Rückblick: Am 30. Juni 1994 hat der Deutsche Bundestag mit überwältigender Mehrheit die neue Verfassung für die Bundesrepublik beschlossen, die am 15. November 1994 in Kraft trat.
Fast auf den Tag genau und zehn Jahre später haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 17./18. Juni 2004 in Dublin die Europäische Verfassung beschlossen. Das Vertragswerk muss nun noch von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Diese Ratifizierung soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein und erfolgt entweder über einen Parlamentsbeschluss, wie er in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen ist oder auch per Volksabstimmung, wie es in Großbritannien, Polen und Dänemark geplant ist. Mit einem Inkrafttreten der Verfassung ist also frühestens im Jahr 2007 zu rechnen.
In der medialen Berichterstattung zum Dubliner Gipfeltreffen ging es vorwiegend um formale Fragen der Mehrheitsfindung. Die » Charta der Grundrechte «, die den Teil II der Verfassung bildet, blieb leider weitgehend unerwähnt. Deshalb hat » Behinderung & Menschenrecht « auf der Titelseite diese Ausgabe die wichtigsten Passagen aus dem Verfassungsentwurf dokumentiert, die sich mit » Nichtdiskriminierung « und » Behinderung « befassen. Nach unseren Informationen ist dieser Teil nicht auf dem Dubliner Gipfel geändert worden. Aktuelle Informationen zum weiteren Prozess sind auf der Internetseite europa.eu.int/futurum/index_de.htm zu finden.