Anlässlich der Beantwortung einer von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachten Kleinen Anfrage haben die InitiatorInnen der Initiative, die Abgeordneten Antje Blumenthal und Hubert Hüppe, erklärt:
» Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung ist ein Thema, dem die Bundesregierung bisher noch nicht genügend Aufmerksamkeit entgegengebracht hat. Das ergab eine Kleine Anfrage der Union an die Bundesregierung. Dabei sind Menschen mit Behinderung ganz offensichtlich wesentlich häufiger Opfer sexueller Übergriffe als nicht behinderte Menschen. Zudem sind die Folgen für diesen Personenkreis besonders verheerend und die Betroffenen haben nur wenig Zugang zu Therapiemöglichkeiten. Auch die Bundesregierung räumt daher ein, dass sie politischen Handlungsbedarf zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor sexuellen Übergriffen sieht.
Die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offenbart, dass die Bundesregierung nur über unzureichendes Wissen bezüglich des Ausmaßes, der besonderen Umstände und der Folgen sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen verfügt. Sie bezieht ihre Erkenntnisse nur punktuell aus Erfahrungsberichten, da kaum aussagekräftiges Zahlen- und Datenmaterial über die Problematik existiert. Die Frage drängt sich auf, wie die Bundesregierung angemessen auf ein Problem reagieren will, dessen Sachlage ihr nicht im ausreichenden Umfang bekannt ist. Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Bundesregierung sich tragfähige Erkenntnisse über das Problem sexueller Übergriffe auf Menschen mit Behinderung verschafft, die ihr als Grundlage für ein weiteres Vorgehen dienen können.
In vielen Bereichen lässt die Antwort der Bundesregierung die Brisanz der Situation und der politische Handlungsbedarf dennoch gut erkennen: 90% aller Psychotherapeuten lehnen die Behandlung von Frauen mit Behinderungen aufgrund mangelnder Fachkompetenz ab. Diese erschreckende Zahl belegt einen unzureichenden Qualifikationsstand und Mangel an Weiterbildungsmaßnahmen. Ein Leitfaden für den Umgang mit behinderten Opfern sexueller Gewalttaten kann diesem Defizit an Qualifikation und Sensibilisierung der Berater entgegenwirken.
Besonders dramatisch gestaltet sich auch die Situation von Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben und dort Opfer sexueller Übergriffe geworden sind. Ihr Risiko, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, ist deutlich höher als außerhalb von Einrichtungen. Die Betroffenen finden nach Übergriffen nur schwer einen unabhängigen Ansprechpartner. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sowohl verbesserte Kontrollmöglichkeiten zu prüfen, als auch den Bewohnern von Einrichtungen unabhängige Vertrauenspersonen zur Seite zu stellen.
Als Ergebnis der Anfrage ist festzuhalten: angesichts der Brisanz des Themas müssen jenseits aller Parteipolitik Wege gefunden werden, sexuelle Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen frühzeitig zu erkennen und diesen wirkungsvoll entgegenzutreten. Maßnahmen zur Vorbeugung solcher Vergehen sind ebenso zu ergreifen wie den Opfern beim Umgang mit den Folgen angemessene Hilfe zur Seite gestellt werden muss. Die Bundesregierung ist dabei in besonderem Maße gefordert, sich für die Menschen einzusetzen, die sich am wenigsten selbst gegen sexuelle Gewalt zur Wehr setzen können. «
(PM)
