NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
Aus: Behinderung
& Menschenrecht
- Lfd. Nr. 29 - November 2005
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Nachrichten zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung
- kobinet-nachrichten 13.11.2005
Fakten zum Koalitionsvertrag
Kassel (kobinet) Da es nicht einfach ist, sich in dem dicken Wälzer der Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD zurechtzufinden, dokumentieren die kobinet-nachrichten (...) einige der wichtigsten Passagen der Koalitionsvereinbarung für behinderte Menschen. omp
- kobinet-nachrichten 12.11.2005
NETZWERK ARTIKEL 3 baut auf Zuständigkeit der SPD
Berlin (kobinet) Hektik begleitete die Endphase der Erstellung des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD am 11. November 2005 in Berlin. Doch nicht alle Punkte wurden in den knapp 120 Seiten dicken Vertrag geregelt.
Ein bis zuletzt umstrittener Punkt war das Antidiskriminierungsgesetz. Während die Union - wie mehrfach berichtet - nur eine "eins zu eins" Umsetzung der EU-Richtlinie wollte, forderte die SPD die Einbeziehung weiterer Gruppen in den Diskriminierungsschutz, ...
- kobinet-nachrichten 17.11.2005
Zypries für umfassendes Antidiskriminierungsgesetz
Berlin (kobinet) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in einer Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag erklärt, dass sie dafür eintritt, dass neben den europarechtlichen Vorgaben bei Massengeschäften des täglichen Lebens niemand wegen seiner Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alter und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf. ...
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Mitteilung - Büro Hüppe MdB
Bioethik im Koalitionsvertrag
Das Büro von Hubert Hüppe MdB teilte mit, unter welchen Punkten des Koalitionsvertrages Aussagen zur Bioethik zu finden sind:
1879 Ethische Prinzipien und wissenschaftlichen Forschritt werden wir
weiterhin miteinander in Einklang bringen.
1910 Zur Entwicklung des Potentials der regenerativen Medizin bei
gleichzeitiger Beachtung ethischer Grenzen werden wir der Förderung
adulter Stammzellforschung weiterhin eine besondere Bedeutung beimessen.
4224 Die Rechtssicherheit von Patientenverfügungen wird gestärkt.
4229 Genetische Untersuchungen bei Menschen werden in den Bereichen
gesetzlich geregelt, die angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der
Humangenetik einen besonderen Schutzstandard erfordern, um die
Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch
diese gesetzliche Regelung soll zugleich die Qualität der genetischen
Diagnostik gewährleistet werden.
5059 Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in
seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine
Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. Wir werden
dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode nachkommen und
wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei
Spätabtreibungen verbessert werden kann.
5344 Hospizarbeit und Palliativmedizin wollen wir stärken, um Menschen
ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
aktualisiert:
am
Dienstag, 22.08.2023, 09.06