Für Menschen mit Behinderungen bietet das Internet heute eine Fülle von Informationen und Dienstleistungen, an die sie früher nur schwer herankamen. Aber noch viele Auftritte sind immer noch nicht barrierefrei. Das muss sich endlich ändern, fordert Professor Christian Bühler vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2005.
Das Aktionsbündnis hat dazu eine erste Musterzielvereinbarung für das Internet, elektronische Arbeitsplätze und digitale Datenträger entwickelt. Sie beruht auf den Grundlagen der Musterzielvereinbarung des Deutschen Behindertenrats (DBR).
"Es geht uns darum, die Informationstechnik vor allem am Arbeitsplatz für Menschen mit Handicap uneingeschränkt zugänglich zu machen. Das steigert die Nutzer- und Bedienerfreundlichkeit, von der auch alle anderen Mitarbeiter profitieren", so Bühler. Der Abschluss einer Zielvereinbarung für barrierefreie Informationstechnik bringe also große Vorteile für den gesamten Betrieb.
Bühler weiter: "Wenn ein Verband die erste Zielvereinbarung mit einem Unternehmen abschließt, wird das Aktionsbündnis diesen Prozess begleiten und sein gesamtes Fachwissen in den Verhandlungsprozess einbringen."
Behindertenorganisationen können nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes Zielvereinbarungen mit Unternehmen oder Unternehmensverbänden abschließen, um Barrierefreiheit umzusetzen. Sie sind ein Vertrag zwischen der Behindertenorganisation und dem jeweiligen Gegenüber, in dem die einzelnen Schritte festgelegt werden.
Die AbI-Musterzielvereinbarung zur barrierefreien Gestaltung von Informationssystemen finden Interessierte im Internet unter:
www.wob11.de/publikationen/zielvereinbarung.html
Quelle: Prof. Christian Bühler, Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe
aus AbI-Projekt