NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
Aus: Behinderung
& Menschenrecht
- Lfd. Nr. 29 - November 2005
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Erste Einschätzungen zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus Sicht behinderter Frauen
von Martina Puschke, Weibernetz e.V.
Auf ca. 140 Seiten beschreibt die neue große Koalition aus CDU, CSU und SPD ihre Vorhaben für die nächste Legislaturperiode. Das Stichwort "Frauen mit Behinderung" sucht Frau zunächst vergebens. Da ist die Suche nach Stichpunkten wie "Behinderung", "Frau", "Familie" oder "Gesundheit" schon ergiebiger. Wenn wir die Aussagen zu diesen Bereichen anschauen, können wir aus den einzelnen Puzzleteilen kleine Blitzlichter für künftige Politikvorhaben erkennen, die für behinderte Frauen interessant sind und mit denen wir arbeiten können.
- Zu den Aussagen im Einzelnen:
- Manche Aussagen in dem Vertrag bleiben vage, wie die der "spezifischen Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen" auf dem Arbeitsmarkt (S. 22). Auch müssen wir in Gesprächen noch nachhaken, wie Arbeitsplätze für Menschen, die nur eingeschränkt erwerbsfähig sein können oder bislang in der WfBM gearbeitet haben, geschaffen werden sollen. Aber dennoch ist es wichtig, dass der Bereich Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Männer und Frauen thematisiert wird.
- Speziell für Frauen mit Behinderung ist die Aussage spannend, dass die Förderinstrumente im Rahmen von Hartz IV Frauen "mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit zugute kommen" müssen (S. 102). Auch sind die Arbeitsmarkt- und Arbeitslosenstatistiken geschlechtsspezifisch zu erstellen. Beide Aussagen entsprechen langjährigen Forderungen behinderter Frauen.
- Speziell für Elternteile mit Behinderung ist es interessant, dass die Erziehungsverantwortung und -fähigkeit von Eltern gestärkt werden soll. Manche Mütter und Väter mit Behinderung benötigen Assistenz, um ihre Elternrolle wahrnehmen zu können. Die Aussage im Koalitionsvertrag bietet einen guten Anknüpfungspunkt für Gespräche mit einzelnen PolitikerInnen.
- Es gibt weitere Punkte im Koalitionsvertrag, die für Frauen mit Behinderung bedeutsam sind. Dazu gehören gesetzliche Vorhaben wie das Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Die Aussage: "Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt" ist zwar vage, beinhaltet aber Verhandlungsspielraum (S. 123). Wir werden in den nächsten Wochen erneut verdeutlichen, dass ein horizontaler Ansatz, in dem die verschiedensten benachteiligten Gruppen - dazu gehören auch behinderte Menschen sowie Lesben und Schwule - im ADG berücksichtigt werden müssen.
- Als weiteres gesetzliches Vorhaben wird eine Reform des Sexualstrafrechts genannt. In diesem Zusammenhang werden wir erneut diskutieren, ob eine Strafrahmenanpassung bei sogenanntem sexuellem Missbrauch gegen behinderte Frauen und Mädchen sinnvoll ist. Ebenso für behinderte Frauen interessant ist die evtl. vorgesehene Novellierung des Gewaltschutzgesetzes. Hier werden wir die Rechtslücken für Frauen mit Behinderungen thematisieren.
- Auch die Ausgestaltung der Patientenverfügungen, des Präventionsgesetzes, der Neuordnung der Eingliederungshilfe, die Novellierung des Heimgesetzes sowie der Pflegeversicherung bieten eine Chance, wichtige Aspekte aus Sicht behinderter Frauen in die Gesetzesvorhaben einzubringen.
- Ebenfalls zu finden sind im Vertrag Stichpunkte wie "ambulant vor stationär", Unterstützung der Selbsthilfe und Selbstbestimmung, Umsetzung des persönlichen Budgets etc.
Mit dem Koalitionsvertrag sind also einige Eckpfeiler für politische Vorhaben in den nächsten Jahren markiert. Nachdem zunächst das Thema "behinderte Frauen" gar nicht aufzutauchen schien, lässt es sich nach genauem Hinschauen sehr wohl integrieren.
Auf jeden Fall finden sich die Themenbereiche der Wahlprüfsteine des Weibernetz: Schutz vor Gewalt, gleichberechtigte Teilhabe von Müttern und Vätern, Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, Maßnahmen in der Gesundheitsvorsorge und Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände im Koalitionsvertrag wieder. Wir werden die Erfahrungen und Forderungen behinderter Frauen an den geeigneten Stellen einbringen, um die Vorhaben der großen Koalition entsprechend begleiten.
Quelle: Weibernetz, 14. November 2005
aktualisiert:
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Dienstag, 22.08.2023, 09.06