"Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt." - So sieht die Beschlusslage zum zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz im Koalitionsvertrag von Union und SPD aus - nachzulesen im Innenteil dieser Ausgabe. Doch wie ist eine solche Aussage zu bewerten?
Schreibt ein solcher Satz nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit fest? Die Bundesrepublik ist durch das geltende EU-Recht ohnehin dazu verpflichtet, alle Richtlinien, die auf EU-Ebene beschlossen werden, in nationales Recht umzusetzen. Gerade wegen der Nichtumsetzung der Antirassismus-Richtlinie ist Deutschland ja bereits vor kurzem vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden. Wozu also dann noch ein solcher Satz?
Wenn in einem Koalitionsvertrag stünde, dass die Parteien sich verpflichten, die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten und umzusetzen - man würde sich sofort an die Stirn fassen und darauf warten, dass der nächste Beschluss lautet, ein Tag solle 24 Stunden dauern.
Vielleicht liegt der Sinn dieses scheinbar trivial klingenden Satzes aber in einer anderen Betonung: Wenn man sich nämlich ersten Teil des Satzes ansieht, der von den "EU-Gleichbehandlungsrichtlinien" spricht, so ist damit das Gleichstellungspaket aus dem Jahr 2000 gemeint, das mit drei Richtlinien (Beschäftigung und Beruf; Antirassismus, Geschlechterrichtlinie) den Gehalt des Artikels 13 des Amsterdamer Vertrages umsetzt. In Artikel 13 ist festgehalten, dass jegliche Diskriminierung "aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen". Die gescheiterte ZAG-Vorlage aus der letzten Legislaturperiode war auf diesem horizontalen Fundament aufgebaut und selbst das häufig gehörte Unions-Argument, "EU-Vorgaben nur eins zu eins umzusetzen" hätte diesen europarechtlichen Zusammenhang ohnehin berücksichtigen müssen.
So gibt es also Grund für gedämpften Optimismus und einen Grund für die Annahme, dass eine selbstverständlich klingende Aussage eine weitreichende Wirkung haben kann. Und mit dem Druck des Europäischen Gerichtshofes im Nacken müsste es eigentlich zu einer zeitnahen Umsetzung kommen. Helfen wir dabei mit!
HGH
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