NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
Aus: Behinderung
& Menschenrecht
- Lfd. Nr. 29 - November 2005
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Kernpunkte für die Behindertenpolitik in der nächsten Legislaturperiode
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung am 5. November 2995 hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. Mitte November mit einem Schreiben des Vorstandsmitgliedes Dr. Sigrid Arnade an die VerhandlungeführerInnen der großen Koalition gewandt (Merkel, Stoiber, Glos, Platzeck, Schröder, Müntefering) und hat ihnen drei "Kernpunkte für die Behindertenpolitik in der nächsten Legislaturperiode" übersandt und um eine Antwort dazu gebeten. Die Kernpunkte lauten wie folgt:
- Ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz (ZAG), das dem Geist des
europäischen Gleichstellungspaketes entspricht, muss - unter aktiver Beteiligung
behinderter Menschen und ihrer Organisationen - schnell geschaffen werden. Der
Gehalt des Artikel 13 zur Nichtdiskriminierung des Vertrages von Amsterdam und
der Gehalt der Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismus) sowie 2000/78/EG
(Gleichstellung in Beschäftigung und Beruf) müssen in einem solchen Gesetz
sichtbar werden. Dazu bietet der Entwurf des ZAG aus der letzten
Legislaturperiode eine gute Grundlage.
- Der Teilhabeplan für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung, der von den
EU-Mitgliedstaaten am 30. Oktober 2003 (IP/03/1482) beschlossen und bis zum Jahr
2010 umgesetzt werden soll, muss auch in Deutschland - unter aktiver Beteiligung
behinderter Menschen und ihrer Organisationen - kraftvoll vorangetrieben werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Deinstitutionalisierung und die Ermöglichung eines würdevollen Lebens in der Gemeinde. Es ist erschreckend, dass in Deutschland - gegen den Eurotrend - die Heimquote in den Jahren 1997 - 2003 um 21,3 Prozent gestiegen ist. Dieser Trend muss umgekehrt werden! Der Grundsatz "ambulant vor stationär" aus dem Koalitionsvertrag muss dabei in Einklang mit den Prinzipien von "Selbstbestimmung" und "Selbstvertretung" behinderter Frauen und Männer verwirklicht werden.
- Die in Arbeit befindliche "Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen muss von der deutschen Regierung - unter aktiver Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Organisationen - geschaffen und danach, voraussichtlich ab 2007, in Deutschland umgesetzt werden. Hierbei muss der menschenrechtsorientierte Ansatz von Behindertenpolitik, so wie er auch in den vergangenen Jahren parteiübergreifend in Deutschland praktiziert wurde, weiter vertieft und unumkehrbar gemacht werden.
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Dienstag, 22.08.2023, 09.06