Mit dem Ziel, die Pflegequalität in der häuslichen Versorgung und in stationären Einrichtungen zu verbessern, hatten bereits Anfang 2005 die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie für Gesundheit und Soziales (BMGS) einen "Runden Tisch Pflege" ins Leben gerufen. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren werden bedeutsame Problemfelder im Bereich der Pflege in vier Arbeitsgruppen bearbeitet.
Eine der 4 Arbeitsgruppen des Runden Tischs Pflege hatte den Auftrag, bis Herbst 2005 eine "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" zu entwickeln. Ziel ist es, mit der Charta die Position hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu stärken. In der Charta werden Rechte und Ansprüche hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gebündelt und in allgemein verständlicher Weise konkretisiert.
Der Entwurf sollte eigentlich im September 2005 verabschiedet werden. Es liegen "B&M" jedoch keine Informationen darüber vor, dass dies auch geschehen ist.
Artikel 1: Menschenwürde und Selbstbestimmung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch, auch der rechtlich Betreute, hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Artikel 3: Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, dass ihm die Pflege, Betreuung und Behandlung zukommt, die seinem Bedarf entspricht und seine Fähigkeiten fördert.
Artikel 4: Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Artikel 5: Information, Beratung und Schulung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, umfassend über Möglichkeiten von Hilfe- und Pflegeangeboten beraten zu werden.
Artikel 6: Kommunikation, persönliche Zuwendung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
(Diskussionsstand Januar 2005)
Quelle: www.wernerschell.de/Medizin-Infos/Pflege/runder_tisch.htm
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