Kassel ( kobinet-nachrichten 12.06.2004 ) Der Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 kritisierte den lange erwarteten Gesetzesentwurf für ein hessisches Landesgleichstellungsgesetz für Behinderte als äußerst schwach. Nach den ewigen Verzögerungen, die Hessen weit hinter anderen Bundesländern bei der Verabschiedung eines solchen Gesetzes hinterherhinken lasse, hätten die Behindertenverbände einen weiter gehenden Entwurf erwartet.
» Nach den vielen Ankündigungen und langen Verzögerungen zur Vorlage des Gesetzes, die bis in die letzte Legislaturperiode zurück reichen, hätten wir uns ein umfassenderes und wirksameres Gesetz gewünscht. Entgegen dem bereits letztes Jahr vorgelegten und bereits mit den Verbänden diskutierten Gesetzesvorschlag der Grünen Landtagsfraktion belasse es die Landesregierung hauptsächlich bei Allgemeinregeln, auf dringend nötige Detailregelungen in den einzelnen Gesetzen wird weitgehend verzichtet. Daher verbergen sich hinter der schön klingenden Rhetorik der Sozialministerin viele Lücken «, so der Pressesprecher des NETZWERK ARTIKEL 3. Vor allem kritisiert der Verband, dass im Gesetzesentwurf weitgehend darauf verzichtet wurde, verbindliche Regelungen für die Kommunen festzuschreiben, so dass die Regelungen auch vor Ort greifen. » Gerade vor Ort fallen viele Entscheidungen, die für die Barrierefreiheit für behinderte Menschen wichtig sind und deren Leben prägen, so dass es völlig unverständlich ist, dass hier keine besseren Regelungen vorgesehen sind «, so Miles-Paul.
» Sollte sich das Hessische Sozialministerium nicht zu einem besseren Entwurf hinreißen lassen, empfehlen wir, den von den Grünen eingebrachten und wesentlich detaillierteren und zielgerichteteren Entwurf ebenfalls bei den Anhörungen zu diskutieren. Denn um eine wirkliche Gleichstellung behinderter Menschen bewirken zu können, muss um die beste Lösung gerungen werden «, so Miles-Paul.
elba