Die Europäische Kommission hat das Jahr 2007 zum "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle" erklärt. Dies ist Teil eines Konzeptes, um jegliche Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechtes, der Behinderung, der ethnischen Herkunft oder der sexuellen Orientierung im Alltag wirksam bekämpfen zu können, wie es in Artikel 13 des Vertrages von Amsterdam vorgesehen ist.
Vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung, Migration und internationaler Zusammenarbeit ist die EU der Ansicht, dass Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung die Basiswerte für gemeinsamen Wohlstand und Wachstum der 25 Mitgliedsstaaten sind.
Das Jahr der Chancengleichheit soll auch sicherstellen, dass die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, die in vielen Mitgliedsländern nur zögerlich umgesetzt worden sind, endlich ihre Wirkung entfalten können. Nachdem 2004 noch vier Staaten (Finnland, Österreich, Luxemburg und Deutschland) vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung verurteilt wurden, sind heute noch Luxemburg und Deutschland die "Sorgenkinder" der EU.
Für Aktivitäten im Jahr der Chancengleichheit hat die EU 13,7 Millionen Euro bereitgestellt und die Kooperation von vielen betroffenen AkteurInnen gefordert. Ähnlich wie im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) 2003 soll eine nationale Koordinierungsstelle benannt werden, die Förderanträge bearbeitet.
Weitere Informationen gibt es unter:
www.eu.int/comm/antidiscrimination