(HGH) Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 mit den Stimmen der Unionsländer das von Rot-Grün im Bundestag bereits verabschiedete zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Gleichzeitig fand vor dem Gebäude eine Mahnwache von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., dem Berliner Behindertenverband und dem Lesben- und Schulenverband statt.
Das Gesetz ist in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig und der Einspruch des Bundesrates könnte noch vom Bundestag zurückgewiesen werden. Doch da der Vermittlungsausschuss und der Bundestag erst wieder in der Woche vom 5. - 9. September tagen, gilt es wegen der erwarteten Neuwahl am 18. September als äußerst ungewiss, ob das Gesetz doch noch die parlamentarischen Hürden nehmen kann.
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