Das NETZWERK ARTIKEL 3 kritisiert, dass behinderte Frauen im derzeitigen Entwurf der UN-Konvention für behinderte Menschen unsichtbar bleiben: » Obwohl gleich zu Beginn des Entwurfs die Wichtigkeit einer sogenannten ‘Gender-Perspektive’ (Geschlechter-Perspektive, d.Red.) betont wird, fehlt eine solche im restlichen Dokument «, stellt Vorstandsfrau Sigrid Arnade empört fest. » Selbst bei dem Thema ‘Gewalt und Missbrauch’ ist nicht von der besonderen Betroffenheit behinderter Frauen die Rede. Das ist aus meiner Sicht der eklatanteste Bereich, in dem Frauen mit Behinderung unsichtbar bleiben. «
Dabei ist die besondere Benachteiligung von Frauen mit Behinderung, so Arnade, längst allgemein bekannt. So werden in Deutschland behinderte Frauen im SGB IX und im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sichtbar, auf europäischer Ebene etwa wird die Situation behinderter Frauen in der » Erklärung von Madrid « vom März 2002, die zur Vorbereitung des EJMB diente, thematisiert. Auch der Europarat hat erst vor wenigen Monaten in seiner Publikation » Discrimination against women with disabilities « die Wichtigkeit dieses Themas betont. Will die UNO nun hinter diesen Erkenntnissen zurückbleiben?
In einem Schreiben an VertreterInnen der Bundesregierung, den Behindertenbeauftragten und den Deutschen Behindertenrat (DBR) betont Arnade, dass dringender Nachbesserungsbedarf an diesem UN-Dokument für Menschen mit Behinderung besteht: » Die Konvention soll weltweit Gültigkeit haben und respektiert werden und darf daher die über 300 Millionen Frauen mit Behinderung auf dieser Erde nicht aus Versehen `vergessen`. Im Gegenteil, behinderte Frauen müssen in allen Bereichen sichtbar werden! «
(NW3)
Nachtrag:
Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!
Towards Visibility of Disabled Women in the UN Convention!
¡Hacia la Visibilidad de las Mujeres con Discapacidad en la Convención de la ONU!
Zur Wesite der Kampagne
www.un-behindertefrauen.org
www.un-disabledwomen.org