwesenden das Motto „Mit Dir zum Wir. UN-Behindertenrechtskonvention. Umsetzen. Gestalten. Leben“ präsentiert. Der Pressesprecher des Netzwerks H.- Günter Heiden benennt für seine Kritik zwei Punkte: „Zum einen sind die Behindertenverbände nicht in die Entwicklung dieses Mottos einbezogen worden. Dies widerspricht den Vorgaben der Konvention. Zum anderen erinnern mich der Slogan und die grafische Umsetzung stark an das `Internationale Jahr der Behinderten 1981` als es dort betulich hieß ´Einander verstehen – miteinander leben.´“.

Ein alternatives „Schatten-Motto“, so Heiden, müsse das menschenrechtliche Modell von Behinderung wiedergeben, ansonsten werde der wichtige Punkt der Bewusstseinsbildung über die Konvention und die darin enthaltenen Menschenrechte in die falsche Richtung geleitet. Das Netzwerk Artikel 3 hat deshalb beschlossen, einen eigenen Vorschlag in die Diskussion einzubringen und ihn mit einem offenen Wettbewerb zu verbinden. Statt „Mit Dir zum Wir“ schlägt das Netzwerk das Motto „Selbstbestimmung – Gleiche Rechte – Inklusion. UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen“ vor.  „Wir würden aber gerne die Kreativität und die Vielfalt der Zivilgesellschaft an der Suche nach einem passenden Motto zur Umsetzung der Konvention nutzen“, meint Heiden. „Deshalb freuen wir uns über Beteiligung und weitere Vorschläge. Für die Bewertung aller eingehenden Vorschläge wollen wir eine Jury bilden, die zum Beispiel aus Mitgliedern des Deutschen Behindertenrates, aus Persönlichkeiten aus dem BMAS und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung bestehen könnte.“


Die Frist für Einsendungen ist abgelaufen. Die Jury für Auswahl des Schattenmottos zur UN-Konvention steht fest.