Die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes in Liechtenstein wurde bereits am 28. Januar 2005 abgeschlossen. Man ging damals davon aus, dass das Gesetz Anfang 2006 in Kraft treten werde. Doch es kam anders. Noch immer wird über das Gesetz debattiert. Der Liechtensteiner Landtag beschäftigte sich erst Mitte März 2006 in einer ersten Lesung mit den Inhalten der Gesetzesvorlage.
Der Gesetzesentwurf sieht behindertengerechte Anpassungen von Bauten, öffentlichen Verkehrsmitteln und Straßenübergängen vor. Zudem soll ein Büro für Behindertengleichstellung eingerichtet werden. Grundsätzlich sind alle Parteien für einen Beschluss. Diskussionspunkte sind aber eine verpflichtende Integration im Arbeitsmarkt und die Kosten der Baumaßnahmen.
(Martin Ladstätter, 15. April 2006)