von Dr. Sigrid Arnade, Berlin, den 6. Oktober 2005
Meine Teilnahme als Mitglied derArbeitsgruppe UN-Konvention des Deutschen Behindertenrates (DBR) an der ersten Verhandlungswoche der 6. Sitzung des Ad-Hoc-Komitees in New York im August 2005 wurde ermöglicht durch die finanzielle Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, das die Sachkosten (Reisekosten und Materialkosten) als Fehlbedarfsfinanzierung auf Antrag des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. bezuschusste.
Aufgrund wesentlich günstigerer Flugtarife flog ich mit Assistenz bereits am Freitag, dem 29. Juli 2005, nach New York und kehrte am Samstag, dem 6. August 2005 zurück. Der frühe Ankunftstermin erwies sich als günstig, da bereits vom 30. Juli an Meetings der im International Disability Caucus (IDC) zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Entwicklung abgestimmter Positionen stattfanden, an denen ich teilnehmen und die Positionen des DBR einbringen konnte.
In der ersten Verhandlungswoche des Ad-Hoc-Komitees vom 1. bis 5. August wurden die Artikel 15 bis 20 der Konvention sowie der Artikel 24bis diskutiert. Pro Artikel hatte der Vorsitzende, der Neuseeländer Don McKay, einen halben Tag vorgesehen. Dabei sollten die Regierungsdelegationen in 2,5 Stunden ihre Statements einbringen, anschließend wurden den NGOs eine halbe Stunde Redezeit eingeräumt. McKay setzte im Anschluss an die Diskussionen für jeden strittigen Artikel einen sogenannten "facilitator" ein, der oder die mit den Regierungsdelegationen unter Beobachtung der NGOs zustimmungsfähige Fassungen erarbeiten sollte.
Meine Aktivitäten während meiner Anwesenheit in New York bezogen sich vor allem auf den bereits diskutierten, aber immer noch strittigen Artikel 9 (Legal Capacity - Gleichberechtigte Anerkennung als Person vor dem Gesetz), den Artikel 15bis (Women with Disabilities - Frauen mit Behinderungen) und den Artikel 17 (Education - Bildung). Zu diesen Themen konnte ich die DBR-Positionen in folgenden Gremien und Diskussionen einbringen:
Zur Frage "legal capacity" hatte das Büro des UN-"High Commissioner of Human Rights" (OHCHR) ein Papier verfasst, das in einer kleinen IDC-Arbeitsgruppe zu dem Thema auf breite Ablehung stieß. Niemand wusste, wer das Papier in Auftrag gegeben hat, wer namentlich der/die VerfasserInnen sind, von wann es genau ist. Es wurde eine Antwort des Caucus auf das Papier erarbeitet, die mir als "draft" und als Power Point Präsentation vorliegt. Wesentlicher Kritikpunkt des IDC, unterstützt durch den DBR, an dem OHCHR-Papier ist die Definiton von "legal capacity", die besagt, dass "legal capacity" nur ohne Unterstützung Dritter gegeben sein kann. Die Möglichkeit einer unterstützten Entscheidung wird in dem OHCHR-Papier verneint. Deshalb ist das IDC an Gerichtsurteilen interessiert, die die Berechtigung des Konzepts einer unterstützten Entscheidung unterstreichen.
Bereits der Vormittag des zweiten Verhandlungstages stand im Zeichen der Diskussion um die Einbeziehung behinderter Frauen in den Konventionstext. Die Regierungsdelegation von Korea hatte auf der 3. Sitzung des Ad-Hoc-Komitees im Juni 2004 einen eigenen Frauenartikel eingebracht, den Artikel 15bis. Anlässlich der Diskussion von Artikel 15bis wurde ganz grundsätzlich die Einbeziehung von Frauen in den Konventionstext diskutiert.
In der Diskussion der Regierungsdelegationen befürworteten Staaten wie Peru,
Marokko, Thailand, Jemen, Kenia oder Sudan einen separaten Frauenartikel, wie
von Korea vorgeschlagen. Die EU, Japan, Australien und Neuseeland sprachen sich
dagegen für die Festschreibung der Gleichheit von Frauen und Männern zu Beginn
der Konvention in Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen) ohne weitere
Sichtbarmachung behinderter Frauen aus. Der Regierungsvertreter von Kanada
setzte sich besonders für die Berücksichtigung behinderter Frauen ein: Er plädierte
für die Festschreibung genereller Prinzipien sowie für einen Ansatz des Gender
Mainstreaming. Ähnlich äußerten sich die RegierungsvertreterInnen von Costa Rica,
Chile und Südafrika.
In einer IDC-Frauengruppe hatten die Frauen schon seit dem 30. Juli in New York um gemeinsame Positionen gerungen. Dabei diente der "twin track approach", ein Vorschlag aus einem dpi-Diskussionspapier (erarbeitet von Sabine Häfner [Referentin für Frauenpolitik in der Abteilung Sozialpolitik beim SoVD-Bundesverband] und mir, beide Mitglieder der DBR-Arbeitsgruppe UN-Konvention), schließlich als gemeinsame Basis. Gemeint ist damit, zweigleisig zu fahren und einen eigenen Frauenartikel sowie eine durchgehende Genderperspektive zu fordern. Diese Position trugen sechs behinderte Frauen mit unterschiedlichen Argumenten und unterschiedlicher Gewichtung vor. Ich war vom IDC zur Fachfrau in der Frauenfrage bestimmt worden und stellte die IDC-Position in einem Statement mit sieben wichtigen Thesen vor.
Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde zur umstrittenen Einbeziehung von Frauen Prof. Dr. Theresia Degener von der deutschen Regierungsdelegation als "facilitator" eingesetzt. Theresia Degener legte Ende der ersten Woche und in der zweiten Woche Vorschläge vor und diskutierte sie mit den Regierungsdelegationen, wobei auch NGOs zugelassen waren und Rederecht hatten. Solange ich in New York war, arbeitete ich in der IDC-Frauengruppe an einer Konkretisierung des "twin track approach" und an einer Kommentierung des ersten Vorschlags des facilitators aus IDC-Sicht. Außerdem gestaltete ich zwei "side events" zusammen mit der dpi-Vertreterin Dinah Radtke (stellvertretende Vorsitzende von Disabled Peoples’ International - dpi) zu der Frauenfrage in den Mittagspausen am 2. und 5. August 2005.
Der vorgesehene Zeitplan ließ sich bei der Diskussion um dieses Thema nicht einhalten. So dauerten die Diskussionen um Artikel 17 (Bildung) länger als einen Tag. Allein 87 VertreterInnen von Regierungsdelegationen meldeten sich zu Wort.
Auch innerhalb des IDC gab es heftige, teils kontroverse Diskussionen zu diesem Thema. Der DBR hatte bereits in einer schriftlichen Stellungnahme eine von der ursprünglichen IDC-Position abweichende Meinung vertreten. Entsprechend dieser DBR-Position (Stärkung der Wahlfreiheit) unterstützte ich die Kollegen vom britischen und italienischen Behindertenrat, die sich für die Festschreibung der gemeinsamen Erziehung aller Kinder einsetzten. Letztlich gelang es, in diesem Sinne eine gemeinsame IDC-Position zu verabreden, die von dem Vertreter des britischen Behindertenrates im Plenum vorgetragen wurde: Dabei stellte er klar, dass gemeinsame Erziehung auch bedeuten kann, eine Gruppe gehörloser Kinder in Gebärdensprache zu unterrichten, dass dies aber im Rahmen des Regelunterrichts zu organisieren sei.
Die Bedeutung der Bildungsfrage unterstrich Don McKay am Ende der Diskussion: "Wenn dieser Artikel gut gelingt, wird die ganze Konvention ein Erfolg", sagte er.
Der Vorsitzende des Ad-Hoc-Komitees, Don McKay, wird innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Ende der 6. Sitzung des Ad-Hoc-Komitees im Licht der ersten und zweiten Lesung des Konventionsentwurfes einen neuen Entwurf erarbeiten und veröffentlichen. Dieser Entwurf bildet dann die Diskussionsgrundlage für die 7. Sitzung des Ad-Hoc-Komitees, auf der vom 16. Januar bis 3. Februar 2006 der Konventionsentwurf in dritter Lesung beraten wird. Don McKay hofft, noch im Jahr 2006 die Verhandlungen abschließen zu können.
Für den behindertenpolitischen Nachrichtendienst " kobinet " verfasste ich sechs Meldungen über die Verhandlungen in New York, um auch die interessierte Öffentlichkeit in Deutschland teilhaben zu lassen.
Meiner Ansicht nach war es sehr wichtig, dass ich in New York vor Ort war und die DBR-Positionen einbringen konnte. Der DBR hat zwar den Diskussionsprozess um die UN-Konvention immer verfolgt und mit schriftlichen Stellungnahmen begleitet, aber es hat sich gezeigt, dass die persönliche Präsenz damit nicht ersetzt werden kann. Beispielsweise hätte sich ohne meine Anwesenheit in der Frauenfrage möglicherweise die Position der koreanischen Frauen, nur einen separaten Frauenartikel zu fordern, als IDC-Position durchgesetzt. Auch in der Bildungsfrage konnte ich mit meiner Unterstützung der britischen und italienischen Kollegen einen wichtigen Beitrag für die gemeinsame Erziehung leisten.
Es ist aus DBR-Sicht meiner Meinung nach nicht hoch genug zu bewerten, dass Prof. Dr. Theresia Degener als betroffene Fachfrau in die deutsche Regierungsdelegation eingebunden ist. Aufgrund dieser Einbindung kann sie aber nicht gleichzeitig als NGO-Vertreterin agieren. Deshalb fehlte bislang die DBR-Fachkompetenz in den Diskussionen des IDC. Die NGOs waren im August mit 400 VertreterInnen in New York an den Verhandlungen beteiligt. Ihre abgestimmte Position wird von Don McKay und den Regierungsdelegationen sehr ernst genommen, denn die Beteiligung der Betroffenen und der NGOs wird an verschiedenen Stellen im Konventionsentwurf, insbesondere im Prozess der Umsetzung, verbindlich vorgesehen.
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