Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Wenn man sich die Passage über die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD durchliest, kann man leicht den Eindruck gewinnen, dass dies auch ein Koalitionsvertrag zwischen einer rot-grünen Bundesregierung sein könnte. Von der Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" ist da genauso die Rede, wie von der Umsetzung der Einführung des Persönlichen Budgets und dem Prinzip der Leistungen aus einer Hand. Die Stärkung der Selbsthilfe und Selbstbestimmung ist auch prominent in dem Papier platziert, das die Behindertenpolitik der nächsten Jahre wohl entscheidend prägen wird. Man könnte sich also zurücklehnen und sagen: "Nach dem Gepolter im Wahlkampf und trotz der enormen finanzpolitischen Herausforderungen wird doch alles gut".
Schön wäre es wohl, denn es gibt viele Warnzeichen, die uns eines besseren belehren, dass gepredigte schöne Worte noch lange keinen Frühling machen. Wenn vom Subventionsabbau die Rede ist, ist es auch nicht weit vom Abbau lang erkämpfter Leistungen und Rechte. Dies lehrt und allein schon die Kürzungsorgien zum Blindengeld in den Ländern. Wenn von "ambulant vor stationär" die Rede ist, heißt dies noch lange nicht, dass damit wirklich auch die Rechte derjenigen, die auf Assistenz angewiesen sind, gestärkt und ambulante Strukturen ernsthaft ausgebaut werden. Und in Sachen Gesundheitsreform und Pflegeversicherung besteht noch ein großer Dissenz zwischen Union und SPD, so dass man sich erst gar nicht auf eine Marschrichtung einigen konnte.
Vor allem das Beispiel Antidiskriminierungsgesetz zeigt uns aber ganz praktisch, wo wir stehen. Es wird auf der einen Seite eine tolerantere Gesellschaft gepredigt, während Union und SPD auf der anderen Seite nicht in der Lage waren, einen gruppenübergreifenden Diskriminierungsschutz im Zivilrecht festzuschreiben. So heißt es nur, dass die EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Ob nun, behinderte Menschen dabei im zivilrechtlichen Teil mit eingeschlossen sind, wie es die Union während der Verhandlungen mehrfach verlauten ließ, oder ob die Grenze scharf bei rassistischen und aufgrund der ethnischen Herkunft begründeten Diskriminierungen belässt und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den diskriminierten Gruppen geschaffen wird, bleibt noch offen.
Sieht man die Sache positiv, könnte man sagen, dass es gut ist, dass hier noch Spielraum ist, weil die Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Richtlinien nicht explizit festgeschrieben wurde. Andererseits könnte man es aber auch als erste Niederlage betrachten, dass die Aufnahme behinderter Menschen in den zivilrechtlichen Teil des Antidiskriminierungsgesetzes nicht explizit im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Die Hoffnungen ruhen nun auf der zuständigen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Diese musste in Sachen Antidiskriminierungsgesetz von der Behindertenbewegung zwar zum Jagen getragen werden, um zu erkennen, dass behinderte Menschen sehr wohl in ein solches Gesetz gehören, doch ist nun zu hoffen, dass sie hinter dem von ihr gesetzten Standard nicht zurückweicht.
Bei diesem Koalitionsvertrag bleiben also viele Fragen offen. Die Worte klingen gut, das allgemeine Gepolter lässt aber schlimmes erahnen. Umso mehr gilt es nun, dass sich behinderte Menschen, ihre Angehörigen und FreundInnen in die Politik einmischen. Denn es steht vieles auf dem Spiel, das unsere Gesellschaft lebens- und liebenswert macht und dass es zu verteidigen beziehungsweise auszubauen gilt.
Quelle: kobinet-nachrichten vom 13.11.2005 www.kobinet-nachrichten.org
Wer die Details des neuen Koalitionsvertrages nachlesen will, findet diesen im Internet nun unter
http://www.cdu.de/doc/pdf/05_11_11_Koalitionsvertrag.pdf
http://www.spd.de/servlet/PB/show/1589444/111105_Koalitionsvertrag.pdf
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