Das Bundesinnenministerium hat in einem Schreiben erklärt, dass Menschen, die die Anforderungen der Passmusterverordnung wegen ihrer Behinderung nicht erfüllen können, weiterhin Reisepässe erhalten. Mit der Einführung der neuen elektronischen Reisepässe zum 1. November 2005 wurden die Fotorichtlinien geändert. Das Gesicht auf dem Foto soll frontal mit neutralem Gesichtsausdruck abgebildet sein. Dies ist notwendig, weil die Passfotos für biometrische Vergleiche genutzt werden sollen.
Menschen, die beispielsweise eine spastische Lähmung haben, können vielfach die Anforderungen der Fotorichtlinie nicht erfüllen. Das Bundesinnenministerium hat die ausstellenden Behörden bereits vor mehreren Wochen in einem Rundschreiben gebeten, bei begründeten Ausnahmefällen Abweichungen von den Lichtbildanforderungen zuzulassen. Außerdem wird das Ministerium im Rahmen der bevorstehenden Passrechtsnovelle prüfen, ob eine Bestimmung aufgenommen werden kann, die Ausnahmen von den Fotorichtlinien aus medizinischen Gründen ausdrücklich zulässt.
Weiterhin hat das Bundesinnenministerium zugesagt, dass es Einzelfällen nachgehen und kurzfristig helfen wird, wenn betroffene Bürgerinnen und Bürger aus medizinischen Gründen Probleme bei der Beantragung eines Reisepasses haben.
(PM vom 20.3.2006)