Menschen mit Behinderungen stellen für die Deutsche Bahn AG eine bedeutende Kunden- und damit Zielgruppe dar, deren spezifische Bedürfnisse bei der strategischen Ausrichtung, der Produktentwicklung und Serviceimplementierung jetzt und in Zukunft grundsätzlich berücksichtigt werden. So wurde zum 01. Juli 2002 im Unternehmensbereich Personenverkehr der Deutschen Bahn AG eine Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten eingerichtet, um konzernübergreifend die Anliegen von Kunden, Behindertenverbänden und politischen Gremien zu koordinieren.
Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und zur Änderung anderer Gesetze, das am 01. Mai 2002 in Kraft getreten ist, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Für den Bereich "Verkehr" trifft § 8 Abs. 2 BGG die Regelung, dass öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr gemäß § 2 Abs. 3 EBO in der Fassung des Art. 52 BGG zu gestalten sind. Dort wurde festgelegt, dass die Eisenbahnen verpflichtet sind, "Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen."
Als bundesweit tätiges Unternehmen wird die Deutsche Bahn AG den gesetzlichen Anforderungen durch Aufstellung einer gesamthaften Zusammenstellung aller Maßnahmen im Verkehrs- und Infrastrukturbereich der Deutschen Bahn AG in Form eines sog. Programms gerecht.
Das Programm bildet die Basis der Zukunftsarbeit zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leistungsangebot der Deutschen Bahn AG, und die Maßnahmenplanungen zeigen wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Zukunftsvision des "Barrierefreien Reisens". Sie verstehen sich gleichzeitig als Weiterentwicklung und Wege zur Umsetzung des Selbstverständnisses der Deutschen Bahn AG und sind Gegenstand eines Veränderungsprozesses, der gemäß den gesetzlichen und von Interessenverbänden geforderten Rahmenbedingungen flexibel zu gestalten ist, um den spezifischen Bedürfnissen von behinderten Menschen in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
Bereits Ende 2003 wurde ein 1. Programmentwurf der Deutschen Bahn AG in den Deutschen Behindertenrat eingebracht und alle Verbände hatten die Möglichkeit Stellung zu beziehen. Auf der Basis dieser Stellungnahmen fanden in 2004 zwei Arbeitsgespräche mit einer vom Deutschen Behindertenrat benannten Verhandlungskommission (Vertreter unterschiedlicher Behindertenverbände) statt und der Programmentwurf wurde fortgeschrieben. Das Anhörungsverfahren mit den anerkannten Behindertenverbänden fand am 20.12.2004 statt. Die Behindertenvertreter bedankten sich für die bisherigen konstruktiven Gespräche sowie den intensiven Gedankenaustausch mit der Deutschen Bahn AG, und erwähnten in diesem Zusammenhang auch, dass in diesem Prozess mehr erreicht wurde, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Vertreter der anerkannten Behindertenverbände wurden nicht nur angehört, sondern es wurde partnerschaftlich verhandelt.
Der gesamte Prozess sowie die stattgefundenen Abstimmungsgespräche wurden durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Karl Hermann Haack, intensiv begleitet.
Am 24. Juni 2005 wurde das Programm der Deutschen Bahn AG im Bundeskanzleramt in Berlin durch Bundeskanzler Gerhard Schröder und Hartmut Mehdorn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG, vorgestellt.
Ziel der Deutschen Bahn AG ist es, weitere Elemente zur Optimierung der Reisekette speziell für die Zielgruppe der behinderten Menschen zu verwirklichen, um ihnen ein möglichst barrierefreies Reisen zu ermöglichen. Alle Konzerngesellschaften der Deutschen Bahn AG, insbesondere die Unternehmensbereiche Personenverkehr (Fern-, Nah- und Stadtverkehr) und Personenbahnhöfe werden dazu jetzt und in Zukunft im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel ihren Beitrag leisten.
Die Deutsche Bahn AG wird auch weiterhin den intensiven Dialog mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und den Behindertendachverbänden führen, um aktuell auftretende Forderungen und Anregungen zu diskutieren.
Im Rahmen der sukzessiven Umsetzungsplanung der im Programm aufgeführten Maßnahmen wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Fachabteilungen der Unternehmensbereiche DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, DB Stadtverkehr GmbH, DB AutoZug GmbH und DB Station&Service AG sowie vom Deutschen Behindertenrat entsandter VertreterInnen, gebildet, die ca. 2-3 mal pro Jahr Detailfragen der anstehenden Umsetzungsmaßnahmen abstimmt. Ein wichtiges Thema wird dabei die Prioritätensetzung sein, die den weiteren Umsetzungsplanungen zu Grunde zu legen ist.
Gleichzeitig setzt sich die Deutsche Bahn AG zum Ziel, jeweils zum Jahresende, beginnend 2005, eine Zwischenbilanz zu ziehen und das Programm in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe kontinuierlich fortzuschreiben.
Im Jahre 2009 wird eine grundsätzliche Überarbeitung des Programms erfolgen, so dass zum 01.01.2010 ein neues Programm auf Grundlage der Erfahrungen mit diesem ersten Programm vorgelegt werden kann.
Informationen zum Programm der DB und das 95-seitige Programm zum Download stehen im Internet unter
www.bahn.de/p/view/mobilitaet/handicap/programm_der_db.shtml
Quelle: 2005 Deutsche Bahn AG