NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
Aus: Behinderung
& Menschenrecht
- Lfd. Nr. 28 - Juli 2005
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Landesgleichstellungsgesetze
- kobinet-nachrichten 21.04.2005
Landesgleichstellungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet
Stuttgart (kobinet) Beinahe völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde in Baden-Württemberg ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (LGG) verabschiedet. Die Verabschiedung des LGG war eine der letzen Amtshandlungen des scheidenden Ministerpräsidenten Erwin Teufel.
Das lange geforderte Gesetz stößt auf breite Kritik von Menschen mit Behinderungen und deren Verbände, sowie der Opposition. "Ein Landesgleichstellungsgesetz wie das baden-württembergische hat bestenfalls Alibifunktion", meint Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA), die in Baden-Württemberg lebt. "Von Regierungsseite sind wir von ForseA, aber auch etliche andere Organisationen in keinster Weise ins Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden. Sehr verwunderlich ist das jedoch nicht, wenn man bedenkt, dass Sozialminister Repnik auch Behindertenbeauftragter war und er sich und seine Arbeit für Behinderte damit selbst kontrollieren konnte. Da sieht man, wie ernst ‘Behindertenpolitik’ hier genommen wird".
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kobinet-nachrichten 21.04.2005
Leserbriefe
Zu "Landesgleichstellungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet", 21.04.2005.
Stefan Krusche schrieb am 21.04.2005
Kein Paradigmenwechsel
Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP hat der baden-württembergische Landtag gestern ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschiedet.
Im Sozialausschuss noch am 7. April 2005 eingebrachte Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN, die auf eine nochmalige Initiative der LAGH Baden-Württemberg zurückgingen und die z.B. die Forderung nach Bestellung von kommunalen Behindertenbeauftragten auf Land- und Stadtkreisebene, die Ausweitung der Klagebefugnis der Behindertenverbände und ein Vorschlagsrecht der Behindertenverbände bei der Bestellung des Landesbehindertenbeauftragten zum Inhalt hatten, blieben in der Endfassung des Gesetzes unberücksichtigt.
Mit dem Gesetz werden im wesentlichen nur Minimalanforderungen an die Barrierefreiheit von Landesbehörden, die nach dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes im Jahre 2002 ohnehin landesrechtlich zu regeln gewesen wären, umgesetzt. Die Gemeinden werden durch das Gesetz selbst nicht verpflichtet.
Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Fortentwicklung von Behindertenpolitik ist durch das Gesetz in keiner Weise gewährleistet. Der oft zitierte Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik ist damit an Baden-Württemberg vorbeigegangen.
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kobinet-nachrichten 25.05.2005
Hessen:
Gesetzliche Möglichkeiten nutzen
Kassel (kobinet) Nachdem das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz nunmehr fast fünf Monate in Kraft ist, fand in Kassel gestern eine erste Schulung zur Umsetzung des neuen Gesetzes statt. Dabei wurde klar, dass es nun an den Behindertenverbänden und -vertretungen selbst ist, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz auch umgesetzt wird.
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kobinet-nachrichten 08.06.2005
Hessisches Gleichstellungsgesetz in leichterer Sprache
Kassel (kobinet) Das hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz gibt es jetzt auch in leichterer Sprache. Das NETZWERK ARTIKEL 3 und das Netzwerk People First Deutschland haben das seit nunmehr fünf Monaten in Kraft gesetzte Gesetzeswerk in einer von der Aktion Mensch geförderten Aufklärungskampagne in leichtere Sprache übersetzt.
"Da wir es total wichtig finden, dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten über ihre Rechte Bescheid wissen, haben wir das Gesetz in leichtere Sprache übersetzt. Dabei ist uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass es keine perfekte leichte Sprache ist. Denn das Gesetz und die ganze Struktur der Verwaltung ist zum Teil so schwer zu verstehen, dass wir einfach auf Grenzen gestossen sind. Dennoch hoffen wir, dass wir damit einen Beitrag leisten konnten, dass mehr behinderte Menschen sich das Gesetz anschauen und es verstehen", erklärten Josef Ströbl und Susanne Göbel vom Netzwerk People First Deutschland. omp
Link zum Gesetz
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kobinet-nachrichten 23.06.2005
Thüringer "Schmalkost" für Behinderte
Erfurt (kobinet) Der behindertenpolitische Sprecher der PDS-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Nothnagel, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gleichstellungsgesetz als "Schmalkost" für Menschen mit Behinderungen bezeichnet.
Nach jahrelangem Kampf der Thüringer Behindertenverbände hat die von Christdemokraten geführte Landesregierung ihren Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgelegt. "Das Ziel ist klar", so Nothnagel, "man hat in den letzten Jahren gepokert, um in der Zwischenzeit die anfallenden Kosten weiter auf die Kommunen abzuwälzen."
Ist dieser Gesetzentwurf noch vor zwei Jahren an den Mehrkosten für die Gebärdensprache in Höhe von 300.000 Euro gescheitert, so will das Land jetzt insgesamt nur noch 251.000 Euro jährlich bereitstellen. Die Kommunen werden mit über 390.000 Euro zur Finanzierung dieses Gesetzes zur Kasse gebeten.
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Dienstag, 22.08.2023, 09.06