Das Büro von Hubert Hüppe MdB teilte mit, unter welchen Punkten des Koalitionsvertrages Aussagen zur Bioethik zu finden sind:
1879 Ethische Prinzipien und wissenschaftlichen Forschritt werden wir
weiterhin miteinander in Einklang bringen.
1910 Zur Entwicklung des Potentials der regenerativen Medizin bei
gleichzeitiger Beachtung ethischer Grenzen werden wir der Förderung
adulter Stammzellforschung weiterhin eine besondere Bedeutung beimessen.
4224 Die Rechtssicherheit von Patientenverfügungen wird gestärkt.
4229 Genetische Untersuchungen bei Menschen werden in den Bereichen
gesetzlich geregelt, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der
Humangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die
Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch
diese gesetzliche Regelung soll zugleich die Qualität der genetischen
Diagnostik gewährleistet werden.
5059 Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in
seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine
Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. Wir werden
dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode nachkommen und
wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei
Spätabtreibungen verbessert werden kann.
5344 Hospizarbeit und Palliativmedizin wollen wir stärken, um Menschen
ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Quelle: Mitteilung - Büro Hüppe MdB
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