Nachdem das Bundesjustizministerium und die SPD mittlerweile signalisiert haben, dass es nun anscheinend doch gute Gründe gibt, einen Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen im Zivilrecht zu schaffen, fordert das NETZWERK ARTIKEL 3 das Bundesjustizministerium auf, behinderte Menschen bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs zu beteiligen und sicher zu stellen, dass kein Sondergesetz für Behinderte geschaffen wird, sondern diese in das allgemein zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz mit aufzunehmen.
» Nachdem über 200 Organisationen die Aufnahme behinderter Menschen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz fordern und vielfältige Diskriminierungsfälle gegenüber behinderten Menschen aufgezeigt wurden, freuen wir uns, dass es endlich Bewegung für die Aufnahme behinderter Menschen in ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz gibt. Wenn das Justizministerium nicht weiterhin als Verhinderungsbollwerk für die Gleichstellung Behinderter agieren will, ist es nun an der Zeit, behinderte ExpertInnen konsequent in das Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen und sicher zu stellen, dass kein Sondergesetz für Behinderte geschaffen wird. Wir wollen Teil eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes sein, das ohnehin aufgrund einer EU-Richtlinie zur Verhinderung von rassistischen Diskriminierungen geschaffen werden muss «, erklärte der Pressesprecher des NETZWERK ARTIKEL 3, Ottmar Miles-Paul.
Nach der anfänglichen Ablehnung sind in den letzten Wochen Stimmen aus dem Bundesjustizministerium und aus der SPD lauter geworden, dass es nun doch einen Regelungsbedarf zum Abbau von Diskriminierungen Behinderter im Zivilrecht gäbe. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hatte behinderte Menschen bereits in ihrem Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz mit aufgenommen, was von der neuen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch wieder verworfen wurde.
NETZWERK ARTIKEL 3 fordert nun ähnlich wie bei der Schaffung des Behindertengleichstellungsgesetzes die konsequente Einbeziehung des Forums behinderter JuristInnen bei der Entwicklung des Gesetzes. Dies sei vorbildlich gewesen und entspreche dem Geiste der Beteiligung betroffener ExpertInnen, der von der Bundesregierung immer wieder proklamiert und in einigen Bereichen sogar vorbildlich gelebt werde.
kobinet