Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ist mit dem neuen Jahr in Kraft getreten. Es soll den über 700.000 Behinderten in der Schweiz einen leichteren Zugang zum öffentlichen Verkehr wie auch zum Internet gewähren. Das Gesetz verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden ihre Dienstleistungen behindertengerecht anzubieten: So war die Rede des Bundespräsidenten zum neuen Jahr erstmals in Gebärdensprache übersetzt. Ein wichtiges Beispiel ist der Zugang zum Internet, der künftig auch für Sehbehinderte möglich sein soll.
Gleichzeitig mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gelten ab dem 1. Januar die Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen der Menschen mit Behinderungen (BehiV) sowie die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV). Die öffentlichen Verkehrsunternehmen sollen nach dem neuen Gesetz einen möglichst lückenlosen Transport auch für Behinderte anbieten. Die Transportunternehmen sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen stetig anzupassen. Die Frist für die vollständige Anpassung von Anlagen und Fahrzeugen beträgt 20 Jahre.
In der Verordnung über den Verkehr wurde der Bundesrat verpflichtet, Vorschriften für die Gestaltung von Bahnhöfen, Haltestellen, Fahrzeugen, Flugplätzen sowie Kommunikationssystemen und für die Fahrscheinausgabe zu erlassen. Für Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge wurde eine 20-jährige Anpassungsfrist vorgesehen, für Kundeninformationsanlagen und Fahrscheinautomaten sind zehn Jahre vorgeschrieben. Die behindertengerechte Umgestaltung öffentlicher Bauten soll bei Renovationen und Neubauten erfolgen. Unterlässt dies ein Eigentümer, können Behinderte oder eine ihrer Organisationen Beschwerde einreichen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden zwei neue Büros für die Umsetzung der Anliegen eingesetzt. Im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern wird ein Gleichstellungsbüro geschaffen, das seine Arbeit Anfang März aufnimmt. Die dafür versprochenen 5 bis 8 Millionen Franken pro Jahr sind jedoch Sparmassnahmen zum Opfer gefallen. Während der Bund vor allem die politischen Abläufe koordiniert, will die von Behindertenorganisationen gegründete Fachstelle ’Egalité Handicap’ den direkten Kontakt zur Basis pflegen und Betroffene über ihre Rechte aufklären.
www.zslschweiz.ch (Dossiers) oder www.nw3.de (Gleichstellung-International)